1. § 55 Abs. 1 StPO findet keine Anwendung, wenn sich der Zeuge erst durch die Beantwortung der an ihn gerichteten Frage strafbar machen kann.
2. Fragen, durch deren Beantwortung ein in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommener Zeuge ihm bekannt gewordene Erkenntnisse über Zeugenschutzmaßnahmen offenbaren müsste, sind nicht von...
Auch im Rahmen der vorrangigen Verpflichtung zur Wahrheitsermittlung ist auf die Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen Bedacht zu nehmen. Beweiserhebungen zu dessen Privat- und Intimleben sind nur nach sorgfältiger Prüfung ihrer Unerläßlichkeit statthaft. Dies ist bei der Leitung eines Sachverständigen ebenso zu...
Ein Betroffener kann im Rechtsbeschwerdeverfahren die Nichtzulassung einer Frage, die nicht er oder sein Verteidiger, sondern der Mitbetroffene bzw. dessen Verteidiger gestellt hat, jedenfalls nur dann zulässigerweise mit der Verfahrensrüge angreifen, wenn er vorträgt, inwiefern gleichlaufende Interessen bestanden und deshalb die...
Zur Frage, wann ein Betroffener im Rechtsbeschwerdeverfahren die Nichtzulassung einer von einem Mitbetroffenen gestellten Frage zulässigerweise mit der Verfahrensrüge angreifen kann.