- OLG-OLDENBURG, 05.05.2009, 1 Ws 252/09
Eine befristete Führungsaufsicht endet mit dem Erlass der in dieser Sache zur Bewährung ausgesetzten (restlichen) Strafe auch dann, wenn in einer anderen Sache noch eine Bewährungsfrist läuft. Dies gilt auch für eine kraft Gesetzes eingetretene Führungsaufsicht.
- OLG-NUERNBERG, 23.03.2009, 1 Ws 94/09
Grundsätzlich hat der Verurteilte aufgrund des Veranlassungsprinzips die Kosten, die durch Führungsaufsichtsmaßnahmen entstehen, selbst zu tragen. Die Zurechnung der Kosten findet ihre Grenze jedoch im Übermaßverbot. Als Folge einer unabdingbaren Führungsweisung können in diesem Fall subsidiär die Kosten der Staatskasse...
- OLG-HAMM, 19.03.2009, 2 Ws 40/09
Die Anordnungen zur Ausgestaltung der Führungsaufsicht im Falle der Nichtaussetzung des Strafrestes, namentlich die erteilten Weisungen, sind zu begründen. Verstößt die Strafvollstreckungskammer gegen dieses Gebot, ist der Beschluss aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen, auch wenn die Ausgestaltung der Führungsaufsicht nach...
- OLG-KARLSRUHE, 17.03.2009, 2 Ws 20/09
Der unbefristeten Verlängerung der Führungsaufsicht gemäß § 68 c Abs. 3 Nr. 1 StGB steht nicht entgegen, dass die ursprünglich bestimmte Dauer der Führungsaufsicht zum Zeitpunkt der Verlängerungsentscheidung bereits abgelaufen ist; dies gilt jedenfalls dann, wenn das Verlängerungsverfahren noch vor Ablauf der ursprünglichen...
- OLG-HAMM, 24.02.2009, 3 Ws 55/09
Wird - wie nach den nordrhein-westfälischen Regelungen zur Weihnachtsamnestie 2008 -die vorzeitige Entlassung aus der Strafhaft im Rahmen einer Weihnachtsamnestie mit einem Straferlass verbunden, so hindert dies jedenfalls dann den Eintritt der Führungsaufsicht nach § 68f StGB, wenn der Verurteilte deswegen weniger als zwei Jahre...
- OLG-OLDENBURG, 05.01.2009, 1 Ws 758/08
Gerichtliche Weisungen zur Führungsaufsicht müssen aus sich heraus verständlich und bestimmt sein. Dem genügt nicht die an den Verurteilten gerichtete Weisung, mit dem Bewährungshelfer "nach den Regeln des K.U.R.S.-Systems zusammenzuarbeiten" und sich "im Anschluss an das K.U.R.S.-System" mindestens einmal monatlich persönlich...
- OLG-FRANKFURT, 16.09.2008, 3 Ws 830/08
Wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren, die sowohl für Vorsatz- als auch für Fahrlässigkeitstaten verhängt wurde, vollständig verbüßt, so hat das über die Führungsaufsicht zuständige Gericht zur Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 68 f I StGB vorliegen, in eigener Strafzumessungskompetenz in Anlehnung...
- OLG-FRANKFURT, 27.08.2008, 3 Ws 765/08
Die Weisung an den Verurteilten, jeden zweiten Monat seinem Bewährungshelfer Nachweise über seine regelmäßige Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe für suchtgefährdete Personen oder seine Drogenabstinenz vorzulegen, verstößt gegen den Bestimmtheitsgrundsatz.
- OLG-HAMM, 29.05.2008, 4 Ws 143/08
Zwar enthalten weder § 66 b StGB noch § 275 a StPO inhaltliche Mindestanforderungen für den Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung. Aus der Funktion des Antrages und der Ausgestaltung der verfahrensrechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit verfassungsrechtlichen Aspekten ergibt sich...
- OLG-DRESDEN, 27.05.2008, 2 Ws 256/08
Zur Führungsaufsicht, § 68 b Abs. 1 Nr. 10 StGB (Regelmäßige Drogenscreenings und Kostentragungspflicht): Die Kostenlast verbleibt bei der Staatskasse, wenn sich ein Verurteilter im Rahmen der Führungsaufsicht regelmäßig Drogenscreenings zu unterziehen hat.
