- OLG-KOELN, 12.11.2008, 2 Ws 488/08
1. Es wird daran festgehalten, dass eine (bindende) Verweisung gemäß § 270 StPO wegen Überschreitung der Strafgewalt des Amtsgerichts erst bei feststehendem Schuldspruch und ausreichend verfestigter Straferwartung in Betracht kommt.
2. In besonders gelagerten Einzelfällen ( hier : Verstreichenlassen von 10 Monaten zwischen...
- OLG-HAMM, 22.04.2008, 3 (s) Sbd I. 9/08
Ein bloß rechtsfehlerhafter Verweisungsbeschluss nach § 270 StPO lässt dessen Bindungswirkung nicht entfallen. Diese entfällt erst dann, wenn die Verweisung mit Grundsätzen rechtstaatlicher Ordnung, insbesondere dem gesetzlichen Richter, in offensichtlichem Widerspruch steht, d.h. wenn sie widersprüchlich, unverständlich oder...
- OLG-HAMM, 22.04.2008, 3 (s) Sbd I. 8/08
Ein bloß rechtsfehlerhafter Verweisungsbeschluss nach § 270 StPO lässt dessen Bindungswirkung nicht entfallen. Diese entfällt erst dann, wenn die Verweisung mit Grundsätzen rechtstaatlicher Ordnung, insbesondere dem gesetzlichen Richter, in offensichtlichem Widerspruch steht, d.h. wenn sie widersprüchlich, unverständlich oder...
- OLG-FRANKFURT, 11.07.2006, 3 Ws 652/06
1. Wurde im Ausgangsverfahren die Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt und richtet sich der Wiederaufnahmeantrag gegen den Schuldspruch, hat ein Amtsgericht über den Wiederaufnahmeantrag zu befinden.
2. Wird stattdessen das Landgericht mit dem Wiederaufnahmeantrag befasst, kann es die Sache an das sachlich und örtlich...
- OLG-KOBLENZ, 14.02.2005, 1 Ss 17/05
Das Berufungsurteil, mit dem die Sache gemäß § 328 Abs. 2 StPO an die große Strafkammer verwiesen wird, weil die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht komme, muss aufzeigen, dass die Voraussetzungen des § 63 StGB bei vorläufiger Bewertung mit Wahrscheinlichkeit erfüllt sind.
- BGH, 23.05.2002, 3 StR 58/02
Die Strafkammer, vor der die Jugendkammer gemäß § 209 Abs. 1 i. V. mit § 209 a Nr. 2 Buchst. a StPO ein bei ihr angeklagtes Verfahren eröffnet hat, ist, wenn sie in der Hauptverhandlung zu der Erkenntnis gelangt, daß der Angeklagte entgegen der Einschätzung der Jugendkammer bei Begehung der Tat (nicht ausschließbar) noch...
- OLG-HAMM, 29.01.2002, 3 (s) Sbd. 1 - 5/01
Wegen unzureichender Strafgewalt des Amtsgerichts darf an das Landgericht erst nach § 270 StPO verwiesen werden, wenn die Verhandlung so weit geführt worden ist, dass der Schuldspruch feststeht, und wenn sich die Straferwartung so weit verfestigt hat, dass nicht mehr zu erwarten ist, eine mildere Beurteilung werde noch eine Strafe im...
- OLG-HAMM, 18.12.2001, 4 BL 231/01
Zum Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot, wenn u.a. durch Versendung von Originalakten eine Verfahrensverzögerung eintritt
- OLG-HAMM, 25.07.2000, 2 BL 126/00
Leitsatz
Zur Annahme eines wichtigen Grundes im Sinn von § 121 StPO, wenn das Amtsgericht das Verfahren erst in der Hauptverhandlung wegen nicht ausreichender Strafgewalt an das Landgericht verwiesen hat.
- OLG-DUESSELDORF, 15.06.2000, 1 Ws 293/00
StPO §§ 121 Abs. 1, 270 Abs. 1; GVG §§ 24 Abs. 2, 25 Nr. 2
1. Ein die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus rechtfertigender anderer wichtiger Grund liegt nicht vor, wenn die Verzögerung des Verfahrens um mehrere Monate allein auf einer offensichtlich unzulässigen Verweisung der Sache vom Strafrichter an das...
- OLG-DUESSELDORF, 28.02.2000, 2 Ws 30/00
Leitsatz
StPO § 270
Die Verweisung einer Sache an ein Gericht höherer Ordnung bindet nicht, wenn sie objektiv willkürlich ist.
Oberlandesgericht Düsseldorf - 2. Strafsenat - Beschluß vom 28. Februar 2000
2 Ws 30/00
- BGH, 17.03.1999, 3 ARs 2/99
StPO §§ 14, 19, 270 Abs. 1
1. Hat ein Landgericht das Verfahren gemäß § 270 Abs. 1 StPO an das für Staatsschutzstrafsachen erstinstanzlich zuständige Oberlandesgericht verwiesen, hält aber dieses den Verweisungsbeschluß wegen objektiver Willkür für unwirksam, ist der Bundesgerichtshof analog §§ 14, 19 StPO zur Bestimmung...