- OLG-STUTTGART, 13.07.2009, 4 Ws 127/09
Erhält der Verteidiger entgegen § 145 a Abs. 3 Satz 2 2. Halbsatz StPO keine Abschrift der Entscheidung, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, sofern die Nichteinhaltung der Frist darauf beruht, dass der Verteidiger vom Inhalt der Entscheidung keine Kenntnis nehmen konnte.
- OLG-HAMM, 06.01.2009, 4 Ss 325/08
Hat der Verurteilte mehrere Verteidiger wie hier, so gilt § 145 a Abs. 1 StPO für jeden von ihnen. Die Wirksamkeit der Zustellung wird weder davon berührt, dass nur an einen von ihnen zugestellt wird, noch dadurch, dass die anderen von der Zustellung nicht unterrichtet worden sind.
- OLG-STUTTGART, 04.11.2008, 1 Ws 301/08
Der formlos an den Verfahrensbevollmächtigten des Anzeigeerstatters übersandte Beschwerdebescheid der Generalstaatsanwaltschaft setzt bereits durch seinen Zugang die Monatsfrist des § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO in Gang. Auf den Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Rechtsanwalt kommt es nicht an.
- OLG-HAMM, 04.03.2008, 4 Ss 77/08
Als gesetzliche Zustellungsvollmacht ist die in § 145 a Abs. 1 StPO geregelte Ermächtigung des gewählten Verteidigers zur Entgegennahme von Zustellungen an das Vorliegen formeller Voraussetzungen geknüpft. Es ist erforderlich, dass sich zum Zeitpunkt der Zustellung eine Vollmachtsurkunde in den Akten befindet. Das bloße Bestehen...
- OLG-HAMM, 08.05.2007, 4 Ws 210/07
Ein Verstoß gegen § 145 a Abs. 3 S. 2 StPO lässt zwar die Wirksamkeit der Zustellung unberührt, kann aber regelmäßig die Wiedereinsetzung des Beschuldigten in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist begründen. Dies gilt indes nicht, wenn der Betroffene im konkreten Fall Anlass hatte, für die Einhaltung der...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 03.05.2006, 5 Ws 233/06
Ein Verstoß gegen § 145 a Abs. 3 Satz 2 StPO, läßt zwar die Wirksamkeit der Zustellung unberührt, begründet aber regelmäßig die Wiedereinsetzung des Beschuldigten in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist. Das Unterbleiben der Benachrichtigung des Verteidigers begründet ausnahmsweise nicht die...
- OLG-KOELN, 15.07.2005, 2 Ws 238/05
Entfernen aus der Haupfverhandlung
- OLG-KOELN, 15.07.2005, 2 Ws 237/05
Entfernen aus der Haupfverhandlung
- OLG-KOELN, 15.07.2005, 2 Ws 239/05
Entfernen aus der Haupfverhandlung
- OLG-KOELN, 15.07.2005, 2 Ws 240/05
Entfernen aus der Haupfverhandlung
- OLG-KOELN, 15.07.2005, 2 Ws 243/05
Entfernen aus der Haupfverhandlung
- OLG-KOELN, 15.07.2005, 2 Ws 244/05
Entfernen aus der Haupfverhandlung
- OLG-STUTTGART, 08.06.2005, 1 Ss 210/05
Die Fehlerhaftigkeit der Ladung des Angeklagten zur Berufungshauptverhandlung steht der Verwerfung der Berufung gemäß § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO nur entgegen, wenn der Ladungsmangel verhindert hat, dass der erscheinungswillige Angeklagte an der Verhandlung teilnehmen konnte.
- OLG-DRESDEN, 10.05.2005, Ss (Owi) 309/05
§ 51 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 OWiG (§ 145 a StPO) begründet eine gesetzliche Zustellungsvollmacht des Wahlverteidigers, die durch den Betroffenen (Beschuldigten) nicht von vornherein eingeschränkt oder vollständig entzogen werden kann.
- OLG-HAMM, 03.11.2004, 2 Ss OWi 688/04
Ein aktenmäßiger Nachweis der Bevollmächtigung des Verteidigers ist nicht Voraussetzung für deren Wirksamkeit.
- OLG-HAMM, 05.10.2004, 4 Ss OWi 524/04
Gemäß § 51 Abs. 3 OWiG gilt nur der gewählte Verteidiger, dessen Vollmacht sich bei den Akten befindet, als ermächtigt, Zustellungen in Empfang zu nehmen. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Fiktion, die für den Betroffenen nachteilige Wirkung haben kann und die deshalb nicht großzügig zu dessen Nachteil ausgelegt werden...
- OLG-HAMM, 11.03.2004, 1 Ws 56/04
Zur Dauer und zum Umfang der Verteidigervollmacht.
- BAYOBLG, 14.01.2004, 2 St RR 188/03
Die Zustellung des schriftlichen Urteils kann an einen Verteidiger auch dann wirksam erfolgen, wenn keine Verteidigervollmacht vorliegt, dem Verteidiger aber vor Ausführung der Zustellung bereits eine rechtsgeschäftliche Vollmacht zur Entgegennahme von Zustellungen erteilt worden war.
- OLG-HAMM, 27.11.2003, 2 Ss 647/03
Die Zustellung des Bußgeldbescheides an den bevollmächtigten Rechtsanwalt, dem nur eine außergerichtliche Vollmacht ohne Zustellungsvollmacht erteilt ist, unterbricht nicht die Verfolgungsverjährung.
- OLG-HAMM, 14.05.2003, 3 Ss 338/03
Mit der Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger endet das frühere Geschäftsbesorgungsverhältnis zwischen dem Anwalt und dem Beschuldigten, das aufgrund eines Wahlanwaltsverhältnisses bestanden hat, sowie die darauf beruhenden Vollmachten, insbesondere die Berechtigung, Ladungen für den Angeklagten in Empfang zu nehmen