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JuraForum.deGesetzeStGB§ 80a StGB - Aufstacheln zum Angriffskrieg 

§ 80a StGB - Aufstacheln zum Angriffskrieg

Strafgesetzbuch


   Erster Abschnitt (Allgemeiner Teil)
      Erster Titel (Das Strafgesetz)

Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.



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