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JuraForum.deGesetzeStPO§ 242 StPO - Zweifel über die Zulässigkeit einer Frage 

§ 242 StPO - Zweifel über die Zulässigkeit einer Frage

Strafprozessordnung

   Zweites Buch (Verfahren im ersten Rechtszug)
      Sechster Abschnitt (Hauptverhandlung)

Zweifel über die Zulässigkeit einer Frage entscheidet in allen Fällen das Gericht.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:


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