- OLG-NAUMBURG, 13.11.2008, 1 Ws 638/08
1. Bei vollzogener Untersuchungshaft hat eine Abwägung zwischen dem Recht des Angeklagten, in der Hauptverhandlung von dem Verteidiger seines Vertrauens vertreten zu werden, sowie seinem Recht, dass der Vollzug der Untersuchungshaft nicht länger als unbedingt nötig andauert, bei der Bestellung eines Pflichtverteidigers vorrangig...
- OLG-CELLE, 20.05.2008, 2 Ws 175/08
1. Zur Abwägung zwischen dem Recht aller Angeklagten auf Aburteilung in angemessener Frist und dem Recht des einzelnen Angeklagten auf Verteidigung durch seinen Vertrauensanwalt bei Auswahl des Pflichtverteidigers und Entscheidungen über den Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung.
2. Bei weitgehender Verhinderung des...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 14.11.2007, 1 Ws 235/07
Die Befugnis des bestellten Verteidigers zur Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung wirkt über den Tod des Angeklagten hinaus fort.
- OLG-HAMM, 05.04.2007, 3 Ws 208/07
Ein Anspruch des Angeschuldigten auf Bestellung des von ihm gewünschten Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger besteht dann nicht, wenn der weitere Zweck des Instituts der Pflichtverteidigung, einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu sichern, im Falle der Bestellung des Verteidigers des Vertrauens zum Pflichtverteidiger nicht mehr...
- OLG-HAMM, 07.07.2006, 3 Ws 300/06
1. Ein Anspruch des Angeschuldigten auf Bestellung des von ihm gewünschten Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger besteht aber dann nicht, wenn der weitere Zweck des Instituts der Pflichtverteidigung, einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu sichern, im Falle der Bestellung des Verteidigers des Vertrauens zum Pflichtverteidiger nicht...
- OLG-HAMM, 05.01.2006, 2 Ws 315/05
Zwar hat der Vorsitzende bei der Bestellung eines Pflichtverteidigers gemäß § 142 Abs. 1 Satz 1 StPO ein Auswahlrecht; dieses wird aber durch die Regelung in Satz 2 und Satz 3 der Vorschrift dadurch eingeschränkt, dass der vom Angeklagten bezeichnete Verteidiger zu bestellen ist, wenn nicht gewichtige Gründe entgegenstehen.
- OLG-HAMM, 10.10.2005, 2 Ws 257/05
Der Vorsitzende ist nach § 142 Abs. 1 S. 2 u. S. 3 StPO gehalten, den von dem Angeklagten gewünschten Verteidiger zu bestellen, wenn nicht gewichtige Gründe entgegenstehen.
- OLG-OLDENBURG, 20.04.2005, 1 Ws 178/05
Eine Beschwerde gegen die Ablehnung eines ohne Begründung gestellten Antrages, mit dem das Auswechseln des Pflichtverteidigers erstrebt wird, ist mangels Beschwer unzulässig.
- BAYOBLG, 23.09.2004, 6St ObWs 3/04 (11)
1. Beantragt der Angeklagte die Beiordnung seines "auswärtigen" Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger ist in der Regel das Auswahlermessen des Vorsitzenden auf dessen Beiordnung beschränkt, wenn der Vorgeschlagene die an ihn zu stellenden Voraussetzungen der Gewährung rechtlichen Beistands und der Sicherung eines ordnungsgemäßen...
- OLG-HAMM, 01.06.2004, 2 Ws 156/04
Ein wichtiger Grund im Sinne des § 142 Abs. 1 S. 3 StPO, der es rechtfertigt, nicht den von dem Beschuldigten bezeichneten Verteidiger zu bestellen, kann nur dann angenommen werden, wenn konkret hervorgetretene Umstände ergeben, dass ein Interessenkonflikt besteht, der es dem Verteidiger nicht erlaubt, die Verteidigung mit vollem...
