- OLG-STUTTGART, 09.03.2009, 6 Ws 7/09
Die Vorschriften über die Annahmeberufung (§ 313 StPO) sind im Jugendstrafverfahren anwendbar, wenn ein Heranwachsender unter Anwendung des Erwachsenenstrafrechts zu einer Geldstrrafe von nicht mehr als 15 Tagessätzen verurteilt wurde.
- OLG-KOELN, 06.03.2008, 2 Ws 99/08
1. Eine unzulässige Berufung (hier: der Nebeklägerin) kann nach § 322 StPO außerhalb der Hauptverhandlung im Beschlusswege verworfen und danach über die andere Berufung aufgrund der Hauptverhandlung entschieden werden.
2. Die Entscheidung über die unzulässige Berufung ist hinsichtlich der Gerichtskosten (hier: die Gebühr nach...
- OLG-OLDENBURG, 18.01.2008, 1 Ws 41/08
1. Wer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt, weil er eine mündliche Rechtmittelbelehrung "nicht verstanden" habe, muss die Gründe hierfür angegeben. macht ein Ausländer insoweit Sprachschwierigkeiten geltend, so ist im Wiedereinsetzungsantrag auch anzugeben und glaubhaft zumachen, dass der in der Verhandlung anwesende...
- OLG-HAMM, 02.02.2006, 2 Ws 7/06
1. Bei der Prüfung, ob eine Berufung der Annahme nach § 313 Abs. 1 StPO bedarf, bleiben in einem Bewährungsbeschluss auferlegte Geldbußen außer Betracht.
2. Soweit der Senat von der Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen einen Nichtannahmebeschluss des Berufungsgerichts nach § 313 Abs. 2 StPO bereits in den Fällen ausgegangen...
- OLG-HAMM, 19.12.2005, 2 Ws 318/05
Zur Frage der Wirksamkeit der Berufungsrücknahme, wenn der Angeklagte selbst ein vom Verteidiger gefertigten Schriftsatz der Gericht überbringt, wobei er hochgradig alkoholisiert ist.
- OLG-KARLSRUHE, 09.03.2005, 3 Ws 70/05
Eine gegen die Nichtannahme der Berufung nach § 313 Abs. 2 Satz 2 StPO erhobene sofortige Beschwerde, deren Statthaftigkeit die Bestimmung des § 322 a Satz 2 StPO entgegenstünde, ist, sofern eine Verletzung des Anspruchs des Berufungsführers auf rechtliches Gehör im Annahmeverfahren geltend gemacht wird, als "Anhörungsrüge" nach...
- OLG-FRANKFURT, 25.11.2004, 3 Ws 1221/04
Der Beschluss des Berufungsgerichts, durch den festgestellt wird, dass die Rücknahme der Berufung unwirksam, also über das Rechtsmittel zu verhandeln ist, ist gemäß § 305 S. 1 StPO nicht anfechtbar.
- OLG-HAMM, 27.01.2004, 2 Ws 42/04
Zur Wirksamkeit eines in der Hauptverhandlung abgegebenen Rechtsmittelverzichts
- OLG-HAMM, 12.11.2002, 4 Ws 167/02
Zur Auslegung einer Erklärung des Angeklagten als Rechtsmittelverzicht.
- OLG-FRANKFURT, 05.11.2002, 3 Ws 1172/02
Verwirft das Amtsgericht die Berufung als verspätet und den Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungseinlegungsfrist als unbegründet, so ist gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts gemäß § 319 II StPO kein Rechtsmittel, gegen seinen die sofortige Beschwerde gegen die...
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 17.04.2002, 1 Ws 167/02
In der Terminsbestimmung zur Berufungshauptverhandlung kann die stillschweigende Annahme der Berufung liegen.
Zur Anfechtbarkeit der Nichtannahmeentscheidung bei Abweichung von der vorangegangenen Berufungsannahme - Ausnahme von § 322 a S. 2 StPO.
- OLG-HAMM, 06.09.2001, 2 Ws 216/01
Wird trotz eines erklärten Rechtsmittelverzichts ein Rechtsmittel eingelegt, muss dieses als unzulässig verworfen werden. Die Erklärung als durch Verzicht erledigt, kommt nur in Betracht, wenn die Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme im Streit ist.
- OLG-KOBLENZ, 29.03.2001, 2 Ws 206/01
Leitsatz:
Wird gegen ein Urteil, das gegen zwei Angeklagte ergangen ist, Berufung eingelegt, muss aus der Berufungsschrift eindeutig hervorgehen, ob das Urteil hinsichtlich beider oder nur eines Angeklagten angefochten wird. Ist im Rubrum der Berufungsschrift nur der Name eines von zwei Angeklagten angeführt und fehlt auch der Zusatz...
- OLG-KOBLENZ, 13.11.2000, 1 Ws 649/00
Leitsatz:
Hat statt der zuständigen Berufungskammer des Landgerichts das erstinstanzliche Amtsgericht einen Wiedereinsetzungsantrag des Angeklagten gegen die Versäumung der Berufungseinlegungsfrist als unbegründet sowie dessen Berufung als unzulässig verworfen und auf sofortige Beschwerde des Angeklagten die Beschwerdekammer des...
- OLG-STUTTGART, 22.08.2000, 4 Ws 157/00
Leitsatz:
Hat das Amtsgericht entsprechend dem Antrag des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft den Angeklagten freigesprochen und legt der Nebenkläger gegen das Urteil Berufung ein, so ist auch dann kein Fall der Annahmeberufung gegeben, wenn die Staatsanwaltschaft in ihrem vorausgegangenen Strafbefehlsantrag eine Geldstrafe von...
- OLG-KOBLENZ, 24.02.2000, 2 Ws 110/00
Leitsatz:
Hatte der Sitzungsvertreter der StA in der Hauptverhandlung in 1. Instanz Freispruch beantragt, war dem jedoch ein Strafbefehlsantrag der StA über eine Geldstrafe von nicht mehr als 30 Tagessätzen vorausgegangen, liegt der Fall einer Annahmeberufung (entsprechende Anwendung von § 313 I 2 StPO) vor.
- OLG-KARLSRUHE, 25.01.2000, 1 Ws 429/99
Leitsatz
Zur Wirksamkeit eines im Rahmen einer Absprache erklärten Rechtsmittelverzichts.