- OLG-STUTTGART, 06.06.2009, 2 Ws 65/09
Der Anordnung einer Krisenintevention gemäß § 67 h StGB steht nicht entgegen, dass die Unterbringung von Anfang an außer Vollzug gesetzt und bisher noch nicht vollstreckt worden ist.
- BGH, 26.05.2009, 4 StR 134/09
§ 67 Abs. 2 Satz 2 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 gilt gem. § 7 Abs. 1 JGG in Verb. m. § 61 Nr. 2 StGB auch bei der Verhängung von Jugendstrafe.
- BRANDENBURGISCHES-OLG, 11.05.2009, 1 Ws 70/09
Die Überschreitung der Jahresfrist des § 67e Abs. 2 StGB kann Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 GG verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt (zuletzt BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2008, 2 BvR 1615/07, die Überprüfung der Sicherungsverwahrung betreffend).
- OLG-KARLSRUHE, 06.04.2009, 2 Ws 119/09
Unabhängig von der sich aus § 67 e Abs. 1 und 2 StGB ergebenden fristgebundenen Prüfungspflicht muss die Strafvollstreckungskammer auch auf einen vor Ablauf der Frist des § 67 e Abs. 2 StGB gestellten Antrag des Untergebrachten entscheiden, ob die Maßregel zur Bewährung ausgesetzt werden kann, es sei denn, die...
- OLG-FRANKFURT, 02.04.2009, 3 Ws 281/09
Vor der Entscheidung, ob die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zur Bewährung augesetzt werden kann, muss grundsätzlich nur dann ein Sachverständigengutachten eingeholt werden, wenn das Gericht eine Aussetzung erwägt oder zu erwägen Veranlassung gehabt hätte. Befindet sich der Verurteilte jedoch zehn Jahre oder länger in...
- OLG-KARLSRUHE, 10.02.2009, 2 Ws 19/09
Die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung eines Verurteilten, dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) gemäß § 67 d Abs. 6 StGB erledigt worden ist und der danach die zugleich verhängte Freiheitsstrafe verbüßt, kommt nach § 66 b Abs. 1 oder 2 StGB nicht schon in Betracht, weil seine...
- OLG-HAMM, 15.01.2009, 4 Ws 10/09
Von der gesetzlichen Regelung in § 67 Abs. 4 StGB, wonach die Zeit der Unterbringung bis höchstens zwei Drittel der erkannten Freiheitsstrafe anzurechnen ist, kann nicht abgewichen werden.
- OLG-HAMM, 06.01.2009, 4 Ws 373/08
Zur Anfechtbarkeit der Anordnung einer ergänzneden gutachterlichen Stellungnahme zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Überweisung von der Unterbringung in den Strafvollzug.
- OLG-HAMM, 02.12.2008, 3 Ws 467/08
1. Eine stationäre Therapie wegen der eine Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG erfolgt ist, ist keine Anstaltsverwahrung im Sinne des § 67c Abs. 2 S. 2 StGB.
2. Die Entscheidung nach § 67c Abs. 2 StGB erfordert eine neue Entscheidung über die Unterbringungsprognose (hier: im Sinne von § 64 StGB).
- OLG-CELLE, 08.10.2008, 1 Ws 434/08
§ 67 Abs. 2 Satz 4 StGB gilt auch in Verfahren, in denen die maßgebliche Verurteilung vor Inkrafttreten der Vorschrift erfolgt ist.
Das Anordnen der Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge nach § 67 Abs. 2 Satz 4 StGB setzt nicht voraus, dass die aufenthaltsbeendende Maßnahme rechtskräftig ist; das Gesetz stellt vielmehr...
- OLG-NUERNBERG, 08.10.2008, 2 Ws 443/08
1. Das Vorliegen der Vorrausetzungen des § 67 h StGB schließt einen Widerruf der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung gemäß § 67 g StGB und den Erlass eines Sicherungsunterbringungsbefehls gemäß § 453 c StPO aus.
2. Sofern sich der Verurteilte nach Anordnung einer befristeten Invollzugsetzung gemäß § 67 h StGB nicht...
- BGH, 07.10.2008, GSSt 1/08
1. Hat der Betroffene nach Erklärung der Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67d Abs. 6 StGB) noch Freiheitsstrafe zu verbüßen, auf die zugleich mit der Unterbringung erkannt worden ist, so steht dies der nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 66b Abs. 3 StGB...
- OLG-HAMM, 05.08.2008, 4 Ss 286/08
Wird ein Regelbeispiel des § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllt, spricht das grundsätzlich für die Anwendung auch des Strafrahmens des § 243 StGB. Etwas anderes gilt jedoch insbesondere dann, wenn gewichtige Strafmilderungsgründe, insbesondere vertypte Strafmilderungsgründe, vorliegen.
- OLG-HAMM, 27.05.2008, 4 Ws 115/08
Zur Aufhebung der Sicherungsverwahrung.
- OLG-HAMM, 27.05.2008, 4 Ws 111/08
Zur Änderung der Reihenfolge der Vollstreckung.
- OLG-FRANKFURT, 21.05.2008, 3 Ws 344/08
Fehleinweisungen in ein psychiatrisches Krankenhaus, die auf reinen Rechtsfehlern des Tatrichters beruhen, werden von der Neuregelung des § 67 d VI StGB nicht erfasst.
- OLG-FRANKFURT, 10.03.2008, 3 Ws 252/08
Bei der Überprüfung, ob der Zweck der Maßregel (hier: Sicherungsverwahrung) die Unterbringungen noch erfordert, ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur obligatorisch, wenn die Vollstreckung der Maßregeln ausgesetzt bzw. deren Aussetzung erwogen wird oder zumindest Veranlassung besteht, die Aussetzung zu erwägen.
- SAARLAENDISCHES-OLG, 18.09.2007, 1 Ws 150/07
a. Bei dem Widerrufsgrund des § 67g Abs. 2 StGB, wonach die Aussetzung einer Unterbringung nach den §§ 63 und 64 StGB auch dann widerrufen werden kann, wenn sich während der Dauer der Führungsaufsicht ergibt, dass von dem Verurteilten infolge seines Zustandes rechtswidrige Taten zu erwarten sind und deshalb der Zweck der Maßregel...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 15.06.2007, 2 Ws 376/07
1. Der Vollzug der im Strafurteil angeordneten Sicherungsverwahrung ist nur dann zulässig, wenn mit der gemäß § 67c Abs. 1 StGB gebotenen Prüfung der Erforderlichkeit rechtzeitig vor Strafende begonnen und das Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung binnen angemessener Frist zum Abschluß gebracht worden ist (Bestätigung von OLG...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 15.06.2007, 2 Ws 375/07
1. Der Vollzug der im Strafurteil angeordneten Sicherungsverwahrung ist nur dann zulässig, wenn mit der gemäß § 67c Abs. 1 StGB gebotenen Prüfung der Erforderlichkeit rechtzeitig vor Strafende begonnen und das Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung binnen angemessener Frist zum Abschluß gebracht worden ist (Bestätigung von OLG...