- KAMMERGERICHT-BERLIN, 14.05.2009, 4 Ws 45/09
Das gegen einen Rechtsanwalt verhängte Berufsverbot - Widerruf der Zulassung mit sofortiger Wirkung nach §§ 16 Abs. 7, 155 Abs. 2 BRAO - ist ein wichtiger Grund für die Rücknahme der Bestellung als Pflichtverteidiger nach § 143 StPO.
- OLG-HAMM, 31.03.2009, 2 Ws 89/09
Eine Entpflichtung des bisherigen Verteidigers und die Beiordnung des Wahlanwaltes können auch ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgen, wenn durch die Rücknahme der Bestellung und die neue Beiordnung keine zusätzlichen Kosten entstehen und keine Behinderung im Fortgang des Verfahrens eintritt. Die Zustimmung des bisherigen...
- OLG-OLDENBURG, 18.12.2008, 1 Ws 743/08
Die auf die Mittellosigkeit des Beschuldigten gestützte Annahme des Gerichts, der eine Entpflichtung des bestellten Verteidigers betreibende Wahlverteidiger beabsichtige letztlich, seinerseits als Pflichtverteidiger bestellt zu werden und so einen sachlich nicht gerechtfertigten Pflichtverteidigerwechsel zu erzwingen, wird nicht...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 03.12.2008, 4 Ws 119/08
1. Der Angeklagte kann die Aufrechterhaltung einer Verteidigerbestellung gegen seinen Willen mit der Beschwerde anfechten.
2. Grundsätzlich muss der Angeklagte vor jeder Bestellung eines Pflichtverteidigers angehört werden, auch vor der Bestellung eines zweiten der Verfahrenssicherung dienenden Pflichtverteidigers. Die Anhörung...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 24.07.2008, 2 Ws 362/08
Ein Rechtsanwalt gibt Anlaß zur Sorge, er werde die Verteidigung nicht mehr sachgerecht führen, wenn er gegenüber dem Beschuldigten eines Sicherungsverfahrens zunächst ankündigt, er werde die Revision ungeachtet bestehender Auffassungsgegensätze noch begründen, kurz vor dem Ablauf der Revisionsbegründungsfrist aber mitteilt, er...
- OLG-CELLE, 20.05.2008, 2 Ws 175/08
1. Zur Abwägung zwischen dem Recht aller Angeklagten auf Aburteilung in angemessener Frist und dem Recht des einzelnen Angeklagten auf Verteidigung durch seinen Vertrauensanwalt bei Auswahl des Pflichtverteidigers und Entscheidungen über den Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung.
2. Bei weitgehender Verhinderung des...
- OLG-HAMM, 08.05.2007, 4 Ws 214/07
Der Beschuldigte muss, wenn er die Entpflichtung eines Pflichtverteidigers anstrebt,nur dann zum Entpflichtungsgrund des gestörten Vertrauensverhältnisses konkrete Umstände vorgetragen werden, aus denen sich eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses ergibt, , wenn zuvor im Rahmen des...
- OLG-HAMM, 08.05.2007, 4 Ws 213/07
Der Beschuldigte muss, wenn er die Entpflichtung eines Pflichtverteidigers anstrebt,nur dann zum Entpflichtungsgrund des gestörten Vertrauensverhältnisses konkrete Umstände vorgetragen werden, aus denen sich eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses ergibt, , wenn zuvor im Rahmen des...
- OLG-KOELN, 06.03.2007, 2 Ws 108/07
Die Entscheidung des Gerichts, einen bisher im Rahmen eines Wahlmandats tätigen Verteidiger zum Pflichtverteidiger zu bestellen, kann weder vom Angeklagten noch vom Verteidiger angefochten werden. Es fehlt jeweils an der Verletzung eigener Rechte
- OLG-KOELN, 06.03.2007, 2 Ws 79/07
Die Entscheidung des Gerichts, einen bisher im Rahmen eines Wahlmandats tätigen Verteidiger zum Pflichtverteidiger zu bestellen, kann weder vom Angeklagten noch vom Verteidiger angefochten werden. Es fehlt jeweils an der Verletzung eigener Rechte
- OLG-OLDENBURG, 04.07.2006, 1 Ws 343/06
Durch die Aufrechterhaltung einer Pflichtverteidigung auch nach der Beauftragung eines Wahlverteidigers ist der Angeklagte beschwert. Seine deshalb statthafte Beschwerde ist begründet, wenn nicht ausnahmsweise zwingende Gründe einer Fortführung der Pflichtverteidigerbestellung gebieten.
