- OLG-HAMM, 22.05.2009, 2 Ss OWi 368/09
Nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde/Revision beginnt die Frist zur Ergänzung der abgekürzten Urteilsgründe mit dem Eingang der Akten bei dem für die Ergänzung zuständigen Gericht.
- OLG-HAMM, 21.10.2008, 4 Ws 294/08
Gem. § 275 a Abs. 4 Satz 2 StPO sind im Rahmen der Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung zwei von einander unabhängige Sachverständigengutachten einzuholen.
- OLG-FRANKFURT, 18.09.2008, 2 Ss-OWi 432/08
Ergibt sich aus dem Urteil selbst oder aus dienstlichen Stellungnahmen, dass der Verfahrensfehler - hier die Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist - auf einer Ursache beruht, die nicht mehr gegeben ist und bei der eine Wiederholung auch ansonsten nicht zu befürchten ist, und stellt sich der Verfahrensverstoß als ein Einzelfall...
- BGH, 10.09.2008, 2 StR 134/08
Nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision beginnt die Frist zur Ergänzung der abgekürzten Urteilsgründe mit dem Eingang der Akten bei dem für die Ergänzung zuständigen Gericht.
- OLG-HAMM, 29.05.2008, 4 Ws 143/08
Zwar enthalten weder § 66 b StGB noch § 275 a StPO inhaltliche Mindestanforderungen für den Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung. Aus der Funktion des Antrages und der Ausgestaltung der verfahrensrechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit verfassungsrechtlichen Aspekten ergibt sich...
- OLG-HAMM, 29.04.2008, 4 Ss 90/08
Das Fehlen einer von mehreren erforderlichen richterlichen Unterschriften unter den schriftlichen Entscheidungsgründen ist nur auf die Verfahrensrüge zu beachten. Wenn das Urteil jedoch gar keine richterliche Unterschrift trägt, ist ein solcher Mangel auch auf die Sachrüge hin beachtlich.
- OLG-NAUMBURG, 05.09.2007, 1 Ss (B) 293/07
1. Hat der Amtsrichter das als Anlage zum Hauptverhandlungsprotokoll genommene Urteil (ohne Gründe) unterschrieben und die Akten der Staatsanwaltschaft "gem. § 41 StPO zur Zustellung des Urteils ..." übersandt, ist eine Ergänzung der Urteilsgründe nicht zulässig. Grundsätzlich ist eine nachträgliche Ergänzung eines Urteils...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 04.07.2007, 1 Ws 137/07
a. Der Unterbringungsbefehl gemäß § 275a Abs. 5 S. 1 StPO setzt den dringenden Verdacht neuer Tatsachen im Sinne des § 66b Abs. 1 StGB voraus. Daran fehlt es im Falle einer von den Vollzugsbehörden behaupteten, im Vollzug neu hervorgetretenen Psychose des Betroffenen, wenn eine solche Erkrankung sachverständigerseits zwar nicht...
- OLG-FRANKFURT, 24.10.2006, 2 Ss-OWi 315/06
Zu wesentlichen Formmängeln eines Urteils, die ein Ruhen der Verfolgungsverjährung ausschließen können.
- OLG-MUENCHEN, 10.10.2006, 4St RR 189/06
Wird, nachdem die Urteilsgründe in abgekürzter Form zu den Akten gebracht worden sind, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung gewährt und das Rechtsmittel später als Revision bezeichnet, so beginnt die Frist zur Ergänzung der Urteilsgründe frühestens mit dem wirksamen...
- BGH, 22.02.2006, 5 StR 585/05
1. "Neu" im Sinne der Rechtsprechung zu § 66b StGB sind nur solche Tatsachen, die nach der letzten Möglichkeit, Sicherungsverwahrung anzuordnen, erkennbar wurden (Vorrang des Erkenntnisverfahrens).
2. Auch für die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 66b Abs. 2 StGB ist Voraussetzung die...
- OLG-NUERNBERG, 04.01.2006, 2 Ws 343/05
Die einstweilige Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 275 a Abs. 5 StPO stellt eine entschädigungspflichtige "andere Strafverfolgungsmaßnahme" nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 StrEG dar.
- OLG-KOBLENZ, 03.01.2006, 1 Ws 891/05
1. Eine Anordnung nach § 66b StGB setzt voraus, dass die nach Verurteilung und vor Haftentlassung erkennbar gewordenen Tatsachen schon für sich Gewicht haben und ungeachtet der notwendigen, aufgrund von zwei Sachverständigengutachten in der Hauptverhandlung durchzuführenden umfassenden Gesamtwürdigung aller Umstände auf eine...
- OLG-KOBLENZ, 08.12.2005, 2 Ws 828/05
Die einstweilige Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 275 a Abs. 5 Satz 1 StPO stellt eine Strafverfolgungsmaßnahme im Sinne des § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 StrEG dar.
- BGH, 25.11.2005, 2 StR 272/05
1. Ein zulässiger Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung setzt dessen Begründung voraus; diese muss insbesondere mitteilen, auf welche Variante des § 66 b StGB sich der Antrag stützt und welche neuen Tatsachen während der Strafvollstreckung erkennbar geworden sind, die Anlass zur...
- BGH, 03.11.2005, 3 StR 345/05
Zur Rücknahme eines Antrags auf Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung sowie zu den Mindestanforderungen an einen solchen Antrag.
- OLG-CELLE, 11.07.2005, 1 Ws 240/05
Über einen Antrag auf Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach § 275a StPO kann nur durch Urteil, und nicht durch Beschluss entschieden werden.
Wird dennoch durch Beschluss entschieden und wird gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt, so handelt es sich der Sache nach um eine Revision gegen ein -fehlerhaftes-...
- BGH, 01.07.2005, 2 StR 9/05
1. Die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung scheidet nicht allein deswegen aus, weil der Verurteilte nach vollständiger Verbüßung der Freiheitsstrafe aus dem Ausgangsurteil wieder auf freien Fuß gelangt ist. Erforderlich ist in diesem Fall aber, daß dem Verurteilten zuvor mitgeteilt wurde, daß...
- OLG-HAMM, 23.06.2005, 1 Ss OWi 427/05
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung und verbreiteter Meinung in der Literatur, dass die nachträgliche Ergänzung eines Urteils im Straf- und im Bußgeldverfahren grundsätzlich nicht zulässig ist, und zwar auch nicht innerhalb der Urteilsabsetzungsfrist des § 275 Abs. 1 S. 2 StPO, wenn es aus dem inneren Dienstbereich des...
- BGH, 11.05.2005, 1 StR 37/05
1. Die Verweigerung oder der Abbruch einer Therapie können zwar grundsätzlich neue Tatsachen sein, die erst nach der Verurteilung und vor Ende des Vollzuges erkennbar werden und auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit hinweisen, reichen aber für sich allein nicht aus, eine nachträgliche...