- OLG-HAMM, 05.02.2009, 3 Ws 32/09
Die Verweigerung der gerichtlichen Zustimmung zur Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 Abs. 1 BtMG kann vom Verurteilten nicht isoliert mit der Beschwerde angegriffen werden.
- OLG-HAMM, 21.08.2008, 3 Ws 324/08
Werden von der Strafvollstreckungskammer mehrere Reststrafen zur Bewährung ausgesetzt, für die verschiedene Staatsanwaltschaften als Vollstreckungsbehörden zuständig sind, und greift nur eine von mehreren Vollstreckungsbehörden die Entscheidung an, so kann das Beschwerdegericht auch nur hinsichtlich der Reststrafe, für deren...
- OLG-HAMM, 21.08.2008, 3 Ws 323/08
Werden von der Strafvollstreckungskammer mehrere Reststrafen zur Bewährung ausgesetzt, für die verschiedene Staatsanwaltschaften als Vollstreckungsbehörden zuständig sind, und greift nur eine von mehreren Vollstreckungsbehörden die Entscheidung an, so kann das Beschwerdegericht auch nur hinsichtlich der Reststrafe, für deren...
- OLG-HAMM, 24.01.2008, 3 Ws 34/08
Das Gericht, an das ein fristgebundenes Rechtsmittel fälschlicherweise übersandt wurde, ist nicht verpflichtet, das Rechtsmittelschreiben unter Anwendung von Eilmaßnahmen an das zuständige Gericht zu übersenden. Es ist lediglich die Weiterleitung im normalen Geschäftsgang erforderlich. Das gilt selbst dann, wenn sich der Eingabe...
- OLG-HAMBURG, 26.10.2007, 2 Ws 248/07
Der mit Außenwirkung erlassene und nicht auf ein Rechtsmittel hin aufgehobene Beschluss des unzuständigen Gerichts erster Instanz über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung hindert, auch wenn er nicht in Rechtkraft erwachsen ist, einen späterer gegenstandsgleichen Widerrufsbeschluss der zuständigen...
- OLG-HAMM, 16.10.2007, 3 Ws 588/07
Im Haftbeschwerdeverfahren bedarf es vor einer Entscheidung des Beschwerdegerichts keiner vorherigen Anhörung des Nebenklägers, da durch die zu erlassene Haftentscheidung betreffend den Angeklagten seine Rechtsstellung als Nebenkläger nicht verletzt wird und er in seinen rechtlichen Interessen keinen Nachteil erleidet.
- OLG-HAMM, 05.06.2007, 3 Ws 226/07
Die Vorschrift des § 568 Satz 1 ZPO in der Fassung vom 27. 7. 2001 findet im Strafverfahren keine Anwendung. Demgemäß gilt für die Einlegung der sofortigen Beschwerde auch nicht die Zwei-Wochen-Frist des § 569 Abs. Abs. 1 Satz 1 ZPO, sondern die Wochenfrist nach § 311 Abs. 2 Satz 1 StPO.
- OLG-NAUMBURG, 18.10.2006, 1 Ws 369/06
Bei einem vom Finanzamt geführten Ermittlungsverfahren (hier wegen Steuerhinterziehung) kann sich das Finanzamt bei Versäumung der Frist zur Einlegung einer sofortigen Beschwerde und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht auf eine Unkenntnis der Rechtsmittelfrist berufen, weil die Bußgeld- und Strafsachenstellen der...
- OLG-NAUMBURG, 18.10.2006, 1 Ws 370/06
Bei einem vom Finanzamt geführten Ermittlungsverfahren (hier wegen Steuerhinterziehung) kann sich das Finanzamt bei Versäumung der Frist zur Einlegung einer sofortigen Beschwerde und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht auf eine Unkenntnis der Rechtsmittelfrist berufen, weil die Bußgeld- und Strafsachenstellen der...
- OLG-FRANKFURT, 24.11.2005, 1 Ws 126/05
Es ist nicht zu beanstanden, dass im Falle des Haftbefehls gemäß § 230 StGB die Erlangung von effektivem Rechtschutz nur dann möglich ist, wenn der Betroffene die - nicht fristgebundene - Beschwerde umgehend einlegt. Dementsprechend wird für die Anfechtung prozessual überholter Maßnahmen gefordert, die Beschwerdemöglichkeit in...
- OLG-HAMBURG, 14.07.2005, 2 Ws 130/05
1. Die Grundsätze der BGH-Entscheidung "Warsteiner II" (BGHZ 139, 138) gelten auch für die zollbehördliche Beschlagnahme von Waren bei der Einfuhr.
