- OLG-CELLE, 16.01.2009, 2 Ws 12/09
Steht der Angeklagte wegen Haftverbüßung in anderer Sache für die Durchführung einer Hauptverhandlung über einen längeren Zeitraum (mehrere Monate) ohnehin sicher zur Verfügung, gebietet der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz die Aufhebung auch des nicht vollzogenen Sicherungshaftbefehls nach § 230 Abs. 2 StPO.
- OLG-HAMM, 14.10.2008, 3 Ws 357/08
1. Der Erlass eines Haftbefehls gegen den ohne genügende Entschuldigung ausgebliebenen Angeklagten setzt einen ausdrücklichen Hinweis auf die Folgen des § 230 Abs. 2 bei der Ladung voraus; der Hinweis auf eine frühere Ladung genügt nicht.
2. Der gemäß § 230 Abs. 2 StPO ergangene Haftbefehl wird mit der vorläufigen Einstellung...
- OLG-HAMM, 19.02.2008, 4 Ws 45/08
Für den Erlass eines Haftbefehls nach § 230 StPO genügen bloße Zweifel des Gerichts an der Richtigkeit der vom Angeklagten vorgebrachten Entschuldigung nicht aus.
- OLG-SCHLESWIG, 20.08.2007, 2 Ws 343/07
Hält das Gericht ein zur Entschuldigung seines Ausbleibens in der Hauptverhandlung vom Angeklagten eingereichtes ärztliches Attest für nicht hinreichend aussagekräftig, so muss es - soweit Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Ausbleiben entschuldigt sein kann - dem vor Erlass eines Haftbefehls (§ 230 II StPO) selbst durch...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 01.03.2007, 4 Ws 26/07
Der Haftbefehl nach den § 230 Abs. 2, § 236 StPO erfüllt im Strafbefehlsverfahren nicht den Zweck, den Ungehorsam des Angeklagten zu ahnden. Vor Erlass des Haftbefehls ist daher zu prüfen, ob die Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Angeklagten ohne Einbußen bei der Wahrheitsfindung, der gerechten Beurteilung des Falles und der...
- OLG-FRANKFURT, 24.11.2005, 1 Ws 126/05
Es ist nicht zu beanstanden, dass im Falle des Haftbefehls gemäß § 230 StGB die Erlangung von effektivem Rechtschutz nur dann möglich ist, wenn der Betroffene die - nicht fristgebundene - Beschwerde umgehend einlegt. Dementsprechend wird für die Anfechtung prozessual überholter Maßnahmen gefordert, die Beschwerdemöglichkeit in...
- OLG-HAMM, 07.04.2005, 4 Ws 163/05
Grundsätzlich ist ein Antrag, vom Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden zu werden, allein kein hinreichender Entschuldigungsgrund für das Ausbleiben des Angeklagten. Eine Ausnahme ist jedoch dann anzuerkennen, wenn der rechtzeitig gestellte Entbindungsantrag nicht beschieden worden ist.
- OLG-HAMM, 15.04.2004, 2 Ws 111/2004
Bei ausländischen Tatverdächtigen, die sich ohne Fluchtwillen in ihren Heimatstaat begeben haben und sich dort aufhalten, ist ein "Sich-Entziehen" i.S.v. § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO dann anzunehmen, wenn ein im Ausland wohnhafter ausländischer Beschuldigter erklärt, dass er sich einem in Deutschland gegen ihn laufenden Strafverfahren...
- BAYOBLG, 22.10.2003, 5 St RR 286/03
1. Die Verhandlung und die Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen sowie dessen Vereidigung und Entlassung gehören nicht zur Vernehmung des Zeugen im Sinne von § 247 StPO.
2. Der Angeklagte muss deshalb auch bei Anwendung des § 247 StPO Gelegenheit haben, auf die Entscheidung über die Vereidigung durch Anträge Einfluss zu...
- BAYOBLG, 16.10.2003, 5 St RR 285/03
1. Die Verhandlung und die Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen sowie dessen Vereidigung und Entlassung gehören nicht zur Vernehmung des Zeugen im Sinne von § 247 StPO.
2. Der Angeklagte muss deshalb auch bei Anwendung des § 247 StPO Gelegenheit haben, auf die Entscheidung über die Vereidigung durch Anträge Einfluss zu...
- OLG-HAMM, 05.08.2003, 3 Ws 306/03
Zum Erlass eines Haftbefehls in der Hauptverhandlung und zu den Anforderungen an die Begründung.
- OLG-CELLE, 21.02.2003, 2 Ws 39/03
Gegen einen Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO sind die in der Prozessordnung vorgesehenen Rechtsmittel auch dann zulässig, wenn sich die Haftanordnung vor Rechtsmitteleinlegung erledigt hat. Es kommt insoweit in der Regel nicht darauf an, ob im konkreten Fall bei frühzeitiger Einlegung der Rechtsmittel der Instanzenzug...
- OLG-DRESDEN, 19.02.2003, 6 W 73/03
1. In einer bürgerlichen Rechtsstreitigkeit kann auch dann gem. § 65 GKG der Fortgang von einem Gerichtskostenvorschuss abhängig gemacht werden, wenn der Rechtsstreit von einem Verwaltungsgericht an ein ordentliches Gericht verwiesen worden ist.
2. Der Streitwert einer unbezifferten Schmerzensgeldklage richtet sich nach dem vom...
- OLG-KOBLENZ, 13.11.2001, 2 Ws 1422/01
Der Vorführungsbefehl gemäß § 230 II StPO kann nicht mit der weiteren Beschwerde angefochten werden.
- OLG-HAMM, 06.11.2001, 3 Ws 502/01
Der Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO unterliegt im Hinblick auf das Übermaßverbot zeitlichen Beschränkungen.
- OLG-KOBLENZ, 21.08.2001, 2 Ws 988/01
Ein Haftbefehl darf gemäß § 230 II StPO nur erlassen werden, wenn eine Vorführung nicht geeignet erscheint, die Durchführung der Hauptverhandlung sicherzustellen.
- OLG-FRANKFURT, 09.07.2001, 3 Ws 352/01
Eine zur Haftverschonung geleistete Sicherheit wird nicht bereits dadurch frei, dass die Voraussetzungen des Haftbefehls nicht mehr vorliegen, sondern erst durch dessen formelle Aufhebung.
- OLG-DUESSELDORF, 12.02.2001, 1 Ws 33/01
1. Gegen einen Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO bleibt die weitere Beschwerde zur Feststellung seiner Rechtswidrigkeit zulässig, auch wenn sich die Haftanordnung nach Einlegung des Rechtsmittels durch Freilassung des Angeklagten erledigt hat.
2. Der Erlaß eines Haftbefehls ist unverhältnismäßig, wenn eine Vorführungsanordnung...
- OLG-DUESSELDORF, 08.02.2001, 1 Ws 56/01
Ein nach § 230 Abs. 2 StPO erlassener Haftbefehl ist aufzuheben, wenn nach anwaltlicher Beratung der Angeklagte freiwillig bei Gericht erschienen ist und erklärt hat, daß er zur nächsten Hauptverhandlung kommen werde.