- BGH, 26.05.2009, 4 StR 134/09
§ 67 Abs. 2 Satz 2 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 gilt gem. § 7 Abs. 1 JGG in Verb. m. § 61 Nr. 2 StGB auch bei der Verhängung von Jugendstrafe.
- BRANDENBURGISCHES-OLG, 11.05.2009, 1 Ws 70/09
Die Überschreitung der Jahresfrist des § 67e Abs. 2 StGB kann Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 GG verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt (zuletzt BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2008, 2 BvR 1615/07, die Überprüfung der Sicherungsverwahrung betreffend).
- OLG-KARLSRUHE, 06.04.2009, 2 Ws 119/09
Unabhängig von der sich aus § 67 e Abs. 1 und 2 StGB ergebenden fristgebundenen Prüfungspflicht muss die Strafvollstreckungskammer auch auf einen vor Ablauf der Frist des § 67 e Abs. 2 StGB gestellten Antrag des Untergebrachten entscheiden, ob die Maßregel zur Bewährung ausgesetzt werden kann, es sei denn, die...
- OLG-FRANKFURT, 02.04.2009, 3 Ws 281/09
Vor der Entscheidung, ob die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zur Bewährung augesetzt werden kann, muss grundsätzlich nur dann ein Sachverständigengutachten eingeholt werden, wenn das Gericht eine Aussetzung erwägt oder zu erwägen Veranlassung gehabt hätte. Befindet sich der Verurteilte jedoch zehn Jahre oder länger in...
- OLG-HAMM, 24.03.2009, 3 Ws 88/09
Die bloße nachteilige Veränderung äußerer Umstände reicht für den Widerruf der Maßregelaussetzung zur Bewährung nach § 67 g Abs. 2 StGB nicht aus.
- OLG-KARLSRUHE, 10.02.2009, 2 Ws 19/09
Die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung eines Verurteilten, dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) gemäß § 67 d Abs. 6 StGB erledigt worden ist und der danach die zugleich verhängte Freiheitsstrafe verbüßt, kommt nach § 66 b Abs. 1 oder 2 StGB nicht schon in Betracht, weil seine...
- OLG-HAMM, 27.01.2009, 4 Ws 22/09
Zu den Voraussetzungen für die Erklärung der Erledigung einer Unterbringung.
- OLG-HAMM, 02.12.2008, 3 Ws 467/08
1. Eine stationäre Therapie wegen der eine Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG erfolgt ist, ist keine Anstaltsverwahrung im Sinne des § 67c Abs. 2 S. 2 StGB.
2. Die Entscheidung nach § 67c Abs. 2 StGB erfordert eine neue Entscheidung über die Unterbringungsprognose (hier: im Sinne von § 64 StGB).
- OLG-CELLE, 27.10.2008, 1 Ws 523/08
Die Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge gemäß § 67 Abs. 2 Satz 4 StGB setzt nicht die Bestandskraft der aufenthaltsbeendenden Maßnahme voraus; es genügt bereits das Vorliegen einer vollziehbaren Ausreisepflicht gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG mangels aufschiebender Wirkung der verwaltungsgerichtlichen Klage.
Im Rahmen der...
- OLG-NUERNBERG, 08.10.2008, 2 Ws 443/08
1. Das Vorliegen der Vorrausetzungen des § 67 h StGB schließt einen Widerruf der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung gemäß § 67 g StGB und den Erlass eines Sicherungsunterbringungsbefehls gemäß § 453 c StPO aus.
2. Sofern sich der Verurteilte nach Anordnung einer befristeten Invollzugsetzung gemäß § 67 h StGB nicht...
- OLG-HAMM, 05.08.2008, 4 Ss 286/08
Wird ein Regelbeispiel des § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllt, spricht das grundsätzlich für die Anwendung auch des Strafrahmens des § 243 StGB. Etwas anderes gilt jedoch insbesondere dann, wenn gewichtige Strafmilderungsgründe, insbesondere vertypte Strafmilderungsgründe, vorliegen.
- OLG-HAMM, 27.05.2008, 4 Ws 111/08
Zur Änderung der Reihenfolge der Vollstreckung.
- OLG-FRANKFURT, 10.03.2008, 3 Ws 252/08
Bei der Überprüfung, ob der Zweck der Maßregel (hier: Sicherungsverwahrung) die Unterbringungen noch erfordert, ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur obligatorisch, wenn die Vollstreckung der Maßregeln ausgesetzt bzw. deren Aussetzung erwogen wird oder zumindest Veranlassung besteht, die Aussetzung zu erwägen.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 19.12.2007, 2 Ws 762/07
Bei der Prüfung der Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 67d Abs. 2 StGB können als Sachverständige grundsätzlich anstelle von Psychiatern forensisch erfahrene Psychologen herangezogen werden. In den seltenen Fällen klassischer endogener oder exogener Psychosen (wie etwa der Schizophrenie...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 18.09.2007, 1 Ws 150/07
a. Bei dem Widerrufsgrund des § 67g Abs. 2 StGB, wonach die Aussetzung einer Unterbringung nach den §§ 63 und 64 StGB auch dann widerrufen werden kann, wenn sich während der Dauer der Führungsaufsicht ergibt, dass von dem Verurteilten infolge seines Zustandes rechtswidrige Taten zu erwarten sind und deshalb der Zweck der Maßregel...
- BGH, 28.08.2007, 1 StR 268/07
Wird die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für erledigt erklärt (§ 67d Abs. 6 StGB), so kann dies regelmäßig nur dann Grundlage nachträglicher Sicherungsverwahrung (§ 66b Abs. 3 StGB) sein, wenn der Betroffene andernfalls in die Freiheit zu entlassen wäre. Hat er dagegen im Anschluss an die Erledigung noch...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 15.06.2007, 2 Ws 381/07
1. Der Vollzug der im Strafurteil angeordneten Sicherungsverwahrung ist nur dann zulässig, wenn mit der gemäß § 67c Abs. 1 StGB gebotenen Prüfung der Erforderlichkeit rechtzeitig vor Strafende begonnen und das Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung binnen angemessener Frist zum Abschluß gebracht worden ist (Bestätigung von OLG...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 15.06.2007, 2 Ws 377/07
1. Der Vollzug der im Strafurteil angeordneten Sicherungsverwahrung ist nur dann zulässig, wenn mit der gemäß § 67c Abs. 1 StGB gebotenen Prüfung der Erforderlichkeit rechtzeitig vor Strafende begonnen und das Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung binnen angemessener Frist zum Abschluß gebracht worden ist (Bestätigung von OLG...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 15.06.2007, 2 Ws 376/07
1. Der Vollzug der im Strafurteil angeordneten Sicherungsverwahrung ist nur dann zulässig, wenn mit der gemäß § 67c Abs. 1 StGB gebotenen Prüfung der Erforderlichkeit rechtzeitig vor Strafende begonnen und das Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung binnen angemessener Frist zum Abschluß gebracht worden ist (Bestätigung von OLG...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 15.06.2007, 2 Ws 375/07
1. Der Vollzug der im Strafurteil angeordneten Sicherungsverwahrung ist nur dann zulässig, wenn mit der gemäß § 67c Abs. 1 StGB gebotenen Prüfung der Erforderlichkeit rechtzeitig vor Strafende begonnen und das Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung binnen angemessener Frist zum Abschluß gebracht worden ist (Bestätigung von OLG...