- OLG-KOELN, 08.07.2009, 2 Ws 303/09
In Haftsachen darf die Sechs-Monats-Frist des § 121 StPO auch nicht annähernd ausgeschöpft werden, wenn die Anklage wenige Tage nach der Festnahme des Beschuldigten erhoben ist und die Sache in weniger als einem halben Tag verhandelt werden kann.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 24.02.2009, 1 HEs 1/09
Die zur Aussetzung der Hauptverhandlung führende Erkrankung eines an der Hauptverhandlung beteiligten Richters ist grundsätzlich ein wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO. Das gilt auch dann, wenn die vorangegangene Prognose des Vorsitzenden, keinen Ergänzungsrichter zu benötigen, sich als unzutreffend erwiesen hat,...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 24.02.2009, 1 HEs 3/09
Die zur Aussetzung der Hauptverhandlung führende Erkrankung eines an der Hauptverhandlung beteiligten Richters ist grundsätzlich ein wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO. Das gilt auch dann, wenn die vorangegangene Prognose des Vorsitzenden, keinen Ergänzungsrichter zu benötigen, sich als unzutreffend erwiesen hat,...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 24.02.2009, 1 HEs 4/09
Die zur Aussetzung der Hauptverhandlung führende Erkrankung eines an der Hauptverhandlung beteiligten Richters ist grundsätzlich ein wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO. Das gilt auch dann, wenn die vorangegangene Prognose des Vorsitzenden, keinen Ergänzungsrichter zu benötigen, sich als unzutreffend erwiesen hat,...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 24.02.2009, 1 HEs 5/09
Die zur Aussetzung der Hauptverhandlung führende Erkrankung eines an der Hauptverhandlung beteiligten Richters ist grundsätzlich ein wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO. Das gilt auch dann, wenn die vorangegangene Prognose des Vorsitzenden, keinen Ergänzungsrichter zu benötigen, sich als unzutreffend erwiesen hat,...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 24.02.2009, 1 Ws 25/09
Die zur Aussetzung der Hauptverhandlung führende Erkrankung eines an der Hauptverhandlung beteiligten Richters ist grundsätzlich ein wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO. Das gilt auch dann, wenn die vorangegangene Prognose des Vorsitzenden, keinen Ergänzungsrichter zu benötigen, sich als unzutreffend erwiesen hat,...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 24.02.2009, 1 Ws 26/09
Die zur Aussetzung der Hauptverhandlung führende Erkrankung eines an der Hauptverhandlung beteiligten Richters ist grundsätzlich ein wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO. Das gilt auch dann, wenn die vorangegangene Prognose des Vorsitzenden, keinen Ergänzungsrichter zu benötigen, sich als unzutreffend erwiesen hat,...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 24.02.2009, 1 Ws 27/09
Die zur Aussetzung der Hauptverhandlung führende Erkrankung eines an der Hauptverhandlung beteiligten Richters ist grundsätzlich ein wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO. Das gilt auch dann, wenn die vorangegangene Prognose des Vorsitzenden, keinen Ergänzungsrichter zu benötigen, sich als unzutreffend erwiesen hat,...
- OLG-NUERNBERG, 11.02.2009, 1 Ws 34/09 H
1. Ist nach den Umständen des Einzelfalles vom Vorliegen der Eröffnungsreife bereits vor Erlass des Eröffnungsbeschlusses auszugehen, so ist bei der Prüfung, ob das Beschleunigungsgebot in Haftsachen beachtet wurde, auf den Zeitpunkt des Eintritts der Eröffnungsreife und nicht auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Erlasses des...
- OLG-NUERNBERG, 11.02.2009, 1 Ws 33/09 H
1. Ist nach den Umständen des Einzelfalles vom Vorliegen der Eröffnungsreife bereits vor Erlass des Eröffnungsbeschlusses auszugehen, so ist bei der Prüfung, ob das Beschleunigungsgebot in Haftsachen beachtet wurde, auf den Zeitpunkt des Eintritts der Eröffnungsreife und nicht auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Erlasses des...