2. Die (einfache) geographische Herkunftsangabe "Hamburg" bedarf bei Produktion und Herstellung der Ware (hier: Einweg-Gasfeuerzeuge) ausschließlich in Malaysia deutlicher...
- OLG-DUESSELDORF, 04.05.2005, III - 3 Ws 62/05
1. Für die sofortige Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss in Strafsachen gilt nicht die einwöchige Einlegungsfrist des § 311 Abs. 2 StPO, sondern die zweiwöchige Notfrist des § 569 Abs. 1 S. 1 ZPO (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung, vgl. JMBl NW 2002, 139f.).
2. Der freigesprochene Angeklagte, dessen...
- OLG-NAUMBURG, 19.04.2005, 1 Ws 171/05
Bei vollem Erfolg eines nachträglich beschränkten Rechtsmittels ist § 473 Abs. 3 StPO mit der Einschränkung anwendbar, dass § 473 Abs. 1 StPO auf die in der nachträglichen Beschränkung liegenden Teilrücknahme sinngemäß anzuwenden ist (Senat, Beschluss vom 07. März 2002 - 1 Ws 547/01 - m. w. Nachw.).
Das gilt auch, wenn das...
- OLG-DRESDEN, 06.12.2004, 2 Ws 681/04
Eine Strafvollstreckungskammer ist mit der Entscheidung über die Reststrafenaussetzung konkret "befasst", wenn der von Amts wegen zu beachtende maßgebliche Zeitpunkt nach § 57 StGB herannaht. Bei langjährigen Haftstrafen ist hierbei regelmäßig ein zeitlicher Vorlauf von etwa sechs Monaten anzusetzen. Denn zu berücksichtigen ist...
- OLG-KOBLENZ, 12.01.2004, 2 Ws 10/04
Legt das Gericht im Falle eines Freispruchs die Kosten des Verfahrens gemäß § 467 I StPO der Staatskasse auf, werden hiervon nicht die notwendigen Auslagen des Angeklagten miterfasst. Eine entsprechende Ergänzung ist nur auf eine sofortige Beschwerde gemäß § 464 III 1 StPO hin möglich. Eine solche kann in der Regel noch nicht...
- OLG-HAMM, 06.01.2004, 4 Ws 733/04
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß §§ 44 Satz 1, 45 Abs. 2 Satz 3 StPO kommt nur dann in Betracht, wenn die Rechtsmittelschrift bei der unzuständigen Stelle so rechtzeitig eingeht, dass sie bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang noch rechtzeitig an das zuständige Gericht hätte weitergeleitet werden können (entgegen...
- OLG-HAMM, 06.01.2004, 4 Ws 732/04
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß §§ 44 Satz 1, 45 Abs. 2 Satz 3 StPO kommt nur dann in Betracht, wenn die Rechtsmittelschrift bei der unzuständigen Stelle so rechtzeitig eingeht, dass sie bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang noch rechtzeitig an das zuständige Gericht hätte weitergeleitet werden können (entgegen...
- OLG-HAMM, 25.11.2003, 4 Ws 569/03
1. Nach Wegfall der Beschwer durch prozessuale Überholung steht der Staatsanwaltschaft auch dann kein Rechtsmittel mehr zu, wenn ein sachliches Interesse an der grundsätzlichen Klärung einer Rechtsfrage geltend gemacht wird.
2. Der Betroffene, der im ersten Rechtszug im vollen Umfang Erfolg gehabt hat, kann nicht in einem durch die...
- OLG-HAMM, 25.11.2003, 4 Ws 537/03
1. Nach Wegfall der Beschwer durch prozessuale Überholung steht der Staatsanwaltschaft auch dann kein Rechtsmittel mehr zu, wenn ein sachliches Interesse an der grundsätzlichen Klärung einer Rechtsfrage geltend gemacht wird.
2. Der Betroffene, der im ersten Rechtszug im vollen Umfang Erfolg gehabt hat, kann nicht in einem durch die...
- OLG-HAMM, 13.11.2003, 4 Ws 577/03
1. Der Beschluss, mit dem das Gericht das Verfahren gemäß § 153 Abs. 2 StPO wegen Geringfügigkeit einstellt, ist mit der Beschwerde anfechtbar, wenn eine prozessuale Voraussetzung für die Einstellung fehlt.
2. Zur Verwirkung eines Rechtsmittels.