- OLG-HAMM, 10.04.2008, 1 Ws 223/08
Den gesetzlichen Anforderungen an die Schriftlichkeit einer außerhalb einer mündlichen Verhandlung und in Abwesenheit des Betroffenen in Beschlussform getroffenen richterlichen Entscheidung wird nicht dadurch genüge getan, dass der Richter in ein Formular oder ein von ihm handschriftlich gefertigtes unvollständiges Schriftstück...
- OLG-HAMM, 15.01.2008, 3 Ws 11/08
Der trotz Benachrichtigung nicht zur Hauptverhandlung erschienene gesetzliche Vertreter des Jugendlichen kann nicht deshalb Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist beanspruchen, weil ihm das angefochtene Urteil nicht vor Ablauf der Berufungseinlegungsfrist zugestellt und ihm auch keine Rechtsmittelbelehrung erteilt...
- OLG-HAMM, 15.01.2008, 3 Ws 10/08
Der trotz Benachrichtigung nicht zur Hauptverhandlung erschienene gesetzliche Vertreter des Jugendlichen kann nicht deshalb Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist beanspruchen, weil ihm das angefochtene Urteil nicht vor Ablauf der Berufungseinlegungsfrist zugestellt und ihm auch keine Rechtsmittelbelehrung erteilt...
- OLG-ROSTOCK, 25.07.2007, AGH 6/07 (II/3)
Nach § 44 Satz 2 StPO, der gem. § 116 Satz 2 BRAO für das anwaltsgerichtliche Verfahren entsprechend gilt, ist die Versäumung einer Rechtsmittelfrist als unverschuldet anzusehen, wenn die Belehrung nach den §§ 35a, 319 Abs. 2 Satz 3 oder nach § 346 Abs. 2 Satz 3 StPO unterblieben ist. § 35a StPO schreibt vor, dass der...
- BGH, 03.04.2007, 3 StR 72/07
Nach einer Urteilsabsprache kann weder auf die gesetzlich vorgeschriebene noch auf die qualifizierte Rechtsmittelbelehrung wirksam verzichtet werden.
- OLG-NAUMBURG, 18.10.2006, 1 Ws 369/06
Bei einem vom Finanzamt geführten Ermittlungsverfahren (hier wegen Steuerhinterziehung) kann sich das Finanzamt bei Versäumung der Frist zur Einlegung einer sofortigen Beschwerde und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht auf eine Unkenntnis der Rechtsmittelfrist berufen, weil die Bußgeld- und Strafsachenstellen der...
- OLG-NAUMBURG, 18.10.2006, 1 Ws 370/06
Bei einem vom Finanzamt geführten Ermittlungsverfahren (hier wegen Steuerhinterziehung) kann sich das Finanzamt bei Versäumung der Frist zur Einlegung einer sofortigen Beschwerde und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht auf eine Unkenntnis der Rechtsmittelfrist berufen, weil die Bußgeld- und Strafsachenstellen der...
- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 22.06.2005, 6t A310/04.T
Die Versäumung der vom Berufungsgericht in Anwendung des § 98 Abs. 3 HeilberG gesetzten Frist für die Begründung der Berufung zieht die Unzulässigkeit des Rechtsmittels mit sich.
Zur Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 112 HeilBerG i.V.m. § 44 Satz 2 StPO.
- OLG-HAMM, 09.06.2005, 2 (s) Sbd. VIII-116/05
Für den Pflichtverteidiger kommt es für die Anwendung des RVG auf den Zeitpunkt der Beiordnung an. Die Beiordnung zum Pflichtverteidiger wird wirksam mit Erlass des Beiordnungsbeschlusses durch den Vorsitzenden. Der Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch den Rechtsanwalt ist für die Wirksamkeit ohne Bedeutung.
- OLG-HAMM, 03.05.2005, 4 Ss OWi 279/05
Zum Umfang der tatsächlichen Feststellungen, wenn der Betroffene gegenüber einer Geschwindigkeitsüberschreitung einwendet, diese sei Erfüllung hoheitlicher Aufgaben notwendig gewesen.
- OLG-KOBLENZ, 12.01.2004, 2 Ws 10/04
Legt das Gericht im Falle eines Freispruchs die Kosten des Verfahrens gemäß § 467 I StPO der Staatskasse auf, werden hiervon nicht die notwendigen Auslagen des Angeklagten miterfasst. Eine entsprechende Ergänzung ist nur auf eine sofortige Beschwerde gemäß § 464 III 1 StPO hin möglich. Eine solche kann in der Regel noch nicht...
- OLG-KOBLENZ, 06.06.2001, 1 Ss 269/00
Leitsatz:
Das Fehlen der Voraussetzungen für die Verwerfung der Berufung nach § 329 Abs. 1 StPO führt nur dann zur Aufhebung des angefochtenen Urteils, wenn dieses auf dem Mangel beruhen kann. Voraussetzung dafür ist, dass der Ladungsmangel für das Fernbleiben ursächlich geworden ist.