- OLG-HAMM, 15.07.2009, 3 Ws 231/09
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung wegen eines Ladungsmangels analog §§ 44, 45, 329 Abs. 3 StPO kann nur auf (rechtzeitigen) Antrag, nicht aber von Amts wegen, gewährt werden.
- OLG-HAMM, 08.01.2009, 3 Ws 512/08
1. Beauftragt der Angeklagte einen Dritten (der nicht Verteidiger ist) mit der Einlegung eines fristgebundenen Rechtsmittels, so hat er die Einhaltung der Rechtsmitteleinlegungsfrist zu überwachen. Andernfalls ist die verspätete Rechtsmitteleinlegung grundsätzlich nicht unverschuldet im Sinne von § 44 Abs. 1 StPO.
2. Das gilt auch...
- OLG-HAMM, 30.10.2008, 4 Ss 257/08
Zur ausreichenden Begründung des Wiedereinsetzungsantrags gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist.
- OLG-KARLSRUHE, 12.08.2008, 2 Ws 195/08
Begehrt der Antragsteller Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Begründung, dass er am Ort der Ersatzzustellung nicht wohnhaft gewesen sei, müssen dem Wiedereinsetzungsantrag Gründe entnommen werden können, die geeignet sind, die Indizwirkung der Zustellung zu entkräften und dem Gericht ausreichende Anhaltspunkte für eine...
- OLG-KARLSRUHE, 12.08.2008, 2 Ws 194/08
Begehrt der Antragsteller Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Begründung, dass er am Ort der Ersatzzustellung nicht wohnhaft gewesen sei, müssen dem Wiedereinsetzungsantrag Gründe entnommen werden können, die geeignet sind, die Indizwirkung der Zustellung zu entkräften und dem Gericht ausreichende Anhaltspunkte für eine...
- OLG-KARLSRUHE, 12.08.2008, 2 Ws 193/08
Begehrt der Antragsteller Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Begründung, dass er am Ort der Ersatzzustellung nicht wohnhaft gewesen sei, müssen dem Wiedereinsetzungsantrag Gründe entnommen werden können, die geeignet sind, die Indizwirkung der Zustellung zu entkräften und dem Gericht ausreichende Anhaltspunkte für eine...
- OLG-HAMM, 31.07.2008, 3 Ss 288/08
1. Eine Wiedereinsetzung entsprechend §§ 239 Abs. 3, 44, 45 StPO scheidet aus, wenn das Fehlen der auf der Ladung des Angeklagten zum Berufungshauptverhandlungstermins erforderlichen Hinweise (323 StPO) nicht ursächlich für die Säumnis war.
2. Eine Revision gegen ein Urteil nach § 329 StPO ist unzulässig, wenn die erhobenen...
- OLG-HAMM, 30.07.2008, 3 Ss OWi 364/08
1. Wird einem Betroffenen, der eine Rechtsbeschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle begründen möchte, gerichtlicherseits mitgeteilt, er könne dies auch schriftlich tun, wird deswegen eine Protokollierung nicht vorgenommen und wird später sein Rechtsmittel nach § 346 Abs. 1 StPO als nicht formgerecht verworfen, so ist der...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 30.06.2008, (4) 1 Ss 249/08 (126/08)
Ein Gefangener darf nicht darauf vertrauen, dass in der Haftanstalt an jedem Tag ein Urkundsbeamter zur Verfügung steht, um rechtzeitig ein Rechtsmittel einlegen zu können. Gibt er erst am Tag vor Fristablauf einen Vormelder zur Vorführung zu dem Urkundsbeamten ab, hat er es zu vertreten, wenn die Frist versäumt wird.
- OLG-HAMM, 27.03.2008, 2 Ws 80/08
Wenn das Ausbleiben im Berufungshauptverhandlungstermin mit einer Erkrankung entschuldigt werden soll, ist zumindest detailliert darzulegen, welche konkrete Symptomatik der behaupteten Erkrankung beim Angeklagten vorlag und ihn am Erscheinen in der Hauptverhandlung hinderte.
