- BGH, 28.11.2008, 2 StR 501/08
Auch in Fällen einer obligatorischen Sicherungseinziehung hat das Gericht nach § 74b Abs. 2 StGB anzuordnen, dass die Einziehung (lediglich) vorbehalten bleibt, und eine weniger einschneidende Maßnahme zu treffen, wenn durch diese der Sicherungszweck der Einziehung erreicht werden kann. Ein Ermessen ist dem Gericht nicht eröffnet.
- OLG-CELLE, 17.09.2008, 31 Ss 21/08
Zur Verhältnismäßigkeit der Einziehung eines Computers und der rechtlichen wie tatsächlichen Möglichkeit einer nachhaltigen Datenlöschung.
- OLG-CELLE, 18.06.2008, 32 Ss 77/08
Zum Verhältnis zwischen der neben einer Freiheitsstrafe verhängten Geldstrafe (§ 41 StGB) und Verfall (§ 73 StGB) bzw. Verfall von Wertersatz (§ 73 a StGB).
- OLG-NUERNBERG, 30.08.2006, 2 St OLG Ss 60/06
1. Die Einziehung des Tatfahrzeugs (hier: im Wert von EUR 14.000) ist jedenfalls dann nicht unverhältnismäßig, wenn für zwei begangene Taten (des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis) Freiheitsstrafen zu verhängen sind, und festgestellt wird, dass die Einziehung sich nicht existenzbedrohend für den Täter auswirken wird.
2....
- OLG-FRANKFURT, 22.11.2005, 14 U 221/04
1. Die rechtlichen Folgen der Erklärung eines Dritten im Strafverfahren, auf die Herausgabe eines beschlagnahmten Gegenstandes zu verzichten, sind nach bürgerlichem Recht zu beurteilen.
2. Ist die Erklärung im Zusammenhang mit einem von dem Angeklagten des Strafverfahrens vor Urteilsverkündung zugunsten Rechtsmittelverzichts...
- OLG-HAMM, 13.12.2004, 2 Ss 482/04
Zur Abgrenzung des erweiterten Verfalls von der Einzeihung.
- OLG-KOBLENZ, 24.03.2003, 1 Ss 45/03
1. Anders als bei der Begehung einer der in § 69 Abs. 2 StGB aufgeführten rechtswidrigen Taten begründet allein der Umstand, daß der Täter ein Kraftfahrzeug zur Begehung von Straftaten benutzt hat, nicht bereits eine Regelvermutung für seine charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen; die Rechtsprechung...
- OLG-HAMM, 17.04.2002, 2 Ss 160/02
Der Parole "Unsere Ehre heißt Treue" kommt der gleiche Symbolwert zu wie der Originallosung der ehemaligen Waffen-SS "Meine Ehre heißt Treue"
- OLG-DUESSELDORF, 17.12.2001, 2a Ss 244/01 - 95/01 II
Wird in einem gegen mehrere Angeklagte gerichteten Strafverfahren ein Gegenstand eingezogen, an dem Angeklagte, die dieses Urteil angefochten haben, ein Recht geltend machen, so ist die Einziehungsanordnung nicht dadurch rechtskräftig geworden, dass ein Angeklagter kein Rechtsmittel eingelegt hat.
- OLG-KARLSRUHE, 02.05.2001, 3 Ss 35/01
1. Tiere sind Einziehungsobjekte nach § 74 StGB, da sie auch nach Einführung des § 90 a BGB dem strafrechtlichen Sachbegriff unterfallen.
2. Eine Einziehung nach § 74 Abs. 2 Nr. 2 StGB setzt Feststellungen im Urteil voraus, wonach konkrete Anhaltspunkte eine rechtswidrige Verwendung der bei der Tatbegehung eingesetzten...