- OLG-HAMM, 05.02.2009, 3 Ws 32/09
Die Verweigerung der gerichtlichen Zustimmung zur Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 Abs. 1 BtMG kann vom Verurteilten nicht isoliert mit der Beschwerde angegriffen werden.
- OLG-NAUMBURG, 15.12.2008, 1 Ws Reh 618/08
Unter Berücksichtigung des besonderen Gewaltverhältnisses des Jugendstrafvollzuges kann es naheliegen, dass der ausschließlich im Jugendhaus als Geheimer Informator tätige Betroffene keinen freien Willen hinsichtlich seiner Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR entwickeln konnte, sondern sich unter diesen...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 14.08.2007, 1 Ws 107/07
Einen rechtzeitig eingegangenen Kostenfestsetzungsantrag in eine sofortige Beschwerde gegen die unterlassene Auslagenentscheidung umzudeuten, kommt nicht in Betracht. Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des 3. und 5. Strafsenats des Kammergerichts (vgl. Beschlüsse vom 27. Dezember 2006 - 3 Ws 631/06 - und vom 26. Februar 2004...
- OLG-DRESDEN, 06.10.2005, Ss (OWi) 715/05
Setzt sich ein Verwerfungsurteil mit vorgebrachten Entschuldigungsgründen nicht auseinander, liegt darin kein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn sich aus anderen Umständen ergibt, dass das Gericht den Vortrag zur Kenntnis genommen und sachlich gewürdigt hat.
- OLG-DRESDEN, 10.05.2005, Ss (Owi) 309/05
§ 51 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 OWiG (§ 145 a StPO) begründet eine gesetzliche Zustellungsvollmacht des Wahlverteidigers, die durch den Betroffenen (Beschuldigten) nicht von vornherein eingeschränkt oder vollständig entzogen werden kann.
- OLG-HAMM, 16.03.2005, 3 Ws 127/05 OLG
Zur Zulässigkeit der Beschwerde des Angeklagten gegen die Zulassung des Verletzten als Nebenkläger und zur Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Beiordnung eines Nebenklägervertreters.
- OLG-HAMM, 20.01.2003, 2 Ws 473/02
Zur Auslegung einer "vorsorglich" eingelegten (unzulässigen) sofortigen Beschwerde als Gegenvorstellung
- OLG-STUTTGART, 31.10.2002, 2 Ss 469/02
Die Einlegung eines unbestimmten Rechtsmittels deckt nur den Anfechtungsgegenstand der Berufung und der Revision ab; der zusätzlich vorhandene Wille zur Anfechtung der Kostenentscheidung muss dagegen mit dem besonderen Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde in der hierfür geltenden Frist des § 311 Abs. 2 StPO bekundet werden.
- OLG-HAMM, 15.02.2002, 2 Ws 46/02
Das Vorbringen eines rechtssuchenden Bürgers ist dahin auszulegen, dass ihm eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Rechtszügen ermöglicht wird.
- OLG-HAMM, 23.01.2001, 2 Ss OWi 1125/2000
Leitsatz
Nach Rücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid kann eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen.
- OLG-KOBLENZ, 13.11.2000, 1 Ws 649/00
Leitsatz:
Hat statt der zuständigen Berufungskammer des Landgerichts das erstinstanzliche Amtsgericht einen Wiedereinsetzungsantrag des Angeklagten gegen die Versäumung der Berufungseinlegungsfrist als unbegründet sowie dessen Berufung als unzulässig verworfen und auf sofortige Beschwerde des Angeklagten die Beschwerdekammer des...
- OLG-DUESSELDORF, 07.06.2000, 2 Ws 146/00
Leitsatz:
Bei Prüfung der Frage, ob der Angeklagte Berufung oder Revision eingelegt hat, ist die Rechtsmittelerklärung anhand ihres Gesamtinhalts unter besonderer Berücksichtigung des vom Beschwerdeführer erstrebten Erfolgs auszulegen.
- OLG-DUESSELDORF, 23.05.2000, 1 Ws 324/00
StPO §§ 111a, 304, 310, 300
Eine - auch eine an sich unzulässige weitere - Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist, wenn vor der Entscheidung hierüber ein Zuständigkeitswechsel eintritt, von dem nunmehr zuständigen Gericht als - jederzeit zulässiger - Antrag auf Aufhebung der vorläufigen Entziehung...
- OLG-HAMM, 20.03.2000, 2 Ws 80/2000
Der verfassungsrechtlich geschützte Anspruch des Angeklagten auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle verpflichtet die Justizbehörden, ein Rechtsmittel des Angeklagten so zu deuten, dass der erstrebte Erfolg möglichst erreicht wird. Das gilt auch für die Abgrenzung, ob es sich bei einem Rechtsmittel um eine unzulässige...