- OLG-HAMM, 15.07.2009, 3 Ws 231/09
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung wegen eines Ladungsmangels analog §§ 44, 45, 329 Abs. 3 StPO kann nur auf (rechtzeitigen) Antrag, nicht aber von Amts wegen, gewährt werden.
- OLG-STUTTGART, 13.07.2009, 4 Ws 127/09
Erhält der Verteidiger entgegen § 145 a Abs. 3 Satz 2 2. Halbsatz StPO keine Abschrift der Entscheidung, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, sofern die Nichteinhaltung der Frist darauf beruht, dass der Verteidiger vom Inhalt der Entscheidung keine Kenntnis nehmen konnte.
- OLG-HAMM, 22.05.2009, 2 Ss OWi 368/09
Nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde/Revision beginnt die Frist zur Ergänzung der abgekürzten Urteilsgründe mit dem Eingang der Akten bei dem für die Ergänzung zuständigen Gericht.
- OLG-DUESSELDORF, 07.05.2009, III-3 Ws 179/09
1. Wird dem Angeklagten, der die Frist zur Begründung der Revision versäumt hat, nach Beginn der Strafvollstreckung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, so wandelt sich die bereits erfolgte Strafhaft nicht nachträglich in Untersuchungshaft um (Anschluss an BGHSt 18, 34 = NJW 1962, 2359).
2. Wird die Strafvollstreckung...
- BGH, 26.03.2009, V ZB 174/08
a) Für die gemäß §§ 869, 793 ZPO befristeten Rechtsmittel in Zwangsversteigerungsverfahren ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung das Erfordernis einer Rechtsmittelbelehrung.
b) Unterbleibt die Rechtsmittelbelehrung, steht dies weder der Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung noch dem Beginn des Laufs der...
- OLG-HAMM, 08.01.2009, 3 Ws 512/08
1. Beauftragt der Angeklagte einen Dritten (der nicht Verteidiger ist) mit der Einlegung eines fristgebundenen Rechtsmittels, so hat er die Einhaltung der Rechtsmitteleinlegungsfrist zu überwachen. Andernfalls ist die verspätete Rechtsmitteleinlegung grundsätzlich nicht unverschuldet im Sinne von § 44 Abs. 1 StPO.
2. Das gilt auch...
- OLG-HAMM, 30.10.2008, 4 Ss 257/08
Zur ausreichenden Begründung des Wiedereinsetzungsantrags gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist.
- OLG-KARLSRUHE, 12.08.2008, 2 Ws 195/08
Begehrt der Antragsteller Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Begründung, dass er am Ort der Ersatzzustellung nicht wohnhaft gewesen sei, müssen dem Wiedereinsetzungsantrag Gründe entnommen werden können, die geeignet sind, die Indizwirkung der Zustellung zu entkräften und dem Gericht ausreichende Anhaltspunkte für eine...
- OLG-KARLSRUHE, 12.08.2008, 2 Ws 194/08
Begehrt der Antragsteller Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Begründung, dass er am Ort der Ersatzzustellung nicht wohnhaft gewesen sei, müssen dem Wiedereinsetzungsantrag Gründe entnommen werden können, die geeignet sind, die Indizwirkung der Zustellung zu entkräften und dem Gericht ausreichende Anhaltspunkte für eine...
- OLG-KARLSRUHE, 12.08.2008, 2 Ws 193/08
Begehrt der Antragsteller Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Begründung, dass er am Ort der Ersatzzustellung nicht wohnhaft gewesen sei, müssen dem Wiedereinsetzungsantrag Gründe entnommen werden können, die geeignet sind, die Indizwirkung der Zustellung zu entkräften und dem Gericht ausreichende Anhaltspunkte für eine...
- OLG-HAMM, 31.07.2008, 3 Ss 288/08
1. Eine Wiedereinsetzung entsprechend §§ 239 Abs. 3, 44, 45 StPO scheidet aus, wenn das Fehlen der auf der Ladung des Angeklagten zum Berufungshauptverhandlungstermins erforderlichen Hinweise (323 StPO) nicht ursächlich für die Säumnis war.