- OLG-DRESDEN, 27.03.2008, 2 Ws 147/08
Zur Führungsaufsicht:
1) Der rechtsstaatliche Bestimmtheitsgrundsatz verlangt eine genaue Abstimmung der zu erteilenden Weisungen auf den konkreten Täter, seine Taten und - damit zusammenhängend - auf die von ihm ausgehende Gefährlichkeit hinsichtlich der Begehung weiterer Straftaten. Nur so ist die mit dem Institut der...
- OLG-HAMM, 18.03.2008, 5 Ws 86/08
Zur Zulässigkeit der Auferlegung eines Kontakverbotes zum Tatopfer im Rahmen der Führungsaufsicht.
- OLG-DRESDEN, 12.03.2008, 2 Ws 125/08
Zur Führungsaufsicht:
Der rechtsstaatliche Bestimmtheitsgrundsatz verlangt eine genaue Abstimmung der zu erteilenden Weisungen auf den konkreten Täter, seine Taten und - damit zusammenhängend - auf die von ihm ausgehende Gefährlichkeit hinsichtlich der Begehung weiterer Straftaten. Nur so ist die mit dem Institut der...
- OLG-HAMBURG, 04.03.2008, 2 Ws 205/07
1. Durch Führungsaufsichtsweisung kann - unter Beachtung der durch die Gewichte der Berufswahlfreiheit und der zu erwartenden berufsbezogenen künftigen Straftaten bestimmten Verhältnismäßigkeit die Ausübung bestimmter Tätigkeiten grundsätzlich auch dann untersagt werden, wenn sich die erfassten Tätigkeiten nach Art oder Umfang...
- OLG-CELLE, 15.02.2008, 1 Ws 95/08
Führungsaufsicht nach § 68 f Abs. 1 Satz 1 StGB tritt auch dann ein, wenn der Verurteilte aufgrund einer sog. Weihnachtsamnestie vorzeitig entlassen wird. Eine solche Maßnahme steht der Annahme vollständiger Vollstreckung im Sinne dieser Norm nicht entgegen.
- OLG-CELLE, 15.02.2008, 1 Ws 78/08
Führungsaufsicht nach § 68 f Abs. 1 Satz 1 StGB tritt auch dann ein, wenn der Verurteilte aufgrund einer sog. Weihnachtsamnestie vorzeitig entlassen wird. Eine solche Maßnahme steht der Annahme vollständiger Vollstreckung im Sinne dieser Norm nicht entgegen.
- OLG-CELLE, 15.02.2008, 1 Ws 60/08
Führungsaufsicht nach § 68 f Abs. 1 Satz 1 StGB tritt auch dann ein, wenn der Verurteilte aufgrund einer sog. Weihnachtsamnestie vorzeitig entlassen wird. Eine solche Maßnahme steht der Annahme vollständiger Vollstreckung im Sinne dieser Norm nicht entgegen.
- OLG-DRESDEN, 12.02.2008, 2 Ws 12/08
1) Der rechtsstaatliche Bestimmtheitsgrundsatz verlangt eine genaue Abstimmung der zu erteilenden Weisungen auf den konkreten Täter, seine Taten und - damit zusammenhängend - auf die von ihm ausgehende Gefährlichkeit hinsichtlich der Begehung weiterer Straftaten. Eine Schematisierung und Pauschalisierung der zu erteilenden Weisungen...
- OLG-DRESDEN, 07.02.2008, 2 Ws 18/08
§ 67 d Abs. 6 Satz 2 StGB (gesetzlicher Eintritt der Führungsaufsicht nach Erledigung der Maßregel) ist bei einer "von Anfang an" gegebenen Fehleinweisung in den Maßregelvollzug nicht anzuwenden.
- OLG-NUERNBERG, 07.02.2008, 1 Ws 72/08
In teleologischer Auslegung des § 68 e Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung vom 13.04.2007 (BGBl. I 513) ist diese Vorschrift auch auf gleichzeitig eintretende Führungsaufsichten anzuwenden.
Würden mit...