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JuraForum.deGesetzeStPO§ 110e StPO - (weggefallen) 

Stand: 20.05.2013

§ 110e StPO - (weggefallen)

Strafprozeßordnung

   Erstes Buch (Allgemeine Vorschriften)
      Achter Abschnitt (Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung)

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Weitere Vorschriften um § 110e StPO

Entscheidungen zu § 110e StPO

  • BGH, 26.07.2007, 3 StR 104/07
    Ein Verdeckter Ermittler darf einen Beschuldigten, der sich auf sein Schweigerecht berufen hat, nicht unter Ausnutzung eines geschaffenen Vertrauensverhältnisses beharrlich zu einer Aussage drängen und ihm in einer vernehmungsähnlichen Befragung Äußerungen zum Tatgeschehen entlocken. Eine solche Beweisgewinnung verstößt gegen...
  • OLG-THUERINGEN, 20.11.2000, 1 Ws 313/00
    20.11.2000 1 Ws 313/00 Rechtliche Grundlage: StPO §§ 96, 110 1.Benötigt die ermittelnde Stelle behördlich verwahrtes Schriftgut zu Beweiszwecken, muss sie zunächst ein Herausgabeverlangen an die Behörde richten. Gibt diese das Schriftgut mit der Erklärung heraus, dem Verlangen vollständig entsprochen zu haben, ist dies von...

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