- OLG-NUERNBERG, 11.02.2009, 1 Ws 30/09 H
1. Ist nach den Umständen des Einzelfalles vom Vorliegen der Eröffnungsreife bereits vor Erlass des Eröffnungsbeschlusses auszugehen, so ist bei der Prüfung, ob das Beschleunigungsgebot in Haftsachen beachtet wurde, auf den Zeitpunkt des Eintritts der Eröffnungsreife und nicht auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Erlasses des...
- OLG-NUERNBERG, 11.02.2009, 1 Ws 29/09 H
1. Ist nach den Umständen des Einzelfalles vom Vorliegen der Eröffnungsreife bereits vor Erlass des Eröffnungsbeschlusses auszugehen, so ist bei der Prüfung, ob das Beschleunigungsgebot in Haftsachen beachtet wurde, auf den Zeitpunkt des Eintritts der Eröffnungsreife und nicht auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Erlasses des...
- OLG-NUERNBERG, 11.02.2009, 1 Ws 28/09 H
1. Ist nach den Umständen des Einzelfalles vom Vorliegen der Eröffnungsreife bereits vor Erlass des Eröffnungsbeschlusses auszugehen, so ist bei der Prüfung, ob das Beschleunigungsgebot in Haftsachen beachtet wurde, auf den Zeitpunkt des Eintritts der Eröffnungsreife und nicht auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Erlasses des...
- OLG-HAMM, 19.01.2009, 4 Ws 74/09
Beruht der verzögerte Beginn der Hauptverhandlung darauf, dass die Pflichtverteidigerin des Angeklagten - die Anwältin seines Vertrauens - aus triftigen Gründen nicht zur Verfügung stand, hat ein wichtiger Grund i.S. des § 121 StPO vorgelegen. Dem Anspruch eines Angeklagten, durch einen Verteidiger seines Vertrauens in der...
- OLG-NAUMBURG, 02.12.2008, 1 Ws 674/08
1. Auch wenn die Akten dem Senat nicht zur Durchführung der Haftprüfung gemäß §§ 121, 122 StPO vorgelegt worden sind, kann über die Haftfortdauer nach § 121 Abs. 1 StPO entschieden werden (Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 122 Rdnr. 1).
2. Der von dem Tatbegriff des § 264 StPO oder des § 53 StGB abweichende Begriff...
- OLG-KOELN, 03.11.2008, 43 HEs 25/08
Kann die Hauptverhandlung wegen Erkrankung des Verteidigers nicht wie vorgesehen durchgeführt werden, ist die Strafkammer gehalten, für eine anderweitige Verteidigung des Angeklagten zu sorgen, um die Sache noch vor Ablauf der 6-Monatsfrist verhandeln zu können.
- OLG-HAMM, 17.04.2008, 4 Ws 77/08
Eine schwere, hoch ansteckende Erkrankung des Angeklagten kann ein wichtiger Grund i.S. des § 121 Abs. 1 StPO sein.
- OLG-HAMM, 20.12.2007, 3 Ws 676/07
1. In Umfangsverfahren muss das Oberlandesgericht nicht in jedem Einzelfall prüfen, ob für alle im Haftbefehl ausgeführten Taten bzw. Tatteile die allgemeinen Haftvoraussetzungen vorliegen, wenn die Frage, ob der Vollzug der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus gerechtfertigt ist, bereits unter Berücksichtigung einzelner Taten...
- OLG-DUESSELDORF, 29.10.2007, III-3 Ws 357/07
In die Berechnung der Sechsmonatsfrist nach §§ 126 a Abs. 2 Satz 2, 121 Abs. 1 StPO ist die zuvor vollzogene Untersuchungshaft einzubeziehen. Die besonderen Haftvoraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO sind bei der Prüfung der einstweiligen Unterbringung über sechs Monate hinaus nicht zu berücksichtigen.
- OLG-HAMM, 13.09.2007, 2 Ws 264/07
Der Begriff "dieselbe Tat" im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO ist so zu verstehen, dass ihr alle Straftaten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an zuzurechnen sind, in dem sie angesichts des zu bejahenden dringenden Tatverdachts gegen den Beschuldigten "bekannt" gewesen sind und daher, einen Haftgrund unterstellt, in einen Haftbefehl...