Zweites Buch (Verfahren im ersten Rechtszug) Sechster Abschnitt (Hauptverhandlung)
(1) Verlesen werden können
1.
die ein Zeugnis oder ein Gutachten enthaltenden Erklärungen
a)
öffentlicher Behörden,
b)
der Sachverständigen, die für die Erstellung von Gutachten der betreffenden Art allgemein vereidigt sind, sowie
c)
der Ärzte eines gerichtsärztlichen Dienstes mit Ausschluss von Leumundszeugnissen,
2.
ärztliche Atteste über Körperverletzungen, die nicht zu den schweren gehören,
3.
ärztliche Berichte zur Entnahme von Blutproben,
4.
Gutachten über die Auswertung eines Fahrtschreibers, die Bestimmung der Blutgruppe oder des Blutalkoholgehalts einschließlich seiner Rückrechnung und
5.
Protokolle sowie in einer Urkunde enthaltene Erklärungen der Strafverfolgungsbehörden über Ermittlungshandlungen, soweit diese nicht eine Vernehmung zum Gegenstand haben.
(2) Ist das Gutachten einer kollegialen Fachbehörde eingeholt worden, so kann das Gericht die Behörde ersuchen, eines ihrer Mitglieder mit der Vertretung des Gutachtens in der Hauptverhandlung zu beauftragen und dem Gericht zu bezeichnen.
Früheres Gutachten im Sinne von § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO kann auch ein gemäß § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO verlesenes ärztliches Attest über eine Körperverletzung sein.
1. Bei dem Video-Brücken-Abstandsmessverfahren ViBrAM-BAMAS handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH (St 39, 291; 43, 277).
2. a) Ist der Betroffene einer Ordnungswidrigkeit des Nichteinhaltens des vorgeschriebenen Abstandes schuldig, welche mit dem genannten Verfahren nachgewiesen...
Die schriftlichen Auskünfte eines Gerichtsvollziehers über Vollstreckungsaufträge dürfen jedenfalls dann nach § 256 Abs. 1 Satz 1 StPO verlesen werden, wenn der aufsichtsführende Amtsrichter den Gerichtsvollzieher zur Erteilung von Auskünften ermächtigt hat.
Leitsatz
1. Eine elektronische Fotokamera kann, wenn mit ihr auf den Kopf geschlagen wird, ein gefährliches Werkzeug im Sinn von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB sein.
2. Im Rahmen der Gesamtabwägung aller Tatumstände zur Beantwortung der Frage nach dem Vorliegen eines minder schweren Falles kann ein Tatumstand, der überhaupt erst das...