- OLG-HAMM, 14.07.2009, 3 Ws 9/08
1. Wer selbst die gebotene Anhörung vereitelt und sich ohne Angabe einer neuen Anschrift ins Ausland absetzt, kann sich nicht auf die Verletzung rechtlichen Gehörs berufen.
2. In diesem Fall ist die nach § 453 Abs. 1 S. 3 StPO gebotene Anhörung nach §§ 33a StPO nachträglich zu gewähren.
- BGH, 06.05.2009, 2 AR 70/09
1. Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer endet, wenn eine Geldstrafe, die im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt wird, vom erkennenden Gericht in eine zur Bewährung ausgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen und der Verurteilte mit Urteilsverkündung aus der Strafhaft entlassen wird.
2. Zuständig für die nach...
- BGH, 06.05.2009, 2 ARs 98/09
1. Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer endet, wenn eine Geldstrafe, die im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt wird, vom erkennenden Gericht in eine zur Bewährung ausgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen und der Verurteilte mit Urteilsverkündung aus der Strafhaft entlassen wird.
2. Zuständig für die nach...
- OLG-NUERNBERG, 23.03.2009, 1 Ws 94/09
Grundsätzlich hat der Verurteilte aufgrund des Veranlassungsprinzips die Kosten, die durch Führungsaufsichtsmaßnahmen entstehen, selbst zu tragen. Die Zurechnung der Kosten findet ihre Grenze jedoch im Übermaßverbot. Als Folge einer unabdingbaren Führungsweisung können in diesem Fall subsidiär die Kosten der Staatskasse...
- OLG-HAMM, 24.02.2009, 3 Ws 23/09
Unabhängig von ihrem Antrag steht der Staatsanwaltschaft (allein) das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde i.S.v. § 453 Abs. 2 S. 3 StPO gegen eine Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, mit der diese die Verlängerung der Bewährungszeit ablehnt, zu.
- OLG-NAUMBURG, 12.02.2009, 1 Ws 706/08
Die Weisung, sich einer regelmäßigen fachärztlichen psychiatrischen Kontrolle zu unterziehen, ist nicht hinreichend bestimmt. Die Weisung, seinen Geschlechtstrieb dämpfende Medikamente nach den Maßgaben einer fachärztlichen Verordnung einzunehmen, darf nur mit Einwilligung des Verurteilten erteilt werden. Mit diesen Weisungen in...
- OLG-CELLE, 21.01.2009, 2 Ws 32/09
Mit der Aufnahme des Verurteilten zum Vollzug von Strafhaft in die JVA geht die Zuständigkeit für Entscheidungen nach §§ 453, 454, 454a, 462 StPO auf die für die JVA zuständige Strafvollstreckungskammer über, sofern nicht bereits eine andere Strafvollstreckungskammer mit der konkret anstehenden Entscheidung befasst ist.
Ob zum...
- OLG-OLDENBURG, 05.01.2009, 1 Ws 758/08
Gerichtliche Weisungen zur Führungsaufsicht müssen aus sich heraus verständlich und bestimmt sein. Dem genügt nicht die an den Verurteilten gerichtete Weisung, mit dem Bewährungshelfer "nach den Regeln des K.U.R.S.-Systems zusammenzuarbeiten" und sich "im Anschluss an das K.U.R.S.-System" mindestens einmal monatlich persönlich...
- OLG-HAMM, 06.11.2008, 3 (s) Sbd. I 12/08
Die durch die Strafverbüßung in anderer Sache begründete Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer gegenüber dem Gericht des ersten Rechtszuges bzw. dem Wohnsitzgericht besteht nach der Entlassung aus der Strafhaftunabhängig davon fort, ob sie mit einer vollstreckungsrechtlichen Entscheidung befasst war oder ist.
- OLG-KOELN, 15.10.2008, 2 Ws 484/06
Zu den Voraussetzungen, unter denen der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung aus Gründen des Vertrauensschutzes unzulässig sein kann.
- OLG-NUERNBERG, 08.10.2008, 2 Ws 443/08
1. Das Vorliegen der Vorrausetzungen des § 67 h StGB schließt einen Widerruf der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung gemäß § 67 g StGB und den Erlass eines Sicherungsunterbringungsbefehls gemäß § 453 c StPO aus.
