- OLG-HAMBURG, 28.04.2009, 2 Ws 85/09
1. Der Beschluss des Vorsitzenden einer Großen Strafkammer, einen ihm im Rahmen der haftrichterlichen Briefkontrolle vorgelegten Brief wegen dessen möglicher Bedeutung für die Untersuchung und wegen versuchter Einflussnahme auf das Aussageverhalten einer Zeugin zu "beschlagnahmen", beinhaltet neben einer Beschlagnahme gemäß § 94...
- OLG-HAMBURG, 28.04.2009, 2 Ws 86/09
1. Der Beschluss des Vorsitzenden einer Großen Strafkammer, einen ihm im Rahmen der haftrichterlichen Briefkontrolle vorgelegten Brief wegen dessen möglicher Bedeutung für die Untersuchung und wegen versuchter Einflussnahme auf das Aussageverhalten einer Zeugin zu "beschlagnahmen", beinhaltet neben einer Beschlagnahme gemäß § 94...
- OLG-HAMBURG, 28.04.2009, 2 Ws 90/09
1. Der Beschluss des Vorsitzenden einer Großen Strafkammer, einen ihm im Rahmen der haftrichterlichen Briefkontrolle vorgelegten Brief wegen dessen möglicher Bedeutung für die Untersuchung und wegen versuchter Einflussnahme auf das Aussageverhalten einer Zeugin zu "beschlagnahmen", beinhaltet neben einer Beschlagnahme gemäß § 94...
- OLG-NUERNBERG, 12.03.2009, 1 Ws 119/09 H
Zuständig für die Anordnung der Unterbrechung der Strafhaft zur Vollstreckung von Untersuchungshaft ist ausschließlich die Vollstreckungsbehörde.
- OLG-KOELN, 07.01.2009, 2 Ws 641/08
Zur Wahrung des Gebots des gesetzlichen Richters ist erforderlich, dass über Haftfragen - abgesehen von dem gesetzlich geregelten Fall der Haftprüfung bei der Urteilsfällung (§§ 268 b und 120 Abs. 1 S. 2 StPO) - stets außerhalb der mündlichen Verhandlung nur durch die Berufsrichter entschieden wird (Abweichung von der bisherigen...
- OLG-KOELN, 07.01.2009, 2 Ws 640/08
Zur Wahrung des Gebots des gesetzlichen Richters ist erforderlich, dass über Haftfragen - abgesehen von dem gesetzlich geregelten Fall der Haftprüfung bei der Urteilsfällung (§§ 268 b und 120 Abs. 1 S. 2 StPO) - stets außerhalb der mündlichen Verhandlung nur durch die Berufsrichter entschieden wird (Abweichung von der bisherigen...
- OLG-HAMM, 20.05.2008, 3 Ws 198/08
1. Zur Erheblichkeit zu erwartender Straftaten.
2. Zur Strafbarkeit nach § 40 SprenG bei Basteln einer "Rohrbombe" durch Einfüllung von Schwarzpulver aus Feuerwerkskörpern in ein Metallrohr.
- OLG-FRANKFURT, 30.04.2008, 1 Ws 48/08
Zu den Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose nach § 63 StGB bei geringfügiger Anlass tat.
- OLG-DUESSELDORF, 29.10.2007, III-3 Ws 357/07
In die Berechnung der Sechsmonatsfrist nach §§ 126 a Abs. 2 Satz 2, 121 Abs. 1 StPO ist die zuvor vollzogene Untersuchungshaft einzubeziehen. Die besonderen Haftvoraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO sind bei der Prüfung der einstweiligen Unterbringung über sechs Monate hinaus nicht zu berücksichtigen.
- OLG-HAMM, 06.09.2007, 3 Ws 521/07
Bei der Prüfung der Unterbringung durch das Oberlandesgericht gem. §§ 126a Abs. 2 Satz 2, 121, 122 StPO wird die Zeit einer vorangegangenen Untersuchungshaft in gleicher Sache bei der Fristberechnung der Dauer der Unterbringung hinzugerechnet.
- OLG-HAMM, 06.09.2007, 3 OBL 92/07 (45)
Bei der Prüfung der Unterbringung durch das Oberlandesgericht gem. §§ 126a Abs. 2 Satz 2, 121, 122 StPO wird die Zeit einer vorangegangenen Untersuchungshaft in gleicher Sache bei der Fristberechnung der Dauer der Unterbringung hinzugerechnet.
