- OLG-HAMM, 19.02.2008, 4 Ws 45/08
Für den Erlass eines Haftbefehls nach § 230 StPO genügen bloße Zweifel des Gerichts an der Richtigkeit der vom Angeklagten vorgebrachten Entschuldigung nicht aus.
- OLG-HAMM, 20.03.2007, 3 Ss 541/06
Eine unterbrochene Hauptverhandlung darf nur dann ohne den Angeklagten fortgesetzt werden, wenn dieser ihr eigenmächtig ferngeblieben ist, d. h. ohne Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründen wissentlich seiner Abwesenheitspflicht nicht genügt hat. Dabei obliegt es nicht dem Angeklagten, glaubhaft zu machen, dass sein Ausbleiben...
- OLG-HAMM, 26.09.2006, 1 Ss 406/06
Die Verhaftung eines Angeklagten stellt einen von seinem Willen unabhängigen Umstand dar, der von ihm nicht beeinflussbar und daher keine Eigenmächtigkeit i.S.v. § 231 Abs. 2 StPO darstellt.
- OLG-HAMM, 18.05.2006, 3 Ss 108/06
Zur Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten.
- OLG-FRANKFURT, 30.09.2004, 3 Ws 1028/04
Die Ingewahrsamnahme des Angeklagten ist jedenfalls dann eine der Untersuchungshaft gleichkommende, entschädigungspflichtige Maßnahme, wenn die Frist des § 128I 1 StPO überschritten wird.
- OLG-HAMM, 18.08.2003, 2 Ss 483/03
1. Wird mit der Verfahrensrüge eine Überscheitung der Frist zur Absetzung des Urteils geltend gemacht, bedarf es zumindest dann keines ausdrücklichen Vortrages, über wie viele Tage die Hauptverhandlung sich erstreckte. wenn die Revision erkennbar vom Regelfall des § 275 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 StPO ausgeht.
2. Von der...
- OLG-KOBLENZ, 10.09.2001, 1 Ws 1021/01
1. Die Anordnung des Vorsitzenden, den Angeklagten in der Hauptverhandlung an den Füßen zu fesseln, ist eine Maßnahme der äußeren Verhandlungsleitung, gegen die gemäß §§ 304 I, 305 Satz 2 StPO Beschwerde zulässig ist.
2. Eine die Fußfesselung entsprechend § 119 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 StPO rechtfertigende...
- OLG-DUESSELDORF, 28.06.2000, 1 Ws 366/00
Die Hauptverhandlung kann grundsätzlich auch dann in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführt werden, wenn dieser seine Verhandlungsunfähigkeit zwar nicht durch eigenes Tun oder Unterlassen herbeigeführt hat, aber eine zur Beseitigung dieser Verhandlungsunfähigkeit notwendige medizinische Behandlung nicht in Anspruch nimmt, sofern...
- BGH, 14.06.2000, 3 StR 26/00
StPO § 231 Abs. 2
Die Fortsetzung der Hauptverhandlung ohne den Angeklagten nach § 231 Abs. 2 StPO setzt nicht voraus, daß der Angeklagte über diese Möglichkeit zuvor belehrt worden ist.
BGH, Urt. vom 14. Juni 2000 - 3 StR 26/00 - LG Verden