2. Eine Revision gegen ein Urteil nach § 329 StPO ist unzulässig, wenn die erhobenen...
- OLG-HAMM, 30.07.2008, 3 Ss OWi 364/08
1. Wird einem Betroffenen, der eine Rechtsbeschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle begründen möchte, gerichtlicherseits mitgeteilt, er könne dies auch schriftlich tun, wird deswegen eine Protokollierung nicht vorgenommen und wird später sein Rechtsmittel nach § 346 Abs. 1 StPO als nicht formgerecht verworfen, so ist der...
- OLG-HAMM, 26.06.2008, 2 Ws 179/08
Es ist nur dann bei der Entscheidung über einen Bewährungswiderruf in der Regel geboten, sich der Prognose des letzten Tatgerichts anzuschließen, wenn diesePrognose auf einer nachvollziehbaren Auseinandersetzung mit den Gründen, die zur erneuten Strafaussetzung zur Bewährung geführt haben, beruht.
- OLG-HAMM, 17.06.2008, 1 Vollz (Ws) 356/08
Ein Betroffener wird von seiner Verantwortung für die Versäumung einer Frist im Rechtsmittelverfahren dann nicht freigestellt, wenn er untätig bleibt, obwohl er erkennt, dass einem gem. § 299 Abs. 1 StPO i.V.m. § 120 Abs. 1 StVollzG gestellten Vorführungsverlangen nicht entsprochen wird, es ihm jedoch ohne weiteres möglich...
- OLG-HAMM, 27.03.2008, 2 Ss 96/08
Wenn das Ausbleiben im Berufungshauptverhandlungstermin mit einer Erkrankung entschuldigt werden soll, ist zumindest detailliert darzulegen, welche konkrete Symptomatik der behaupteten Erkrankung beim Angeklagten vorlag und ihn am Erscheinen in der Hauptverhandlung hinderte.
- OLG-HAMM, 24.01.2008, 3 Ws 34/08
Das Gericht, an das ein fristgebundenes Rechtsmittel fälschlicherweise übersandt wurde, ist nicht verpflichtet, das Rechtsmittelschreiben unter Anwendung von Eilmaßnahmen an das zuständige Gericht zu übersenden. Es ist lediglich die Weiterleitung im normalen Geschäftsgang erforderlich. Das gilt selbst dann, wenn sich der Eingabe...
- OLG-HAMM, 06.12.2007, 4 Ss OWi 479/07
Zur Frage, wann die Vorlage eines Fax-Sendeberichtes kann als alleiniges Mittel der Glaubhaftmachung für ein Wiedereinsetzungsgesuch ausreichend sein kann.
- NIEDERSAECHSISCHES-OVG, 19.11.2007, 20 ZD 8/06
In förmlichen Disziplinarverfahren nach der Niedersächsischen Disziplinarordnung ist eine Vertretung des Vertreters der Einleitungsbehörde durch Rechtsanwälte nicht möglich; Rechtsbehelfsbelehrungen müssen sich hier auch auf die Form der Anfechtung erstrecken.
- OLG-FRANKFURT, 26.10.2007, 3 Ws 905/07 (StVollz)
1. Auch inhaftierte Rechtsmittelführer dürfen eine gesetzliche Frist bis zu ihrer Grenze ausnutzen.
2. Die anstaltsbedingten Verzögerungen müssen indes mitberücksichtigt werden, so dass die Abgabe des Rechtsmittelsschreibens an Bedienstete der Vollzugsanstalt am vorletzten Tag der Rechtsmittelfrist vor 18 Uhr und unter Hinweis...
- OLG-HAMM, 18.10.2007, 4 Ss 450/07
Zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags sind auch konkrete Angaben über den genauen Zeitpunkt, in dem das Hindernis, das der Vornahme der Prozesshandlung entgegenstand, weggefallen ist, zu machen. Dieses zur Zulässigkeit gehörende Vorbringen darf nach Ablauf der Wochenfrist lediglich noch ergänzt und verdeutlicht werden.