- OLG-STUTTGART, 06.06.2009, 2 Ws 65/09
Der Anordnung einer Krisenintevention gemäß § 67 h StGB steht nicht entgegen, dass die Unterbringung von Anfang an außer Vollzug gesetzt und bisher noch nicht vollstreckt worden ist.
- BRANDENBURGISCHES-OLG, 11.05.2009, 1 Ws 70/09
Die Überschreitung der Jahresfrist des § 67e Abs. 2 StGB kann Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 GG verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt (zuletzt BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2008, 2 BvR 1615/07, die Überprüfung der Sicherungsverwahrung betreffend).
- OLG-KARLSRUHE, 06.04.2009, 2 Ws 119/09
Unabhängig von der sich aus § 67 e Abs. 1 und 2 StGB ergebenden fristgebundenen Prüfungspflicht muss die Strafvollstreckungskammer auch auf einen vor Ablauf der Frist des § 67 e Abs. 2 StGB gestellten Antrag des Untergebrachten entscheiden, ob die Maßregel zur Bewährung ausgesetzt werden kann, es sei denn, die...
- OLG-HAMM, 24.03.2009, 3 Ws 88/09
Die bloße nachteilige Veränderung äußerer Umstände reicht für den Widerruf der Maßregelaussetzung zur Bewährung nach § 67 g Abs. 2 StGB nicht aus.
- OLG-HAMM, 15.01.2009, 4 Ws 10/09
Von der gesetzlichen Regelung in § 67 Abs. 4 StGB, wonach die Zeit der Unterbringung bis höchstens zwei Drittel der erkannten Freiheitsstrafe anzurechnen ist, kann nicht abgewichen werden.
- OLG-HAMM, 06.01.2009, 4 Ws 373/08
Zur Anfechtbarkeit der Anordnung einer ergänzneden gutachterlichen Stellungnahme zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Überweisung von der Unterbringung in den Strafvollzug.
- OLG-HAMM, 02.12.2008, 3 Ws 467/08
1. Eine stationäre Therapie wegen der eine Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG erfolgt ist, ist keine Anstaltsverwahrung im Sinne des § 67c Abs. 2 S. 2 StGB.
2. Die Entscheidung nach § 67c Abs. 2 StGB erfordert eine neue Entscheidung über die Unterbringungsprognose (hier: im Sinne von § 64 StGB).
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 29.08.2008, 1 Ws 212/07
1. Im Überprüfungsverfahren nach § 67 e StGB entsteht keine Grundgebühr nach Nr. 4100 VV RVG.
2. Ein gebührenrechtlicher Haftzuschlag fällt für den Verteidiger nicht an, wenn ein im psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachter bereits dauerhaft in einem externen Pflegeheim außerhalb des Maßregelvollzugs wohnt (offene...
- OLG-HAMM, 05.08.2008, 4 Ss 286/08
Wird ein Regelbeispiel des § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllt, spricht das grundsätzlich für die Anwendung auch des Strafrahmens des § 243 StGB. Etwas anderes gilt jedoch insbesondere dann, wenn gewichtige Strafmilderungsgründe, insbesondere vertypte Strafmilderungsgründe, vorliegen.
- OLG-HAMM, 27.05.2008, 4 Ws 115/08
Zur Aufhebung der Sicherungsverwahrung.
- OLG-HAMM, 27.05.2008, 4 Ws 111/08
Zur Änderung der Reihenfolge der Vollstreckung.
- OLG-FRANKFURT, 21.05.2008, 3 Ws 344/08
Fehleinweisungen in ein psychiatrisches Krankenhaus, die auf reinen Rechtsfehlern des Tatrichters beruhen, werden von der Neuregelung des § 67 d VI StGB nicht erfasst.
- OLG-FRANKFURT, 10.03.2008, 3 Ws 252/08
Bei der Überprüfung, ob der Zweck der Maßregel (hier: Sicherungsverwahrung) die Unterbringungen noch erfordert, ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur obligatorisch, wenn die Vollstreckung der Maßregeln ausgesetzt bzw. deren Aussetzung erwogen wird oder zumindest Veranlassung besteht, die Aussetzung zu erwägen.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 19.12.2007, 2 Ws 762/07
Bei der Prüfung der Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 67d Abs. 2 StGB können als Sachverständige grundsätzlich anstelle von Psychiatern forensisch erfahrene Psychologen herangezogen werden. In den seltenen Fällen klassischer endogener oder exogener Psychosen (wie etwa der Schizophrenie...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 18.09.2007, 1 Ws 150/07
a. Bei dem Widerrufsgrund des § 67g Abs. 2 StGB, wonach die Aussetzung einer Unterbringung nach den §§ 63 und 64 StGB auch dann widerrufen werden kann, wenn sich während der Dauer der Führungsaufsicht ergibt, dass von dem Verurteilten infolge seines Zustandes rechtswidrige Taten zu erwarten sind und deshalb der Zweck der Maßregel...
- BGH, 28.08.2007, 1 StR 268/07
Wird die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für erledigt erklärt (§ 67d Abs. 6 StGB), so kann dies regelmäßig nur dann Grundlage nachträglicher Sicherungsverwahrung (§ 66b Abs. 3 StGB) sein, wenn der Betroffene andernfalls in die Freiheit zu entlassen wäre. Hat er dagegen im Anschluss an die Erledigung noch...
- OLG-DRESDEN, 03.08.2007, 2 Ws 329/07
Es ist nicht Aufgabe einer Strafvollstreckungskammer, im Maßregelüberprüfungsverfahren nach § 67 e StGB nachträglich die Richtigkeit der Unterbringungsprognose im Strafurteil für die Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel nach § 63 StGB zu beurteilen. Der /"Feststellung/" einer (rückwirkenden) /"Fehleinweisung von...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 15.06.2007, 2 Ws 381/07
1. Der Vollzug der im Strafurteil angeordneten Sicherungsverwahrung ist nur dann zulässig, wenn mit der gemäß § 67c Abs. 1 StGB gebotenen Prüfung der Erforderlichkeit rechtzeitig vor Strafende begonnen und das Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung binnen angemessener Frist zum Abschluß gebracht worden ist (Bestätigung von OLG...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 15.06.2007, 2 Ws 376/07
1. Der Vollzug der im Strafurteil angeordneten Sicherungsverwahrung ist nur dann zulässig, wenn mit der gemäß § 67c Abs. 1 StGB gebotenen Prüfung der Erforderlichkeit rechtzeitig vor Strafende begonnen und das Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung binnen angemessener Frist zum Abschluß gebracht worden ist (Bestätigung von OLG...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 15.06.2007, 2 Ws 374/07
1. Der Vollzug der im Strafurteil angeordneten Sicherungsverwahrung ist nur dann zulässig, wenn mit der gemäß § 67c Abs. 1 StGB gebotenen Prüfung der Erforderlichkeit rechtzeitig vor Strafende begonnen und das Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung binnen angemessener Frist zum Abschluß gebracht worden ist (Bestätigung von OLG...