- OLG-HAMM, 27.03.2008, 2 Ss 96/08
Wenn das Ausbleiben im Berufungshauptverhandlungstermin mit einer Erkrankung entschuldigt werden soll, ist zumindest detailliert darzulegen, welche konkrete Symptomatik der behaupteten Erkrankung beim Angeklagten vorlag und ihn am Erscheinen in der Hauptverhandlung hinderte.
- OLG-HAMM, 06.12.2007, 4 Ss OWi 479/07
Zur Frage, wann die Vorlage eines Fax-Sendeberichtes kann als alleiniges Mittel der Glaubhaftmachung für ein Wiedereinsetzungsgesuch ausreichend sein kann.
- OLG-HAMM, 18.10.2007, 4 Ss 450/07
Zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags sind auch konkrete Angaben über den genauen Zeitpunkt, in dem das Hindernis, das der Vornahme der Prozesshandlung entgegenstand, weggefallen ist, zu machen. Dieses zur Zulässigkeit gehörende Vorbringen darf nach Ablauf der Wochenfrist lediglich noch ergänzt und verdeutlicht werden.
- OLG-DUESSELDORF, 06.07.2007, III-3 Ws 237/07
Die bloße Erfolgsaussicht des Wiedereinsetzungsantrags rechtfertigt allein nicht die Gewährung von Vollstreckungsaufschub nach § 47 Abs. 2 StPO. Das im Rahmen dieser Vorschrift bestehende Ermessen hat sich an untersuchungshaftspezifischen Kriterien auszurichten.
- OLG-HAMM, 14.06.2007, 4 Ss 239/07
Es ist anerkannt, dass die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gerechtfertigt ist, wenn ein Betroffener aus Unachtsamkeit die Rechtsmittelschrift bei einem unzuständigen Gericht oder Staatsanwaltschaft eingereicht hat und sie dort so zeitig eingegangen ist, dass sie bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang noch rechtzeitig an das...
- OLG-HAMM, 08.05.2007, 4 Ws 210/07
Ein Verstoß gegen § 145 a Abs. 3 S. 2 StPO lässt zwar die Wirksamkeit der Zustellung unberührt, kann aber regelmäßig die Wiedereinsetzung des Beschuldigten in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist begründen. Dies gilt indes nicht, wenn der Betroffene im konkreten Fall Anlass hatte, für die Einhaltung der...
- OLG-FRANKFURT, 12.02.2007, 3 Ws 159/07
1. § 44 S. 2 StPO hebt nur das Erfordernis des fehlenden Verschuldens des Betroffenen auf, nicht aber das eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumung.
2. Zur ordnungsgemäßen Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs gehört daher die Darlegung, die Rechtsmittelfrist nicht gekannt zu haben. Die...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 06.02.2007, 2 Ws 99/07
Der Hinweis des Angeklagten, er sei "durch eine akute Erkrankung verhandlungsunfähig" gewesen und die Vorlage eines Attests in dem darauf hingewiesen wird, der Patient sei "krankheitsbedingt verhandlungsunfähig" genügen nicht den Anforderungen des § 45 Abs. 2 StPO.
- SAARLAENDISCHES-OLG, 11.10.2005, 4 U 630/04
Das Vorliegen eines Restitutionsgrundes ist nicht im Amtsermittlungsverfahren zu prüfen. Die Einholung eines Zeugenbeweises ist von der Stellung eines Beweisantrags abhängig.
- OLG-FRANKFURT, 04.04.2005, 3 Ws 224/05
1. Derjenige, der wegen einer fehlenden Zustellung oder eines der Ladung zur Berufungshauptverhandlung anhaftenden Mangels nicht säumig war, aber zu Unrecht als säumig behandelt wird, ist einem schuldlos Säumigen gleichzustellen.
2. Deshalb muss auch demjenigen Angeklagten Wiedereinsetzung gem. § 329 III StPO analog ohne...