- OLG-STUTTGART, 19.04.2006, 1 Ss 137/06
Die Anforderungen an die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten sind je nach Verfahrensart und Verfahrenslage unterschiedlich. Neben der Schwierigkeit des Verhandlungsgegenstands und dem jeweiligen Verfahrensstand kommt es darauf an, in welchem Ausmaß der Angeklagte aufgrund seiner Erkrankung beeinträchtigt ist, die ihm in der...
- OLG-MUENCHEN, 08.09.2005, 5 St RR 66/05
In Ausnahmefällen kann das Zusammentreffen mehrerer besonderer Umstände das Vertrauen des Angeklagten darin, dass das Gericht seinem sehr kurzfristigen Verlegungsantrag stattgeben wird, rechtfertigen.
- OLG-KOBLENZ, 16.08.2005, 1 Ws 501/05
1. § 305 S. 1 StPO greift nicht ein, wenn dem Angeklagten ein Rechtsmittel gegen das Urteil nicht zusteht; dies gilt auch dann, wenn dem Angekklagten zwar ein Rechtsmittel gegen das Urteil zusteht, die betroffene Entscheidung aber, wie im Fall der Ablehnung einer Verteidigerbestellung nach Erlass eines Verwerfungsurteils gem. § 329...
- OLG-HAMM, 05.07.2005, 2 Ss 255/05
Zur Begründung der Revision, mit der geltend gemacht wird, der Einspruch gegen den Strafbefehl hätte nicht wegen unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten verworfen werden dürfen.
- OLG-STUTTGART, 03.08.2004, 1 Ss 132/04
1. Die eigenen Verteidigungsmöglichkeiten eines sprach- und rechtsunkundigen ausländischen Angeklagten sind nach seiner Abschiebung aus der Bundesre-publik Deutschland so beschränkt, dass er mit den Problemen einer Betretenserlaubnis überfordert ist; es liegt dann ein Fall der notwendigen Verteidi-gung vor.
2. Die prozessuale...
- BAYOBLG, 23.12.2003, 4 St RR 100/03
Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 412 Satz 1 StPO ist dem Gericht eine Entscheidung in der Sache nach § 232 Abs. 1 Satz 1 StPO verwehrt.
- OLG-HAMM, 31.07.2003, 1 Ss 462/03
Zu den Anforderungen an die Begründung eines Urteils, durch das der Einspruch des Angeklagtem gegen den Strafbefehl wegen unentschuldigten Ausbleibens verworfen wird.
- OLG-HAMM, 31.07.2003, 1 Ws 258/03
Zu den Anforderungen an die Begründung eines Urteils, durch das der Einspruch des Angeklagtem gegen den Strafbefehl wegen unentschuldigten Ausbleibens verworfen wird.
- OLG-DRESDEN, 04.07.2003, 1 Ss 616/02
Nach Sächsischem Landesrecht ist die Betrauung eines Rechtsreferendars mit Aufgaben eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (hier: Protokollführung in der Sitzung einer Strafkammer) dem ausbildenden Richter, bei Kollegialgerichten dem Vorsitzenden, übertragen.
- BAYOBLG, 24.07.2001, 1 St RR 97/01
Daß Gericht muß dem in einem Strafverfahren begründeten und rechtzeitig gestellten Antrag auf Terminsverlegung, der zu einer erstmaligen und kurzfristigen Verlegung der Hauptverhandlung führt, stattgeben.
- OLG-DUESSELDORF, 22.02.2001, 2b Ss 370/00 - 99/00 I
1) Ein Verwerfungsurteil wegen Nichterscheinens des Angeklagten darf erst dann ergehen, wenn das Gericht mit dem Beginn der Hauptverhandlung 15 Minuten gewartet hat.
2) Die Wartezeit beginnt mit der angesetzten Terminszeit.
- BAYOBLG, 12.02.2001, 2 St RR 17/01
Das Berufungsgericht hat bei der Prüfung, ob das Amtsgericht den Einspruch nach § 412 Satz 1 StPO verworfen hat, auch neues Entschuldigungsvorbringen zu berücksichtigen.
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 15.11.2000, 1 Ss 238/00
Erscheint der Verteidiger in der Hauptverhandlung, um ausschließlich auf eine Aussetzung hinzuwirken, so will er den nicht erschienenen Angeklagten nicht in diesem Termin vertreten, so dass insoweit die Voraussetzung für ein Verwerfungsurteil gemäß § 412 StPO gegeben ist.
- OLG-HAMM, 07.10.1999, 2 Ss 1011/99
Das tatrichterliche Urteil, mit dem die Berufung des Angeklagten gem. § 329 Abs. 1 StPO verworfen wird, muß sich, wenn ausweislich des Protokolls in der Hauptverhandlung ärztliche Bescheinigungen verlesen worden sind, mit diesen inhaltlich auseinandersetzen. Liegen aufgrund ärztlicher Bescheinigungen konkrete Anhaltspunkte für...