- OLG-HAMM, 11.06.2007, 1 Ss OWi 340/07
Eine Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtgewährung des letzten Wortes ist nur dann festzustellen ist, wenn dem Betroffenen die Möglichkeit genommen wurde, bislang noch nicht gegenüber dem Gericht geltend Gemachtes vorzutragen.
- OLG-HAMM, 15.03.2007, 3 Ss 64/07
Zum erforderlichen Umfang der tatsächlichen Feststellungen bei einer Trunkenheitsfahrt, wenn die BAK knapp unter 2 Promille liegt und damit das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB in Betracht kommt.
- OLG-HAMM, 19.12.2006, 3 Ss OWi 726/06
Zum Beruhen bei Nichtgewährung des letzten Wortes.
- OLG-HAMM, 18.04.2006, 3 Ss 90/06
Wird nach Gewährung des letzten Wortes erneut in die Beweisaufnahme eingetreten, eribt sich allein aus der im Anschluss an die weitere Beweisaufnahme an sämtliche im Protokoll genannten Verfahrensbeteiligten gerichtete Frage, ob es bei den gestellten Anträgen verbleibe, nicht, dass dem Angeklagte noch einmal ausdrücklich das letzte...
- OLG-HAMM, 01.02.2006, 1 Ss 432/05
1. Für das dem Erziehungsberechtigten nach §§ 67 Abs. 1, 2 JGG, §§ 258 Abs. 2, 3 StPO zustehende Recht zum letzten Wort ist das Alter des Angeklagte zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung entscheidend.
2. Zur Verhängung von Jugendstrafe
- OLG-HAMM, 24.10.2005, 2 Ss 381/05
Im Jugendrecht darf nicht strafschärfend berücksichtigt werden, wenn der Jugendliche sich geweigert hat. Sozialdienst im Wege der Diversion abzuleisten. Dies stellt eine unzulässige Berücksichtigung eines zulässigen Verteidigungsverhaltens dar.
- OLG-HAMM, 14.07.2005, 2 Ss 172/05
1. Zur Beruhensfrage bei Fehlen einer erforderlichen rechtlichen Hinweises.
2. Neben dem jugendlichen Angeklagten ist gemäß § 67 Abs. 1 JGG i.V.m. § 258 Abs., 2 und 3 StPO dessen gesetzlichen Vertretern oder Erziehungsberechtigten stets von Amts wegen das letzte Wort zu erteilen
- OLG-HAMM, 01.04.2005, 2 Ss OWi 208/05
Zur Gewährung des letzten Wortes und zum Umfang der Aufhebung, wenn das letzte Wort nicht gewährt worden ist.
- OLG-THUERINGEN, 27.10.2004, 1 Ss 229/04
1. Um einen Verstoß gegen das Recht zum letzten Wort darzutun, muss u.a. dargetan werden, ob der Betroffene am Schluss der Hauptverhandlung anwesend war.
2. Eine die Verletzung des Anspruchs auf den Schlussvortrag geltend machende Rechtsbeschwerdebegründung hat sowohl den tatsächlichen Ablauf der Hauptverhandlung als auch den für...
- OLG-THUERINGEN, 09.12.2003, 1 Ss 314/03
Zum notwendigen Inhalt der Verfahrensrüge der Nichtgewährung des letzten Wortes bei der auf die Versagung rechtlichen Gehörs gestützten Zulassungsrechtsbeschwerde einerseits und der nicht zulassungsbedürftigen Rechtsbeschwerde andererseits.
- OLG-KOBLENZ, 29.01.2003, 1 Ss 13/03
Ist in der Sitzungsniederschrift protokolliert, dass der Angeklagte nach Belehrung gemäß § 243 Abs. 4 S. 1 StPO keine Angaben gemacht hat und ergibt sich die Tatsache einer Einlassung auch nicht aus dem Zusammenhang mit einer Äußerung nach § 257 StPO oder § 258 StPO, so steht aufgrund der formellen Beweiskraft des...
- BGH, 17.01.2003, 2 StR 443/02
Erwidert der Verteidiger eines Mitangeklagten, ist dem Angeklagten erneut das letzte Wort zu erteilen.
- OLG-HAMM, 16.12.2002, 1 Ss OWi 970/02
Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn dem Verteidiger keine Gelegenheit zum Schlussvortrag gegeben wird.
- OLG-HAMM, 03.12.2002, 3 Ss 1025/02
Zur Beruhensfrage, wenn dem Angeklagten nicht das letzte Wort gewährt worden ist
- OLG-HAMM, 06.11.2001, 2 Ss OWi 740/01
Zur ordnungsgemäßen Begründung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde, mit der die Nichtgewährung des letzten Wortes geltend gemacht wird.
- BAYOBLG, 10.08.2001, 5 St RR 198/01
Das letzte Wort steht dem Angeklagten nach jedem Wiedereintritt in die Beweisaufnahme vor der Urteilsverkündung zu.
- OLG-HAMM, 07.08.2001, 3 Ss 672/01
Zur Frage, wann ausnahmsweise ausgeschlossen werden kann, dass das Urteil auf der Nichtgewährung des letzten Wortes beruht.
- BGH, 11.07.2001, 3 StR 179/01
Dem Recht des Nebenklägers auf Erwiderung kommt verfahrensrechtlich nicht dasselbe Gewicht zu wie dem letzten Wort des Angeklagten.
- OLG-DUESSELDORF, 14.05.2001, 2a Ss (OWi) 369/00 - (OWi) 24/01 III
1.
Entfällt die formelle Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls wegen widersprüchlicher Vermerke und verbleiben nach freibeweislichen Erhebungen Zweifel, ob der Betroffene das letzte Wort hatte, gehen diese zu seinen Lasten.
2.
Die Asphaltierung einer ca. 400 m² großen Hoffläche kann zu den wesentlichen Tätigkeiten im...
- OLG-HAMM, 27.04.2001, 2 Ss 325/01
Leitsatz:
Ist der Angeklagte im letzten Hauptverhandlungstermin anwesend, ist ihm das letzte Wort auf jeden Fall zu gewähren. Das gilt auch dann, wenn der Angeklagte an vorhergehenden Hauptverhandlungsterminen freiwillig nicht teilgenommen hat.