- OLG-FRANKFURT, 31.03.2009, 3 Ws 271/09
Nicht jede Aussage - gegen - Aussage Konstellation gebietet die Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Kann jedoch aus weiteren Indizien allein nicht hinreichend sicher auf die Richtigkeit der Angaben der einzigen Belastungszeugen geschlossen werden, ist deshalb eine besondere Glaubwürdigkeitsprüfung erforderlich und kommen weitere,...
- OLG-HAMM, 17.03.2009, 2 Ss 94/09
Zur Frage der Verletzung des § 247 StPO, wenn der Angeklagte die Hauptverhandlung freiwillig verlässt.
Zur Frage der Zulässigkeit der Rüge der Verletzung des § 247 StPO, wenn der Angeklagte die Hauptverhandlung mit Einverständnis des Verteidigers verlassen hat.
- OLG-HAMM, 10.04.2008, 3 Ss 481/07
Zur ordnungsgemäßen Erhebung der Rüge, es sei vorschriftswidrig in Abwesenheit des Angeklagten verhandelt bzw. Beweis erhoben worden, gehört allein der der Vortrag der Tatsachen, die den Verfahrensfehler belegen. Hingegen muss nicht dargelegt werden, dass dieser im Verlauf der Hauptverhandlung nicht geheilt worden ist, wenn dies...
- BGH, 07.03.2007, 1 StR 646/06
Bietet die oberste Dienstbehörde nach § 96 StPO die audiovisuelle Vernehmung eines gesperrten Zeugen an und ist das Gericht von Rechts wegen gehalten, eine solche Vernehmung durchzuführen, so ist es Aufgabe des Justizministeriums, gegebenenfalls seiner nachgeordneten Dienststellen, das Gericht so auszustatten, dass das Verfahren...
- BGH, 19.12.2006, 1 StR 268/06
Die gemäß § 247 Satz 4 StPO gebotene Unterrichtung eines vorübergehend entfernten Angeklagten kann auch so erfolgen, dass er das Geschehen im Sitzungssaal mittels Videoübertragung mitverfolgen kann. Der Vorsitzende muss sich dann jedoch vergewissern, dass die Videoübertragung nicht durch technische Störungen beeinträchtigt...
- BGH, 11.07.2006, 3 StR 216/06
Entscheidet der Vorsitzende, dass ein Zeuge entsprechend dem Regelfall des § 59 StPO in der Fassung des 1. Justizmodernisierungsgesetzes nicht vereidigt werden soll, und wird diese Frage weder kontrovers erörtert noch zum Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung nach § 238 Abs. 2 StPO gemacht, so ist, wenn der für die Vernehmung...
- OLG-HAMM, 12.02.2004, 2 Ss 39/04
Damit das Revisionsgericht auf eine entsprechende Rüge hin prüfen kann, ob das Tatgericht die Voraussetzungen für die Ausnahme von der Anwesenheitspflicht des Angeklagten im Sinne des § 247 Satz 2 StPO rechtsfehlerfrei bejaht hat, muss, wenn der Angeklagte während der Vernehmung eines Kindes aus der Hauptverhandlung entfernt wird,...
- BAYOBLG, 22.10.2003, 5 St RR 286/03
1. Die Verhandlung und die Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen sowie dessen Vereidigung und Entlassung gehören nicht zur Vernehmung des Zeugen im Sinne von § 247 StPO.
2. Der Angeklagte muss deshalb auch bei Anwendung des § 247 StPO Gelegenheit haben, auf die Entscheidung über die Vereidigung durch Anträge Einfluss zu...
- BAYOBLG, 16.10.2003, 5 St RR 285/03
1. Die Verhandlung und die Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen sowie dessen Vereidigung und Entlassung gehören nicht zur Vernehmung des Zeugen im Sinne von § 247 StPO.
2. Der Angeklagte muss deshalb auch bei Anwendung des § 247 StPO Gelegenheit haben, auf die Entscheidung über die Vereidigung durch Anträge Einfluss zu...
