Allgemeiner Teil () Vierter Abschnitt (Strafantrag, Ermächtigung,
Strafverlangen)
Hat bei wechselseitig begangenen Taten, die miteinander zusammenhängen und nur auf Antrag verfolgbar sind, ein Berechtigter die Strafverfolgung des anderen beantragt, so erlischt das Antragsrecht des anderen, wenn er es nicht bis zur Beendigung des letzten Wortes im ersten Rechtszug ausübt. Er kann den Antrag auch dann noch stellen, wenn für ihn die Antragsfrist schon verstrichen ist.
Der Enkel eines durch eine rechtswidrige Tat Getöteten gehört nicht zu dem nach § 395 Abs. 2 Nr.1 StPO zur Erhebung der Nebenklage berechtigten Personenkreis. Der Ausnahmecharakter der Vorschrift steht einer Ausweitung des Personenkreises auch unter den besonderen Umständen des Falles (hier : Vorwurf der Ermordung eines...
Zeitliche Grenze des Schutzes des postmortalen Persönlichkeitsrechts -Kriegsverbrecher
1. Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch Anwendung von § 189 StGB als Schutzgesetz. Aussagegehalt eines Zeitungsartikels über die Verurteilung eines inzwischen Verstorbenen durch tschechische Gerichte.
2. Dauer des Schutzes des...
Stirbt das Opfer einer Körperverletzung, so geht seine Nebenklagebefugnis nach der Änderung des Rechts der Nebenklage durch das Opferschutzgesetz vom 18. Dezember 1986 nicht mehr auf seine in § 77 Abs. 2 StGB bezeichneten Angehörigen über (Aufgabe von BGHSt 33, 214).
BGH, Beschl. vom 13. Mai 1998 - 3 StR 148/98 -
LG Oldenburg
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