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JuraForum.deGesetzeStPO§ 156 StPO - Unzulässigkeit der Klagerücknahme 

§ 156 StPO - Unzulässigkeit der Klagerücknahme

Strafprozessordnung

   Zweites Buch (Verfahren im ersten Rechtszug)
      Erster Abschnitt (Öffentliche Klage)

Die öffentliche Klage kann nach Eröffnung des Hauptverfahrens nicht zurückgenommen werden.



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