- OLG-FRANKFURT, 07.07.2009, 3 Ws 585/09
1. Hat das Amtsgericht gemäß § 209 II StPO die Sache der Strafkammer vorgelegt, prüft diese nicht nur ihre sachliche Zuständigkeit, sondern entscheidet auch über die Eröffnung, die gegebenenfalls auch vor dem vorliegenden Amtsgericht erfolgen kann.
2. Auch im Falle einer missbräuchlichen Vorlage oder willkürlichen Verneinung...
- OLG-HAMM, 22.04.2008, 3 (s) Sbd I. 9/08
Ein bloß rechtsfehlerhafter Verweisungsbeschluss nach § 270 StPO lässt dessen Bindungswirkung nicht entfallen. Diese entfällt erst dann, wenn die Verweisung mit Grundsätzen rechtstaatlicher Ordnung, insbesondere dem gesetzlichen Richter, in offensichtlichem Widerspruch steht, d.h. wenn sie widersprüchlich, unverständlich oder...
- OLG-HAMM, 22.04.2008, 3 (s) Sbd I. 8/08
Ein bloß rechtsfehlerhafter Verweisungsbeschluss nach § 270 StPO lässt dessen Bindungswirkung nicht entfallen. Diese entfällt erst dann, wenn die Verweisung mit Grundsätzen rechtstaatlicher Ordnung, insbesondere dem gesetzlichen Richter, in offensichtlichem Widerspruch steht, d.h. wenn sie widersprüchlich, unverständlich oder...
- OLG-DUESSELDORF, 28.02.2002, 3 Ws 553/01
Für die Anordnung der molekulargenetischen Untersuchung der von dem Beschuldigten zur Verfügung gestellten Speichelprobe zum Zwecke des Spurenvergleichs (§ 81 e StPO) ist der Ermittlungsrichter desjenigen Amtsgerichts zuständig, in dessen Bezirk die Körperzellenentnahme stattgefunden hat (im Anschluss an BGHSt 45, 376 ff.).
- OLG-HAMM, 22.01.2002, 3 (s) Sbd. 1 - 4/01
Der Streit zwischen zwei Jugendgerichten darüber, an welchem Ort ein Kurzarrest zu vollstrecken ist, von dessen Klärung gemäß § 85 Absatz 1 JGG in Verbindung mit § 90 Absatz 2 Satz 2 JGG abhängt, welches er beiden Jugendgerichte als Vollstreckungs- und Vollzugsleiter für die Vollstreckung des verhängten Jugendarrestes...
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 29.05.2001, 1 AR 29/01
Ein Kompetenzstreit zwischen den Leitern zweier Führungsaufsichtsstellen ist einer Entscheidung weder in unmittelbarer noch in analoger Anwendung der §§ 14, 19 StPO zugänglich. Da es sich um eine Justizverwaltungsangelegenheit handelt, kann eine Lösung nur im Rahmen der Dienstaufsicht erfolgen.
- BGH, 17.03.1999, 3 ARs 2/99
StPO §§ 14, 19, 270 Abs. 1
1. Hat ein Landgericht das Verfahren gemäß § 270 Abs. 1 StPO an das für Staatsschutzstrafsachen erstinstanzlich zuständige Oberlandesgericht verwiesen, hält aber dieses den Verweisungsbeschluß wegen objektiver Willkür für unwirksam, ist der Bundesgerichtshof analog §§ 14, 19 StPO zur Bestimmung...