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JuraForum.deGesetzeStPO§ 167 StPO - Weitere Verfügung 

§ 167 StPO - Weitere Verfügung

Strafprozessordnung

   Zweites Buch (Verfahren im ersten Rechtszug)
      Zweiter Abschnitt (Vorbereitung der öffentlichen Klage)

In den Fällen der §§ 165 und 166 gebührt der Staatsanwaltschaft die weitere Verfügung.



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