- BGH, 01.10.2008, 3 StR 164/08
Der objektive Tatbestand des § 86 a Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 86 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist grundsätzlich erfüllt, wenn das von der verbotenen Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit (VSBD/PdA) als Symbol benutzte stilisierte Keltenkreuz oder diesem zum Verwechseln ähnliche Kennzeichen (§ 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB)...
- OLG-NUERNBERG, 18.03.2008, 2 St OLG Ss 12/08
Die Sache wird dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung folgender Rechtsfrage vorgelegt:
Ist der objektive Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 86 Abs. 1 Nr. 2 StGB auch dann erfüllt, wenn das stilisierte Keltenkreuz und / oder diesem zum Verwechseln...
- OLG-DRESDEN, 12.02.2008, 3 Ss 89/06
Die Verbindung mehrerer - jeweils strafrechtlich relevanter - Kennzeichen (hier: Runen) zu einem neuen einheitlichen (Phantasie-)Zeichen (hier: früheres Thor-Steinar-Logo) erfüllt den Straftatbestand des § 86a StGB nicht, wenn keines der verbotenen Kennzeichen besonders hervorsticht oder dominiert, sondern sie ihre Eigenständigkeit...
- OLG-DRESDEN, 12.02.2008, 3 Ss 375/06
Die Verbindung mehrerer - jeweils strafrechtlich relevanter - Kennzeichen (hier: Runen) zu einem neuen einheitlichen (Phantasie-)Zeichen (hier: früheres Thor-Steinar-Logo) erfüllt den Straftatbestand des § 86a StGB nicht, wenn keines der verbotenen Kennzeichen besonders hervorsticht oder dominiert, sondern sie ihre Eigenständigkeit...
- OLG-NUERNBERG, 10.05.2007, 2 St OLG Ss 25/07
1. Will der Tatrichter dem Ergebnis eines Sachverständigen zur der Frage, ob ein vom Angeklagten getragenes Symbol hinsichtlich Form- und Farbgebung ein Kennzeichen im Sinne des § 86 a Abs. 1 Nr. 1 StGB (hier: der "Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit", abgekürzt: VSBBD/PdA) darstellt, ohne Angabe eigener...
- BGH, 15.03.2007, 3 StR 486/06
Der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation in einer Darstellung, deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt, läuft dem Schutzzweck des § 86 a StGB ersichtlich nicht zuwider und wird daher vom Tatbestand der...
- OLG-MUENCHEN, 07.08.2006, 4 St RR 142/06
Zur Strafbarkeit der Verbreitung einer Postkarte mit dem Kopfbild Adolf Hitlers.
- HAMBURGISCHES-OVG, 17.11.2005, 3 Bf 128/02
1. § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a) WaffG 1976 umfasst mit dem Begriff "Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates" auch den Straftatbestand des § 86 a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen).
2. Die Behörde darf bei der Anwendung des § 5 Abs. 2 Satz 1 WaffG 1976 grundsätzlich von der Richtigkeit...
- BRANDENBURGISCHES-OLG, 12.09.2005, 1 Ss 58/05
Das ehemalige Markenlogo der Marke "Thor Steinar" erfüllt in seiner konkreten Gestaltung - jedenfalls aus heutiger Sicht - nicht den Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne von § 86 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB.
- BGH, 28.07.2005, 3 StR 60/05
1. Zur Frage, wann ein verwendetes Kennzeichen einem Originalkennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation nach Änderungen und/oder Zusätzen zum Verwechseln ähnlich ist.
2. Die Verwendung eines Fantasiekennzeichens oder eines erheblich abgewandelten Kennzeichens, das dem Originalkennzeichen nicht zum Verwechseln ähnlich ist,...
- OVG-BRANDENBURG, 12.11.2004, 4 B 317/04
1. Im Hinblick auf eine auf einem Friedhof geplante Versammlung bedarf es eines versammlungsrechtlichen Verbots von vornherein nicht bzw. besteht dafür ggf. auch kein Raum, wenn und soweit dafür eine friedhofsrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich ist (wie Beschluss des Senats vom 14. November 2003 - 4 B 365/03 - Halbe 2003)....
- OLG-HAMM, 08.10.2003, 2 Ss 407/03
Das Tragen eines Sweatshirts mit der Aufschrift «CONSDAPLE» ist derzeit noch nicht strafbar. Das Kunstwort enthält zwar die verfassungswidrige Buchstabenkonstellation «NSDAP», dies ist aber für einen unbefangenen Beobachter nicht ohne weiteres zu erkennen. Erst wenn die wahre Bedeutung des Wortes "CONSDAPLE" Eingang in das...
- BAYOBLG, 12.03.2003, 5 St RR 20/03
Die öffentliche Verwendung eines Kennzeichens im Sinne des § 86 a Abs. 1 Satz 1 StGB setzt die Wahrnehmung durch einen größeren, nicht durch persönliche Beziehungen zusammenhängenden Personenkreis voraus.
- OLG-KARLSRUHE, 15.11.2002, 1 Ws 179/02
1. Ein Billigen im Sinne von § 140 Nr. 2 StGB liegt nicht vor, wenn die Äußerung eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den möglichen Ursachen der Bezugstat erkennen lässt.
2. Die Losung "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" ist dem Originalkennzeichen "Blut und Ehre" metrisch, phonetisch und vor dem Hintergrund nationalsozialistischen...
- BGH, 31.07.2002, 3 StR 495/01
Für die Beurteilung, ob ein Kennzeichen "zum Verwechseln ähnlich" im Sinne des § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB ist, kommt es nicht darauf an, daß das Original einen gewissen Bekanntheitsgrad als Symbol einer verfassungswidrigen Organisation hat.
- OLG-HAMM, 17.04.2002, 2 Ss 160/02
Der Parole "Unsere Ehre heißt Treue" kommt der gleiche Symbolwert zu wie der Originallosung der ehemaligen Waffen-SS "Meine Ehre heißt Treue"
- BGH, 10.04.2002, 5 StR 485/01
Wer als Strafverteidiger in einem Verfahren wegen Volksverhetzung in einem Beweisantrag den unter der Herrschaft des Nationalsozialismus an den Juden begangenen Völkermord leugnet, macht sich damit grundsätzlich seinerseits nach § 130 Abs. 3 StGB strafbar. Eine derartige Erklärung ist regelmäßig als verteidigungsfremdes Verhalten...
- BAYOBLG, 28.02.2002, 5 St RR 355/01
Der Tatrichter muß eingehend begründen, warum seiner Meinung nach die von ihm festgestellte, aus geringfügigem Anlass erfolgte Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ausnahmsweise nicht dem Schutzzweck des § 86a StGB widerspricht.
- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 04.01.2002, 5 B 12/02
Zum Verbot einer unter dem Motto "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" angemeldeten Neonazi-Demonstration in der Nähe eines ehemaligen Konzentrationslagers
- OLG-KOBLENZ, 12.07.2001, 1 Ss 155/01
1. Eine Strafbarkeit nach § 86 a Abs. 2 Nr. 2 StGB setzt voraus, dass sich der Handelnde der Verwechslungsgefahr bewusst ist. Wird dem Angeklagten eine Armhaltung oder -bewegung zur Last gelegt, die sowohl als abgewandelter "Hitlergruß" als auch als harmlose Begrüßung gewollt gewesen sein kann, erfordert die Annahme eines...