- BGH, 20.02.2003, 3StR 222/02
Auch bei einer durch die Natur der Sache bedingt im Tatsächlichen ungenauen Fassung der Anklageschrift (vgl. BGHSt 40, 44) ist ein Hinweis entsprechend § 265 StPO grundsätzlich nicht vorgeschrieben, wenn sich im Laufe der Hauptverhandlung nähere Konkretisierungen von Einzelfällen durch genauere Beschreibungen von Tatmodalitäten...
- OLG-FRANKFURT, 13.01.2003, 25 W 97/02
Auch im Zivilprozess kann nach § 247 StPO analog angeordnet werden, dass sich eine Partei aus dem Sitzungszimmer entfernt, wenn bei einer Vernehmung einer Person in Anwesenheit der Partei die dringende Gefahr eines schwer wiegenden Nachteils für die Gesundheit dieser Person besteht. Diese Möglichkeit hat auch gegenüber einer...
- BGH, 27.06.2001, 3 StR 29/01
StPO §§ 149, 247
Die Anwesenheit des Beistands in der Hauptverhandlung darf zeitweise eingeschränkt werden, wenn dies nach dem Rechtsgedanken des § 247 Satz 1 StPO aus Gründen, die in der Person des Beistands liegen, zur Wahrheitsermittlung geboten ist.
BGH, Urt. vom 27. Juni 2001 - 3 StR 29/01 -
LG Bückeburg
- BGH, 21.09.2000, 1 StR 257/00
StPO § 247 Satz 1, § 338 Nr. 5
BGB § 1896, § 1897
Eine Entfernung des Angeklagten gemäß § 247 Satz 1 StPO kann nicht darauf gestützt werden, daß ein gemäß § 1897 BGB bestellter Betreuer der Vernehmung des Betreuten in Anwesenheit des Angeklagten widersprochen hat.
BGH, Urteil vom 21. September 2000 - 1 StR 257/00 -
- BGH, 18.05.2000, 4 StR 647/99
StPO §§ 247 a Satz 1 Halbs. 2; 251 Abs. 1 Nr. 2
Die audiovisuelle Vernehmung eines am Erscheinen in der Hauptverhandlung verhinderten Auslandszeugen ist dann nicht erforderlich, wenn von ihr keine weiter gehende oder bessere Sachaufklärung zu erwarten ist als durch das Verlesen eines bereits vorliegenden richterlichen...
- OLG-HAMM, 09.11.1999, 2 Ss 1086/99
Fehlt bei einem Gerichtsbeschluß nach § 247 StPO eine ausreichende Begründung, ist der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO nicht gegeben, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, daß die sachlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift vorgelegen haben und vom Gericht nicht verkannt worden sind.
Will der Angeklagte mit...
- BGH, 03.11.1999, 3 StR 333/99
Die Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen ist regelmäßig wesentlicher Teil der Hauptverhandlung.
- BGH, 15.09.1999, 1 StR 286/99
StPO §§ 247a, 244 Abs. 3 Satz 2, 244 Abs. 5 Satz 2; IRG §§ 77, 68 ff.
§ 247a StPO ermöglicht es dem Tatrichter, auch einen im Ausland aufenthältlichen Zeugen im Rahmen der Hauptverhandlung durch eine zeitgleiche Bild- und Tonübertragung zu vernehmen.
Die Rechtshilfeleistung des ersuchten Staates muß im konkreten Fall die...
- BGH, 08.04.1998, 3 StR 643/97
StPO § 247 Satz 1
StPO § 344 Abs. 2 Satz 2
StPO § 338 Nr. 5
Hat sich der Angeklagte nach seiner Unterrichtung über den Inhalt einer in seiner Abwesenheit erfolgten Zeugenaussage hierzu geäußert, muß die Revision zur Begründung einer Rüge nach § 247 Satz 1, § 338 Nr. 5 StPO den wesentlichen Inhalt dieser Äußerung...