- BGH, 26.05.2009, 4 StR 134/09
§ 67 Abs. 2 Satz 2 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 gilt gem. § 7 Abs. 1 JGG in Verb. m. § 61 Nr. 2 StGB auch bei der Verhängung von Jugendstrafe.
- OLG-KARLSRUHE, 06.04.2009, 2 Ws 119/09
Unabhängig von der sich aus § 67 e Abs. 1 und 2 StGB ergebenden fristgebundenen Prüfungspflicht muss die Strafvollstreckungskammer auch auf einen vor Ablauf der Frist des § 67 e Abs. 2 StGB gestellten Antrag des Untergebrachten entscheiden, ob die Maßregel zur Bewährung ausgesetzt werden kann, es sei denn, die...
- OLG-HAMM, 27.01.2009, 4 Ws 22/09
Zu den Voraussetzungen für die Erklärung der Erledigung einer Unterbringung.
- OLG-HAMM, 02.12.2008, 3 Ws 467/08
1. Eine stationäre Therapie wegen der eine Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG erfolgt ist, ist keine Anstaltsverwahrung im Sinne des § 67c Abs. 2 S. 2 StGB.
2. Die Entscheidung nach § 67c Abs. 2 StGB erfordert eine neue Entscheidung über die Unterbringungsprognose (hier: im Sinne von § 64 StGB).
- OLG-NUERNBERG, 08.10.2008, 2 Ws 443/08
1. Das Vorliegen der Vorrausetzungen des § 67 h StGB schließt einen Widerruf der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung gemäß § 67 g StGB und den Erlass eines Sicherungsunterbringungsbefehls gemäß § 453 c StPO aus.
2. Sofern sich der Verurteilte nach Anordnung einer befristeten Invollzugsetzung gemäß § 67 h StGB nicht...
- OLG-HAMM, 05.08.2008, 4 Ss 286/08
Wird ein Regelbeispiel des § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllt, spricht das grundsätzlich für die Anwendung auch des Strafrahmens des § 243 StGB. Etwas anderes gilt jedoch insbesondere dann, wenn gewichtige Strafmilderungsgründe, insbesondere vertypte Strafmilderungsgründe, vorliegen.
- OLG-HAMM, 27.05.2008, 4 Ws 115/08
Zur Aufhebung der Sicherungsverwahrung.
- OLG-HAMM, 27.05.2008, 4 Ws 111/08
Zur Änderung der Reihenfolge der Vollstreckung.
- OLG-FRANKFURT, 21.05.2008, 3 Ws 344/08
Fehleinweisungen in ein psychiatrisches Krankenhaus, die auf reinen Rechtsfehlern des Tatrichters beruhen, werden von der Neuregelung des § 67 d VI StGB nicht erfasst.
- OLG-FRANKFURT, 10.03.2008, 3 Ws 252/08
Bei der Überprüfung, ob der Zweck der Maßregel (hier: Sicherungsverwahrung) die Unterbringungen noch erfordert, ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur obligatorisch, wenn die Vollstreckung der Maßregeln ausgesetzt bzw. deren Aussetzung erwogen wird oder zumindest Veranlassung besteht, die Aussetzung zu erwägen.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 19.12.2007, 2 Ws 762/07
Bei der Prüfung der Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 67d Abs. 2 StGB können als Sachverständige grundsätzlich anstelle von Psychiatern forensisch erfahrene Psychologen herangezogen werden. In den seltenen Fällen klassischer endogener oder exogener Psychosen (wie etwa der Schizophrenie...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 18.09.2007, 1 Ws 150/07
a. Bei dem Widerrufsgrund des § 67g Abs. 2 StGB, wonach die Aussetzung einer Unterbringung nach den §§ 63 und 64 StGB auch dann widerrufen werden kann, wenn sich während der Dauer der Führungsaufsicht ergibt, dass von dem Verurteilten infolge seines Zustandes rechtswidrige Taten zu erwarten sind und deshalb der Zweck der Maßregel...
- BGH, 28.08.2007, 1 StR 268/07
Wird die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für erledigt erklärt (§ 67d Abs. 6 StGB), so kann dies regelmäßig nur dann Grundlage nachträglicher Sicherungsverwahrung (§ 66b Abs. 3 StGB) sein, wenn der Betroffene andernfalls in die Freiheit zu entlassen wäre. Hat er dagegen im Anschluss an die Erledigung noch...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 15.06.2007, 2 Ws 381/07
1. Der Vollzug der im Strafurteil angeordneten Sicherungsverwahrung ist nur dann zulässig, wenn mit der gemäß § 67c Abs. 1 StGB gebotenen Prüfung der Erforderlichkeit rechtzeitig vor Strafende begonnen und das Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung binnen angemessener Frist zum Abschluß gebracht worden ist (Bestätigung von OLG...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 15.06.2007, 2 Ws 374/07
1. Der Vollzug der im Strafurteil angeordneten Sicherungsverwahrung ist nur dann zulässig, wenn mit der gemäß § 67c Abs. 1 StGB gebotenen Prüfung der Erforderlichkeit rechtzeitig vor Strafende begonnen und das Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung binnen angemessener Frist zum Abschluß gebracht worden ist (Bestätigung von OLG...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 15.06.2007, 2 Ws 373/07
1. Der Vollzug der im Strafurteil angeordneten Sicherungsverwahrung ist nur dann zulässig, wenn mit der gemäß § 67c Abs. 1 StGB gebotenen Prüfung der Erforderlichkeit rechtzeitig vor Strafende begonnen und das Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung binnen angemessener Frist zum Abschluß gebracht worden ist (Bestätigung von OLG...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 15.06.2007, 2 Ws 360/07
1. Der Vollzug der im Strafurteil angeordneten Sicherungsverwahrung ist nur dann zulässig, wenn mit der gemäß § 67c Abs. 1 StGB gebotenen Prüfung der Erforderlichkeit rechtzeitig vor Strafende begonnen und das Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung binnen angemessener Frist zum Abschluß gebracht worden ist (Bestätigung von OLG...
- OLG-STUTTGART, 06.06.2007, 2 Ws 137/07
Eine Unterbringung wegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit ist gem. § 67 d Abs. 6 StGB dann für erledigt zu erklären, wenn bei dem Untergebrachten zwar noch die andere seelische Abartigkeit diagnostiziert werden kann, diese aber nicht (mehr) als schwer einzuordnen ist. Denn dann dauert der von den §§ 20, 63 StGB...
- OLG-HAMM, 27.03.2007, 4 Ws 165/07
Zum Widerruf der Strafaussetzung und der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung.
- OLG-FRANKFURT, 25.01.2007, 3 Ws 93/07
Die Entscheidung nach § 67 a StGB bedarf regelmäßig der zuvorigen Einholung einer sachverständigen Stellungnahme.