- OLG-HAMM, 23.02.2006, 2 Ws 54/06
Weder dem Wahlverteidiger in eben dieser Eigenschaft noch dem - weiteren - Pflichtverteidiger steht ein eigenes Beschwerderecht gegen die Ablehnung der Zurücknahme der Pflichtverteidigerbestellung zu. Das gilt auch, wenn der weitere Pflichtverteidiger gegen die Ablehnung der Zurücknahme der Bestellung des ersten Pflichtverteidigers...
- OLG-HAMM, 23.02.2006, 2 Ws 52/06
Neben der gesetzlich in § 143 StPO geregelten Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellung im Falle der Meldung eines Wahlverteidigers ist eine Entpflichtung eines Pflichtverteidigers nach ständiger Rechtsprechung nur dann zulässig, wenn Umstände vorliegen, die den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Beschuldigten einen geeigneten...
- OLG-HAMM, 23.02.2006, 2 Ws 53/06
Weder dem Wahlverteidiger in eben dieser Eigenschaft noch dem - weiteren - Pflichtverteidiger steht ein eigenes Beschwerderecht gegen die Ablehnung der Zurücknahme der Pflichtverteidigerbestellung zu. Das gilt auch, wenn der weitere Pflichtverteidiger gegen die Ablehnung der Zurücknahme der Bestellung des ersten Pflichtverteidigers...
- OLG-HAMM, 26.01.2006, 2 Ws 30/06
Neben der gesetzlich in § 143 StPO geregelten Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellung im Falle der Meldung eines Wahlverteidigers ist eine Entpflichtung eines Pflichtverteidigers nur dann zulässig, wenn Umstände vorliegen, die den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und den...
- OLG-HAMM, 19.01.2006, 2 Ws 296/05
Meinungsverschiedenheiten zwischen Verteidiger und Angeklagtem über das grundlegende Verteidigungskonzept können unter Umständen das Vertrauensverhältnis beseitigen und zur Entpflichtung des Pflichtverteidigers führen. Dies setzt jedoch voraus, dass sich die Beteiligten zur Einigung über das Verteidigungskonzept nicht in der Lage...
- OLG-HAMM, 24.11.2005, 1 Ws 484/05
Ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers ermessensfehlerfrei erfolgt, ist einem Antrag auf Entpflichtung des bisherigen und Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers nur stattzugeben, wenn konkrete Umstände von Gewicht vorgetragen werden, die auch vom Standpunkt eines verständigen Beschuldigten aus die Unmöglichkeit der...
- OLG-DRESDEN, 01.06.2005, 3 Ws 30/05
Eine Auswechslung eines Pflichtverteidigers nach ordnungsgemäßer Bestellung im Ermittlungsverfahren kommt nur aus wichtigem Grund in Betracht. Ein solcher liegt nicht allein in dem Wunsch des Beschuldigten, von einem anderen Verteidiger seines Vertrauens vertreten zu werden.
- OLG-OLDENBURG, 20.04.2005, 1 Ws 178/05
Eine Beschwerde gegen die Ablehnung eines ohne Begründung gestellten Antrages, mit dem das Auswechseln des Pflichtverteidigers erstrebt wird, ist mangels Beschwer unzulässig.
- OLG-HAMM, 25.11.2004, 2 Ws 302/04
Die im eigenen Namen erhobene Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen die Entpflichtung ist unzulässig, weil es dem Pflichtverteidiger an einem rechtlich geschützten Interesse an der Fortführung der Verteidigung fehlt.