- OLG-HAMM, 21.08.2007, 3 Ws 486/07
Auch bei der einstweiligen Unterbringung ist die (neue) Sechsmonatsfrist der §§ 121, 122 StPO eine bloße Ordnungsvorschrift.
Nach dem Wortlaut § 126a Abs. 2 Satz 2 StPO kommt es für die Unterbringungsfortdauerprüfung durch das Oberlandesgericht allein darauf an, "ob die Voraussetzungen der einstweiligen Unterbringung weiterhin...
- OLG-HAMM, 21.08.2007, 3 OBL 86/07 (42)
Auch bei der einstweiligen Unterbringung ist die (neue) Sechsmonatsfrist der §§ 121, 122 StPO eine bloße Ordnungsvorschrift.
Nach dem Wortlaut § 126a Abs. 2 Satz 2 StPO kommt es für die Unterbringungsfortdauerprüfung durch das Oberlandesgericht allein darauf an, "ob die Voraussetzungen der einstweiligen Unterbringung weiterhin...
- OLG-DUESSELDORF, 27.11.2006, III-3 Ws 524/06
Die unterbliebene Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB kann vom Rechtsmittelangriff ausgenommen werden, wenn eine derartige Beschränkung nicht nach allgemeinen Grundsätzen wegen enger Verknüpfung einer möglichen Maßregelanordnung mit dem sonstigen Inhalt des angefochtenen...
- OLG-NAUMBURG, 13.03.2006, 8 Wx 4/06
Auch gegenüber einer strafrechtlichen Unterbringungsmaßnahme ist die Unterbringung nach einem landesrechtlichen PsychKG nicht subsidiär, wenn sich eine solche Unterbringung für die Heilung und Pflege des Beschuldigten bzw. Betroffenen als günstiger erweist; in diesem Fall ist die strafrechtliche Unterbringung nämlich auszusetzen,...
- OLG-NAUMBURG, 30.01.2006, 2 W 25/05
1. Die Gemeinschaftsunterbringung in einer Haftzelle, die dem einzelnen Gefangenen lediglich eine Bodenfläche von ca. 4 qm bietet und die selbst bei der Benutzung der Toilette seine Intimsphäre nicht wahrt, genügt nicht den Anforderungen an eine menschenwürdige Inhaftierung.
2. Das zumindest fahrlässige Versäumnis des...
- OLG-KOBLENZ, 21.12.2005, (1) 4420 BL-III-51/05
1. Nach § 114 Abs. 2 StPO ist im Haftbefehl die dem Beschuldigten zu Last gelegte Tat so genau zu beschreiben, dass der Beschuldigte (aber auch das Beschwerdegericht und das für die besondere Haftprüfung zuständige Oberlandesgericht) den gegen ihn erhobenen Vorwurf nach Umfang und Tragweite eindeutig erkennen kann. Dabei steigen...
- OLG-KOBLENZ, 18.04.2005, 1 Ws 245/05
1. Mit Übertragung der Zuständigkeit nach § 126 Abs. 1 S. 2 StPO ändert sich der Instanzenzug für Entscheidungen über Haftbeschwerden auch dann, wenn die Zuständigkeitsübertragung erst nach Einlegung eines Rechtsmittels erfolgt.
2. Im Fall einer vor Übertragung eingelegten Beschwerde gegen den bestehenden Haftbefehl kann die...
- OLG-THUERINGEN, 29.12.2003, 1 Ws 400/03
Eine nach Anklageerhebung zum Landgericht eingelegte "Haftbeschwerde" gegen den zuvor vom Amtsgericht erlassenen Haftbefehl ist vom Landgericht, das selbst noch keine Haftprüfung durchgeführt hat, als Antrag auf Haftprüfung zu behandeln. Erst gegen die hierauf ergehende Entscheidung ist wieder Beschwerde möglich.
Ob eine Umdeutung...
- OLG-THUERINGEN, 17.12.2003, 1 Ws 383/03
Auch wenn der Zuständigkeitswechsel vom Amts- zum Landgericht auf einer Verweisung gem. § 270 StPO beruht, ist eine noch gegen den amtsgerichtlichen Unterbringungsbefehl gerichtete Beschwerde vom Landgericht als Antrag auf gerichtliche Prüfung gem. § 117 Abs. 1, § 126a Abs. 2 StPO oder - bei nicht vollzogenem Unterbringungsbefehl...