JuraForum.de > Gesetze > StPO > § 14 StPO - Bestimmung bei Streit über die Zuständigkeit
Erstes Buch (Allgemeine Vorschriften)
Zweiter Abschnitt (Gerichtsstand)
Besteht zwischen mehreren Gerichten Streit über die Zuständigkeit, so bestimmt das gemeinschaftliche obere Gericht das Gericht, das sich der Untersuchung und Entscheidung zu unterziehen hat.
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