- OLG-HAMM, 05.03.2004, 3 Ws 95/04
Zum Auswahlermessen des Vorsitzenden, wenn der Beschuldigte die Beiordnung eines auswärtigen Pflichtverteidigers wünscht
- OLG-OLDENBURG, 30.12.2003, 1 Ws 588/03
Bei mehreren Wahlverteidigern ist es grundsätzlich zulässig und sachgerecht, den am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalt zum Pflichtverteidiger zu bestellen; die Reihenfolge, in der sich die Verteidiger zur Akte gemeldet haben, ist für die Auswahl des Pflichtverteidigers in der Regel nicht bedeutsam.
- OLG-HAMM, 20.11.2003, 2 Ws 279/03
Bei der Beurteilung der Schwere der Tat im Sinn des § 140 StPO ist auch zu berücksichtigen, ob gegen den Beschuldigten noch weitere Verfahren anhängig sind, hinsichtlich derer ggf. eine Gesamtstrafenbildung in Betracht kommt. Die insgesamt drohende Dauer der Strafvollstreckung kann nicht unberücksichtigt bleiben.
- BFH, 30.10.2003, III R 23/02
1. Aufwendungen von Eltern für die Strafverteidigung ihres volljährigen Kindes erwachsen regelmäßig nur dann aus sittlichen Gründen zwangsläufig und können als außergewöhnliche Belastung steuermindernd zu berücksichtigen sein, wenn es sich um ein innerlich noch nicht gefestigtes, erst heranwachsendes Kind handelt, dessen...
- OLG-KOBLENZ, 28.05.2003, 2 Ws 334/03
Bestimmt der Vorsitzende einen Pflichtverteidiger, ohne dem Angeklagten zuvor Gelegenheit zur Bezeichnung eines Rechtsanwalts gegeben zu haben (§ 142 I 2 StPO), und nimmt der Angeklagte diese Entscheidung über einen wesentlichen Zeitraum widerspruchslos hin, ist darin ein nachträgliches Einverständnis mit der Auswahl des...
- OLG-KARLSRUHE, 30.04.2003, 3 Ss 96/02
Die definitive, wiederholte Weigerung des von dem Angeklagten gewählten und diesem beigeordneten Verteidigers, der in die umfangreiche Strafsache bereits eingearbeitet ist und dessen fachliche Kompetenz auf dem Gebiet des Strafrechts und Strafprozessrechts außer Frage steht, den Angeklagten nach Erlass des von diesem - nicht...
- OLG-KARLSRUHE, 30.04.2003, 3 Ss 95/02
Die definitive, wiederholte Weigerung des von dem Angeklagten gewählten und diesem beigeordneten Verteidigers, der in die umfangreiche Strafsache bereits eingearbeitet ist und dessen fachliche Kompetenz auf dem Gebiet des Strafrechts und Strafprozessrechts außer Frage steht, den Angeklagten nach Erlass des von diesem - nicht...
- BGH, 15.01.2003, 5 StR 251/02
Gebotene Ablehnung der Bestellung eines vom Beschuldigten bezeichneten Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger bei konkreter Gefahr einer Interessenkollision in einem Fall sukzessiver Mehrfachverteidigung.
- OLG-OLDENBURG, 05.03.2002, 1 Ws 97/02
Zur Beiordnung des bisherigen Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger, wenn der Angeklagte ausführt, zu diesem kein Vertrauen mehr zu haben, dies aber bei vernünftiger Betrachtung nicht nachvollziehbar ist.
- OLG-NUERNBERG, 23.07.2001, Ws 760/01
Der Grundsatz, dass die Beiordnung eines Verteidigers gleichen Rechtsschutz gewähren soll wie die Wahlverteidigung wird nicht tangiert, wenn die Bestellung eines Vertrauensanwalts, der in größerer Entfernung sowohl vom Gerichtsort als auch vom Haftort ansässig ist, abgelehnt wird.