- OLG-KOELN, 01.07.2009, 2 Ws 69/09
Feststellung der Verhandlungsfähigkeit eines wegen Ermordung von drei niederländischen Staatsbürgern im Jahre 1944 angeklagten 87-jährigen früheren SS-Angehörigen trotz schwerer Herzerkrankung.
- OLG-HAMM, 14.02.2008, 2 Ws 25/08
Zur Statthaftigkeit der Beschwerde des Nebenklägers gegen die Entscheidung in der Hauptsache, in der eine Kostenentscheidung zugunsten des Nebenklägers nicht getroffen worden ist.
- OLG-HAMM, 12.02.2008, 3 Ws 41/08
Die bloße Behauptung eines nebenklagefähigen Deliktes führt noch nicht zur Zulässigkeit des Rechtsmittels des Nebenklägers. Vielmehr muss zumindest die entfernte rechtliche Möglichkeit einer Verurteilung nach dem nebenklagefähigen Straftatbestand bestehen.
- OLG-CELLE, 25.09.2007, 1 Ws 345/07
Eine sofortige Beschwerde des Nebenklägers gegen die für ihn nachteilige Auslagenentscheidung wird durch die Beschränkung der Rechtsmittelbefugnis nach §§ 400 Abs. 1, 464 Abs. 3 Satz 1, 2. Hs. StPO nicht ausgeschlossen.
Hat der Angeklagte mit seinem auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Rechtsmittel vollen Erfolg, so ist...
- OLG-HAMM, 31.08.2006, 3 Ws 338/06
Bei der Vorschrift des § 400 Abs. 1 StPO handelt es sich lediglich um einen gesetzlich geregelten, generellen Ausschluss der Beschwer des Nebenklägers, der die Zulässigkeit einer Kostenbeschwerde nicht berührt.
- OLG-HAMM, 09.08.2005, 1 Ss 332/05
Es ist in der Regel geboten, dass der Nebenkläger das Ziel seines Rechtsmittels ausdrücklich angibt, und zwar innerhalb der Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO. Die allgemeine Sachrüge ist dafür i.d.R. nicht ausreichend.
- OLG-HAMM, 19.07.2004, 2 Ws 143/04
1. Soweit der Senat bisher zu der Regelung in § 400 Abs. 1 StPO die Auffassung vertreten hat, dass sie nach § 464 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz StPO zur Unzulässigkeit der Kostenbeschwerde führt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 2001 in 2 Ws 37/01, veröffentlicht in NStZ-RR 2001, 288 und vom 12. Juli 2001 in 2 Ws 141/01,...
- OLG-HAMM, 09.06.2004, 2 Ss 121/04
Zu das "Leben gefährdenden Behandlung, wenn der Täter das Opfer mit dem Ellenbogen ins Gesicht schlägt.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 27.05.2004, 5 Ws 217/04
1. Zur Beschwerdeberechtigung des Nebenklägers über die in § 400 Abs. 2 StPO genannten Fälle hinaus.
2. Der Ausschluss der Beschwerde in § 305 Satz 1 StPO bezieht sich nur auf solche der Urteilsfällung vorausgehende Entscheidungen, die ihrerseits im Rahmen des Rechtsmittels gegen das Urteil überprüft werden können.
3. Zur...
- OLG-KARLSRUHE, 18.09.2003, 2 Ws 236/02
Bei der Vorschrift des § 400 Abs. 1 StPO handelt es sich um einen gesetzlich geregelten, generellen Ausschluss der Beschwer des Nebenklägers, der die Statthaftigkeit des Rechtsmittels gegen die Hauptentscheidung und damit die Zulässigkeit einer Kostenbeschwerde (§ 464 Abs. 3 S. 1 StPO) nicht berührt. Die Möglichkeit der...
- OLG-DRESDEN, 13.03.2003, 3 Ws 13/03
Die (sofortige) Kostenbeschwerde eines Nebenklägers gegen die im Urteil unterlassene Auslagenentscheidung ist nicht von vornherein unstatthaft.
- OLG-HAMM, 04.03.2003, 1 Ws 63/03
Zur zulässigen Ergänzung einer Kostenentscheidung um die unterlassene Auslagenentscheidung, die zugunsten des Nebenklägers hätte ergehen müssen
- OLG-HAMM, 30.09.2002, 2 Ss 590/02
Der Nebenkläger, der Revision eingelegt hat, ist verpflichtet, spätestens in der Revisionsbegründung deutlich zu machen, dass er mit seinem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt, namentlich dass das Urteil wegen einer zum Anschluss als Nebenkläger berechtigenden Gesetzesverletzung angefochten wird. Für die insoweit...
- OLG-STUTTGART, 02.08.2002, 5 Ws 54/2002
Die Beschränkung der Berufung des Angeklagten auf den Rechtsfolgenausspruch führt, auch wenn sie vor der Hauptverhandlung erfolgt, nicht gemäß § 464 Abs. 3 Satz 1 HS 2 StPO zur Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Nebenklägers gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung des Berufungsgerichts.
- OLG-HAMM, 10.10.2001, 2 Ws 239/01
Zur Zulässigkeit der Beschwerde des Nebenklägers bei Fehlen einer ihn begünstigenden Kostenentscheidung
- OLG-HAMM, 10.10.2001, 2 Ws 238/01
Zur Zulässigkeit der Beschwerde des Nebenklägers bei Fehlen einer ihn begünstigenden Kostenentscheidung
- OLG-HAMM, 10.10.2001, 2 Ws 237/01
Zur Zulässigkeit der Beschwerde des Nebenklägers bei Fehlen einer ihn begünstigenden Kostenentscheidung
- OLG-NAUMBURG, 21.09.2001, 1 Ws 329/01
Der Nebenkläger kann die im Berufungsurteil ergangene Kosten- und Auslagenentscheidung auch dann in zulässiger Weise anfechten, wenn er das Urteil selbst gemäß § 400 Abs. 1 StPO nicht anfechten kann (Aufgabe Senat, Beschluss vom 02.03.1995 - 1 Ws 31/95 -).
- OLG-HAMM, 18.09.2001, 3 Ws 372/01
Zur Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Nebenklägers gegen die unterlassene Kosten- und Auslagenentscheidung des Berufungsurteils (Abweichung von 2 Strafsenat des OLG Hamm NStZ-RR 2001, 288, NStZ-RR 1999, 54)
- OLG-HAMM, 12.07.2001, 2 Ws 141/2001
Zur Ergänzung einer Kostenentscheidung um die unterlassene Auslagenentscheidung. die zugunsten des Nebenklägers hätte ergehen müssen.