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JuraForum.deGesetzeStPO§ 442 StPO 

Stand: 19.04.2013

§ 442 StPO

Strafprozeßordnung

   Sechstes Buch (Besondere Arten des Verfahrens)
      Dritter Abschnitt (Verfahren bei Einziehungen und Vermögensbeschlagnahmen)

(1) Verfall, Vernichtung, Unbrauchbarmachung und Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustandes stehen im Sinne der §§ 430 bis 441 der Einziehung gleich.

(2) Richtet sich der Verfall nach § 73 Abs. 3 oder § 73a des Strafgesetzbuches gegen einen anderen als den Angeschuldigten, so ordnet das Gericht an, daß der andere an dem Verfahren beteiligt wird. Er kann seine Einwendungen gegen die Anordnung des Verfalls im Nachverfahren geltend machen, wenn er ohne sein Verschulden weder im Verfahren des ersten Rechtszuges noch im Berufungsverfahren imstande war, die Rechte des Verfahrensbeteiligten wahrzunehmen. Wird unter diesen Voraussetzungen ein Nachverfahren beantragt, so sollen bis zu dessen Abschluß Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Antragsteller unterbleiben.



Weitere Vorschriften um § 442 StPO

Entscheidungen zu § 442 StPO

  • OLG-KARLSRUHE, 16.10.2007, 3 Ws 308/07
    1. Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung ist ein zusammen veranlagter Ehegatte - trotz Eigeninteresses - nicht schon dann, wenn er sich darauf beschränkt, die gemeinsame Einkommensteuererklärung zu unterschreiben, in der der andere Ehegatte unrichtige oder unvollständige Angaben über eigene Einkünfte macht (im...
  • OLG-KARLSRUHE, 23.08.2007, 3 Ws 267/07
    Für seine nach Aktenlage gebotene Beratung des Beschuldigten, die sich auf Einziehung und ihr gleichstehende Rechtsfolgen bezieht, steht dem Verteidiger eine als Wertgebühr ausgestaltete Verfahrensgebühr zu. Die für die Wertgebühr maßgebende Höhe der Einziehungs- bzw. Verfallsanordnung richtet sich nach den zum Zeitpunkt der...

Erwähnungen von § 442 StPO in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 442 StPO:

  • Strafprozeßordnung (StPO)
    • Erstes Buch (Allgemeine Vorschriften)
      • Achter Abschnitt (Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung)
    • § 111i
    • Drittes Buch (Rechtsmittel)
      • Zweiter Abschnitt (Beschwerde)
    • § 304
    • Siebentes Buch (Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens)
      • Zweiter Abschnitt (Kosten des Verfahrens)
    • § 467a
    • § 469
    • § 470
    • § 473
  • Abgabenordnung (AO)
    • Achter Teil (Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren)
      • Dritter Abschnitt (Strafverfahren)
        • 2. Unterabschnitt (Ermittlungsverfahren)
          • II. (Verfahren der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten)
        • § 401 Antrag auf Anordnung von Nebenfolgen im selbständigen Verfahren

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