- OLG-KOELN, 26.02.2009, 2 Ws 66/09
1. Von der Überbürdung der Auslagen des Angeklagten auf die Staatskasse nach § 476 Abs.3 S.2 Ziff.2 StPO kann nur abgesehen werden, wenn ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer neuen Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur...
- OLG-MUENCHEN, 30.05.2007, 5St RR 35/07
Die Beteiligung der Mitglieder des Senats an einer von der StPO vorgesehenen Vorentscheidung vermag als solche die Besorgnis der Befangenheit nicht zu begründen. Stützt sich ein alle Mitglieder der Spruchgruppe des Senats betreffendes Ablehnungsgesuch allein auf diesen Umstand, so ist es mangels geeigneter Begründung unzulässig.
- OLG-CELLE, 28.02.2007, 322 Ss 21/07 (Owi)
Zu den Voraussetzungen der Verfahrensrüge nach § 338 Nr. 3 StPO im Falle der fehlerhaften Verwerfung eines Ablehnungsgesuches nach § 26a Abs. 1 Nr. 3 2. Alt. StPO.
- OLG-MUENCHEN, 22.11.2006, 4St RR 182/06
1. Nach dem Beginn der Hauptverhandlung ist die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs wegen der Besorgnis der Befangenheit als unzulässig durch den abgelehnten Richter und weitere Mitglieder der Strafkammer, die nicht an der Hauptverhandlung teilnehmen, mit der sich aus den §§ 26 a, 27 StPO ergebenden Zuständigkeitsregelung auch dann...
- BGH, 29.06.2006, 5 StR 485/05
1. Zur Anwendung von § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO bei Vorbefassung des Gerichts nach Abtrennung von Verfahren gegen Tatbeteiligte und deren gesonderter Aburteilung.
2. Kommt es durch Schmiergeldzahlungen an einen Treupflichtigen zur Ausschaltung des Wettbewerbs, liegt es nahe, dass Preise vereinbart werden, die unter...
- OLG-FRANKFURT, 18.05.2006, 2 Ss 314/05
Nach einhelliger Rechtsprechung steht den Verfahrensbeteiligten das Ablehnungsrecht nur zu, um zu gewährleisten, dass an künftigen Entscheidungen ausschließlich unbefangene Richter mitwirken.
- OLG-NAUMBURG, 14.02.2006, 10 W 2/06
Zu den Voraussetzungen der Verwerfung eines Richterablehnungsgesuchs als unzulässig.
- OLG-CELLE, 30.08.2005, 1 Ws 310/05
Ein Ablehnungsantrag, der nicht nur offensichtlich unbegründet, sondern dessen Begründung völlig ungeeignet ist, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen, ist unzulässig im Sinne von § 26 Abs. 1 Nr. 2 StPO.
- BGH, 10.08.2005, 5 StR 180/05
Ein Ablehnungsgesuch ist auch dann im Sinne von § 338 Nr. 3 StPO "mit Unrecht verworfen", wenn die unter Mitwirkung des abgelehnten Richters beschlossene Verwerfung gemäß § 26a StPO als unzulässig auf einer willkürlichen oder die Anforderungen des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennenden Rechtsanwendung beruht; auf die...
- BGH, 14.06.2005, 3 StR 446/04
Zur Anwendung von § 26 a StPO und ihrer revisionsgerichtlichen Kontrolle nach der Entscheidung des BVerfG vom 2. Juni 2005 (2 BvR 625/01 und 2 BvR 638/01).
- OLG-NAUMBURG, 18.01.2005, 10 W 82/04
1. Zur Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch ist nicht die Kammer in voller Besetzung, sondern gem. §§ 45 Abs. 1, 348 Abs. 1 S 1 ZPO allein der geschäftsplanmäßige Vertreter des abgelehnten Einzelrichters berufen.
2. Ein Richter setzt sich grundsätzlich dem Anschein der Befangenheit aus, wenn er gegen eine Partei Strafanzeige...
- BAYOBLG, 11.08.2004, 1 St RR 96/04
Ein Ablehnungsgesuch, das mit einer völlig ungeeigneten Begründung versehen ist, ist unzulässig im Sinne des § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO (im Anschluss an BGH NStZ 1999, 311).
- OLG-HAMM, 04.12.2003, 4 Ss OWi 693/03
Die Verhängung eines Fahrverbots wegen beharrlicher Geschwindigkeitsüberschreitungen kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn die Voraussetzungen des § 4 BKatV nicht vorliegen, vorausgesetzt, der beharrliche Pflichtverstoß ist von ähnlich starkem Gewicht. Die Vorbelastungen müssen dann in einem Umfang mitgeteilt werden, dass die...
- OLG-KOBLENZ, 11.11.2003, 1 Ws 576/03
Da die Entscheidung über die Ablehnung allein auf die Zukunft gerichtet ist, braucht über eine Richterablehnung nur insoweit entschieden zu werden, als dies zur Wiederherstellung des gesetzlichen Richters, also des nach Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers, erforderlich ist. Dies ist hinsichtlich anderer...
- OLG-SCHLESWIG, 11.03.2002, 16 W 25/02
Ablehnungsgesuche ohne jedwede sachliche Begründung sind rechtsmißbräuchlich.
- OLG-HAMM, 13.11.2001, 3 Ws 494/01
Zur Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs, mit dem geltend gemacht wird, dass der Richter untätig gewesen sei.
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 16.03.2001, 1 Ws 121/01
Nach der Erhebung der Anklage steht dem Angeklagten eine Beschwerde gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts nicht mehr zu. Eine Haftbeschwerde ist deshalb als Antrag auf Haftprüfung umzudeuten, übenden das mit der Hauptsache befasste Gericht, zu entscheiden hat.