- OLG-HAMM, 22.04.2008, 3 (s) Sbd I. 9/08
Ein bloß rechtsfehlerhafter Verweisungsbeschluss nach § 270 StPO lässt dessen Bindungswirkung nicht entfallen. Diese entfällt erst dann, wenn die Verweisung mit Grundsätzen rechtstaatlicher Ordnung, insbesondere dem gesetzlichen Richter, in offensichtlichem Widerspruch steht, d.h. wenn sie widersprüchlich, unverständlich oder...
- OLG-HAMM, 22.04.2008, 3 (s) Sbd I. 8/08
Ein bloß rechtsfehlerhafter Verweisungsbeschluss nach § 270 StPO lässt dessen Bindungswirkung nicht entfallen. Diese entfällt erst dann, wenn die Verweisung mit Grundsätzen rechtstaatlicher Ordnung, insbesondere dem gesetzlichen Richter, in offensichtlichem Widerspruch steht, d.h. wenn sie widersprüchlich, unverständlich oder...
- OLG-FRANKFURT, 11.07.2006, 3 Ws 652/06
1. Wurde im Ausgangsverfahren die Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt und richtet sich der Wiederaufnahmeantrag gegen den Schuldspruch, hat ein Amtsgericht über den Wiederaufnahmeantrag zu befinden.
2. Wird stattdessen das Landgericht mit dem Wiederaufnahmeantrag befasst, kann es die Sache an das sachlich und örtlich...
- OLG-THUERINGEN, 10.12.2003, 1 Ws 369/03
Keine Zuständigkeit der Beschwerdekammer des Landgerichts für Straferlass gem. § 56g Abs. 1 StGB im Zusammenhang mit erfolgreicher Beschwerde gegen Verlängerung der Bewährungszeit gem. § 56f Abs. 2 Satz1 Nr. 1 StGB.
- OLG-HAMM, 13.11.2003, 4 Ws 577/03
1. Der Beschluss, mit dem das Gericht das Verfahren gemäß § 153 Abs. 2 StPO wegen Geringfügigkeit einstellt, ist mit der Beschwerde anfechtbar, wenn eine prozessuale Voraussetzung für die Einstellung fehlt.
2. Zur Verwirkung eines Rechtsmittels.
- OLG-HAMM, 13.11.2003, 4 Ws 576/03
1. Der Beschluss, mit dem das Gericht das Verfahren gemäß § 153 Abs. 2 StPO wegen Geringfügigkeit einstellt, ist mit der Beschwerde anfechtbar, wenn eine prozessuale Voraussetzung für die Einstellung fehlt.
2. Zur Verwirkung eines Rechtsmittels.
- OLG-HAMM, 13.11.2003, 4 Ws 578/03
1. Der Beschluss, mit dem das Gericht das Verfahren gemäß § 153 Abs. 2 StPO wegen Geringfügigkeit einstellt, ist mit der Beschwerde anfechtbar, wenn eine prozessuale Voraussetzung für die Einstellung fehlt.
2. Zur Verwirkung eines Rechtsmittels.
- BGH, 26.09.2001, 2 StR 340/01
Die Verfahrenstrennung nach Eröffnung des Hauptverfahrens läßt die einmal begründete Zuständigkeit des höherrangigen Gerichts nicht entfallen; einer Abgabe der Sache an ein Gericht niederer Ordnung steht § 269 StPO entgegen.
- BGH, 22.12.2000, 3 StR 378/00
StPO § 269, § 336 Satz 2
GVG § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a
1. Die Strafverfolgungskompetenz des Bundes und damit des Generalbundesanwaltes und der Staatsschutzsenate der Oberlandesgerichte beschränkt sich auf das Gebiet des Staatsschutzstrafrechts. Daher ist der Bund für die Verfolgung der in § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GVG...
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 14.08.2000, 1 AR 69/00
Leitsatz:
"Ein irrtümlich gefasster Übernahmebeschluss (§ 225 a StPO) kann grundsätzlich nicht den Eröffnungsbeschluss ersetzen. "
- BGH, 27.07.1999, 4 StR 336/99
Der Angeklagte wird seinem gesetzlichen Strafrichter entzogen, wenn das Landgericht anstelle des Amtsrichters entscheidet.