1. Beauftragt der Angeklagte einen Dritten (der nicht Verteidiger ist) mit der Einlegung eines fristgebundenen Rechtsmittels, so hat er die Einhaltung der Rechtsmitteleinlegungsfrist zu überwachen. Andernfalls ist die verspätete Rechtsmitteleinlegung grundsätzlich nicht unverschuldet im Sinne von § 44 Abs. 1 StPO.
2. Das gilt auch...
Ein Verteidiger hat die Kosten eines von ihm für den Verurteilten eingelegten, erfolglosen oder später zurückgenommenen Rechtsmittels zu tragen, wenn er dieses ohne Bevollmächtigung oder gegen den Willen des Verurteilten eingelegt hat. Für die Annahme der letztgenannten Alternative reicht nicht, dass der Verurteilte die...
1. Gehen innerhalb der Frist zur Einlegung der Berufung zum Umfang der Anfechtung des Urteils divergierende Erklärungen des Angeklagten (hier: Einlegung einer unbeschränkten Berufung) und seines Verteidigers (hier: Einlegung einer auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung) ein, so gebührt der Erklärung des Angeklagten...
StPO §§ 312, 297, 335
Legt gegen ein amtsgerichtliches Urteil der Angeklagte Berufung und sein Verteidiger ein noch nicht bestimmtes Rechtsmittel ein, so ist entsprechend § 297 StPO die Rechtsmittelerklärung des Angeklagten maßgebend, so daß grundsätzlich das Berufungsverfahren durchzuführen ist, auch wenn der Verteidiger vor...
mehr Entscheidungen anzeigen
Erwähnungen von § 297 StPO in anderen Vorschriften
Achter Abschnitt (Beschlagnahme, Überwachung des
Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel,
Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung)
Achtes Buch (Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke, Dateiregelungen, länderübergreifendes staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister)
Erster Abschnitt (Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke)