- OLG-FRANKFURT, 17.08.2007, 4 W 41/07
1. Keine Mutwilligkeit der Schadensersatzklage vor dem Zivilgericht, wenn die Antragstellerin als Nebenklägerin die Möglichkeit des Adhäsionsverfahrens im Rahmen des gegen den einzigen Antragsgegner geführten Strafverfahren nicht genutzt hat.
2. Zur Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung wegen zweifelhafter Vollstreckungsaussichten
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 07.03.2007, 4 Ws 22/07
Der Beschluss, gemäß 406 Abs. 1 Satz 3 StPO von einer Entscheidung über einen Adhäsionsantrag abzusehen, erwächst nicht in Rechtskraft. Er hindert den Adhäsionskläger nicht, seinen Antrag anderweitig anhängig zu machen, sei es vor den Zivilgerichten, sei es in der neuen Strafrechtsinstanz.
- OLG-FRANKFURT, 15.05.2006, 3 Ws 507/06
1. Im Strafverfahren tritt der Insolvenzverwalter nicht an die Stelle des Schuldners, er ist auch nicht im Sinne des § 406 e StPO Verletzter und damit auch nicht etwa als solcher zur Akteneinsicht berechtigt (Senat in NStZ 1996, 565 m.w.N.).
2. Es muss daher dabei bleiben, dass der Insolvenzverwalter ebenso wenig wie Rechtsnachfolger...
- OLG-FRANKFURT, 15.05.2006, 3 Ws 466/06
1. Im Strafverfahren tritt der Insolvenzverwalter nicht an die Stelle des Schuldners, er ist auch nicht im Sinne des § 406 e StPO Verletzter und damit auch nicht etwa als solcher zur Akteneinsicht berechtigt (Senat in NStZ 1996, 565 m.w.N.).
2. Es muss daher dabei bleiben, dass der Insolvenzverwalter ebenso wenig wie Rechtsnachfolger...
- OLG-HAMM, 18.11.2002, 2 Ws 408/02
Zur Festsetzung des Streitwertes im Adhäsionsverfahren
- BGH, 21.08.2002, 5 StR 291/02
Zur Zulässigkeit eines Grundurteils im Adhäsionsverfahren, namentlich bei Schmerzensgeldansprüchen.
- OLG-DUESSELDORF, 14.11.2001, 2a Ss 251/01 - 88/01 II
Hat das Tatgericht im Adhäsionsverfahren über den Beginn der Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen auf ein Schmerzensgeld fehlerhaft befunden, so wird auf die Revision des Angeklagten unter Aufhebung der Verurteilung zur Zinszahlung angeordnet, dass von einer Entscheidung über den geltend gemachten Zinsanspruch (im Strafverfahren)...
- OLG-KARLSRUHE, 22.02.2000, 19 W 75/99
Leitsätze:
§ 212 I BGB ist nicht entsprechend anzuwenden, wenn im Strafurteil ein Adhäsionsantrag nicht entschieden wird, weil sich der Antrag zur Erledigung im Strafverfahren nicht eigne.
- BGH, 14.10.1998, 2 StR 436/98
StPO §§ 403, 406 Abs. 1 Satz 2, BGB § 847 Abs. 1
Hat das Tatgericht dem Verletzten im Adhäsionsverfahren ein Schmerzensgeld zugesprochen, so kann das Revisionsgericht, wenn nur die Bemessung rechtsfehlerhaft war, die Entscheidung dem Grunde nach aufrechterhalten.
BGH, Beschl. v. 14. Oktober 1998 - 2 StR 436/98 -
LG Köln