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JuraForum.deGesetzeStPO§ 362 StPO - Zulässigkeit der Wiederaufnahme zu Ungunsten des Angeklagten 

§ 362 StPO - Zulässigkeit der Wiederaufnahme zu Ungunsten des Angeklagten

Strafprozessordnung

   Viertes Buch (Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens)

Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zu Ungunsten des Angeklagten ist zulässig,



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Strafprozessordnung (StPO)
    • Viertes Buch (Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens)
  • § 370 Verwerfung des Antrags als unbegründet
    • Fünftes Buch (Beteiligung des Verletzten am Verfahren)
      • Erster Abschnitt (Privatklage)
    • § 390 Dem Privatkläger zustehende Rechtsmittel

Urteile: Schlagworte

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