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JuraForum.deGesetzeStPO§ 312 StPO - Zulässigkeit der Berufung 

§ 312 StPO - Zulässigkeit der Berufung

Strafprozessordnung

   Drittes Buch (Rechtsmittel)
      Dritter Abschnitt (Berufung)

Gegen die Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts ist Berufung zulässig.



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