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JuraForum.deGesetzeStPO§ 3 StPO - Erläuterung des Zusammenhangs 

§ 3 StPO - Erläuterung des Zusammenhangs

Strafprozeßordnung


   Erstes Buch (Allgemeine Vorschriften)
      Erster Abschnitt (Sachliche Zuständigkeit der Gerichte)

Ein Zusammenhang ist vorhanden, wenn eine Person mehrerer Straftaten beschuldigt wird oder wenn bei einer Tat mehrere Personen als Täter, Teilnehmer oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei beschuldigt werden.



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