JuraForum.de > Gesetze > StPO > § 362 StPO - Zulässigkeit der Wiederaufnahme zu Ungunsten des Angeklagten
Viertes Buch (Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens)
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zu Ungunsten des Angeklagten ist zulässig,
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
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