2. Sofern sich der Verurteilte nach Anordnung einer befristeten Invollzugsetzung gemäß § 67 h StGB nicht...
- OLG-DRESDEN, 27.03.2008, 2 Ws 147/08
Zur Führungsaufsicht:
1) Der rechtsstaatliche Bestimmtheitsgrundsatz verlangt eine genaue Abstimmung der zu erteilenden Weisungen auf den konkreten Täter, seine Taten und - damit zusammenhängend - auf die von ihm ausgehende Gefährlichkeit hinsichtlich der Begehung weiterer Straftaten. Nur so ist die mit dem Institut der...
- OLG-DRESDEN, 12.03.2008, 2 Ws 125/08
Zur Führungsaufsicht:
Der rechtsstaatliche Bestimmtheitsgrundsatz verlangt eine genaue Abstimmung der zu erteilenden Weisungen auf den konkreten Täter, seine Taten und - damit zusammenhängend - auf die von ihm ausgehende Gefährlichkeit hinsichtlich der Begehung weiterer Straftaten. Nur so ist die mit dem Institut der...
- OLG-DRESDEN, 12.02.2008, 2 Ws 12/08
1) Der rechtsstaatliche Bestimmtheitsgrundsatz verlangt eine genaue Abstimmung der zu erteilenden Weisungen auf den konkreten Täter, seine Taten und - damit zusammenhängend - auf die von ihm ausgehende Gefährlichkeit hinsichtlich der Begehung weiterer Straftaten. Eine Schematisierung und Pauschalisierung der zu erteilenden Weisungen...
- OLG-HAMBURG, 26.10.2007, 2 Ws 248/07
Der mit Außenwirkung erlassene und nicht auf ein Rechtsmittel hin aufgehobene Beschluss des unzuständigen Gerichts erster Instanz über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung hindert, auch wenn er nicht in Rechtkraft erwachsen ist, einen späterer gegenstandsgleichen Widerrufsbeschluss der zuständigen...
- OLG-DRESDEN, 06.09.2007, 2 Ws 423/07
1.) Die zur Ausgestaltung der Führungsaufsicht erteilten Weisungen nach § 68 b Abs. 1 StGB sind wegen der Strafbestimmung des § 145 a StGB genau zu bestimmen. Erst die genaue Bestimmung des verbotenen oder verlangten Verhaltens gibt dieser Strafnorm, für die die Weisungen die Funktion einer Blankettausfüllung haben, die...
- OLG-OLDENBURG, 09.08.2007, 1 Ws 443/07
Eine dem unter Führungsaufsicht stehenden Verurteilten nachträglich erteile Therapieweisung kann vom Beschwerdegericht nicht auf Zweckmäßigkeit, sondern nur auf Gesetzmäßigkeit überprüft werden. Letztere liegt nicht vor, wenn die Weisung zu unbestimmt ist, weil sie keine Angaben zu Dauer und Häufigkeit der Therapie enthält.
- OLG-CELLE, 21.06.2007, 32 Ss 86/07
Ein versehentlich unterbliebener Bewährungsbeschluss kann in entsprechender Anwendung von § 453 StPO nachgeholt werden, wobei das Gericht bei der Festsetzung der Bewährungszeit nicht an deren gesetzliche Mindestdauer gebunden ist und auch die Erteilung von Weisungen und Auflagen zulässig ist.
- OLG-HAMM, 08.02.2007, 1 Ws 5/07
Die Sollvorschrift des § 453 Abs. 1 Satz 3 StPO ist so zu verstehen, dass die mündliche Anhörung zwingend ist, wenn sie eine weitere Aufklärung verspricht und ihr keine schwerwiegenden Gründe entgegen stehen.
Das in objektiver Hinsicht tatbestandsmäßige Verhalten des Verurteilten i.S.d. § 56 f Abs. 1 Nr. 2 StGB rechtfertigt...
- OLG-HAMM, 08.02.2007, 1 Ws 19/07
Die Sollvorschrift des § 453 Abs. 1 Satz 3 StPO ist so zu verstehen, dass die mündliche Anhörung zwingend ist, wenn sie eine weitere Aufklärung verspricht und ihr keine schwerwiegenden Gründe entgegen stehen.
Das in objektiver Hinsicht tatbestandsmäßige Verhalten des Verurteilten i.S.d. § 56 f Abs. 1 Nr. 2 StGB rechtfertigt...