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JuraForum.deGesetzeStPO§ 1 StPO - Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit 

§ 1 StPO - Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit

Strafprozeßordnung


   Erstes Buch (Allgemeine Vorschriften)
      Erster Abschnitt (Sachliche Zuständigkeit der Gerichte)

Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.



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