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JuraForum.deGesetzeStPO§ 338 StPO - Aufzählung der absoluten Revisionsgründe 

§ 338 StPO - Aufzählung der absoluten Revisionsgründe

Strafprozessordnung

   Drittes Buch (Rechtsmittel)
      Vierter Abschnitt (Revision)

Ein Urteil ist stets als auf einer Verletzung des Gesetzes beruhend anzusehen,



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