- BRANDENBURGISCHES-OLG, 11.05.2009, 1 Ws 70/09
Die Überschreitung der Jahresfrist des § 67e Abs. 2 StGB kann Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 GG verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt (zuletzt BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2008, 2 BvR 1615/07, die Überprüfung der Sicherungsverwahrung betreffend).
- OLG-KARLSRUHE, 06.04.2009, 2 Ws 119/09
Unabhängig von der sich aus § 67 e Abs. 1 und 2 StGB ergebenden fristgebundenen Prüfungspflicht muss die Strafvollstreckungskammer auch auf einen vor Ablauf der Frist des § 67 e Abs. 2 StGB gestellten Antrag des Untergebrachten entscheiden, ob die Maßregel zur Bewährung ausgesetzt werden kann, es sei denn, die...
- OLG-FRANKFURT, 02.04.2009, 3 Ws 281/09
Vor der Entscheidung, ob die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zur Bewährung augesetzt werden kann, muss grundsätzlich nur dann ein Sachverständigengutachten eingeholt werden, wenn das Gericht eine Aussetzung erwägt oder zu erwägen Veranlassung gehabt hätte. Befindet sich der Verurteilte jedoch zehn Jahre oder länger in...
- OLG-HAMM, 24.03.2009, 3 Ws 88/09
Die bloße nachteilige Veränderung äußerer Umstände reicht für den Widerruf der Maßregelaussetzung zur Bewährung nach § 67 g Abs. 2 StGB nicht aus.
- OLG-HAMM, 15.01.2009, 4 Ws 10/09
Von der gesetzlichen Regelung in § 67 Abs. 4 StGB, wonach die Zeit der Unterbringung bis höchstens zwei Drittel der erkannten Freiheitsstrafe anzurechnen ist, kann nicht abgewichen werden.
- OLG-HAMM, 06.01.2009, 4 Ws 373/08
Zur Anfechtbarkeit der Anordnung einer ergänzneden gutachterlichen Stellungnahme zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Überweisung von der Unterbringung in den Strafvollzug.
- OLG-HAMM, 02.12.2008, 3 Ws 467/08
1. Eine stationäre Therapie wegen der eine Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG erfolgt ist, ist keine Anstaltsverwahrung im Sinne des § 67c Abs. 2 S. 2 StGB.
2. Die Entscheidung nach § 67c Abs. 2 StGB erfordert eine neue Entscheidung über die Unterbringungsprognose (hier: im Sinne von § 64 StGB).
- OLG-CELLE, 08.10.2008, 1 Ws 434/08
§ 67 Abs. 2 Satz 4 StGB gilt auch in Verfahren, in denen die maßgebliche Verurteilung vor Inkrafttreten der Vorschrift erfolgt ist.
Das Anordnen der Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge nach § 67 Abs. 2 Satz 4 StGB setzt nicht voraus, dass die aufenthaltsbeendende Maßnahme rechtskräftig ist; das Gesetz stellt vielmehr...
- OLG-OLDENBURG, 01.09.2008, 1 Ws 488/08
1. Eine fortbestehende Allgemeingefährlichkeit im Sinne von § 63 StGB des in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten kann nicht aus Umständen entnommen werden, die mit der Anlasstat in keinerlei Zusammenhang stehen. Das ist der Fall, wenn der seit vielen Jahren Untergebrachte seiner Therapeutin aus Liebeswahn (ICD 10: F...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 29.08.2008, 1 Ws 212/07
1. Im Überprüfungsverfahren nach § 67 e StGB entsteht keine Grundgebühr nach Nr. 4100 VV RVG.
2. Ein gebührenrechtlicher Haftzuschlag fällt für den Verteidiger nicht an, wenn ein im psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachter bereits dauerhaft in einem externen Pflegeheim außerhalb des Maßregelvollzugs wohnt (offene...
- OLG-HAMM, 05.08.2008, 4 Ss 286/08
Wird ein Regelbeispiel des § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllt, spricht das grundsätzlich für die Anwendung auch des Strafrahmens des § 243 StGB. Etwas anderes gilt jedoch insbesondere dann, wenn gewichtige Strafmilderungsgründe, insbesondere vertypte Strafmilderungsgründe, vorliegen.
- OLG-HAMM, 27.05.2008, 4 Ws 115/08
Zur Aufhebung der Sicherungsverwahrung.
- OLG-FRANKFURT, 21.05.2008, 3 Ws 344/08
Fehleinweisungen in ein psychiatrisches Krankenhaus, die auf reinen Rechtsfehlern des Tatrichters beruhen, werden von der Neuregelung des § 67 d VI StGB nicht erfasst.
- OLG-FRANKFURT, 10.03.2008, 3 Ws 252/08
Bei der Überprüfung, ob der Zweck der Maßregel (hier: Sicherungsverwahrung) die Unterbringungen noch erfordert, ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur obligatorisch, wenn die Vollstreckung der Maßregeln ausgesetzt bzw. deren Aussetzung erwogen wird oder zumindest Veranlassung besteht, die Aussetzung zu erwägen.
- OLG-DRESDEN, 07.02.2008, 2 Ws 18/08
§ 67 d Abs. 6 Satz 2 StGB (gesetzlicher Eintritt der Führungsaufsicht nach Erledigung der Maßregel) ist bei einer "von Anfang an" gegebenen Fehleinweisung in den Maßregelvollzug nicht anzuwenden.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 19.12.2007, 2 Ws 762/07
Bei der Prüfung der Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 67d Abs. 2 StGB können als Sachverständige grundsätzlich anstelle von Psychiatern forensisch erfahrene Psychologen herangezogen werden. In den seltenen Fällen klassischer endogener oder exogener Psychosen (wie etwa der Schizophrenie...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 18.09.2007, 1 Ws 150/07
a. Bei dem Widerrufsgrund des § 67g Abs. 2 StGB, wonach die Aussetzung einer Unterbringung nach den §§ 63 und 64 StGB auch dann widerrufen werden kann, wenn sich während der Dauer der Führungsaufsicht ergibt, dass von dem Verurteilten infolge seines Zustandes rechtswidrige Taten zu erwarten sind und deshalb der Zweck der Maßregel...
- OLG-DRESDEN, 03.08.2007, 2 Ws 329/07
Es ist nicht Aufgabe einer Strafvollstreckungskammer, im Maßregelüberprüfungsverfahren nach § 67 e StGB nachträglich die Richtigkeit der Unterbringungsprognose im Strafurteil für die Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel nach § 63 StGB zu beurteilen. Der /"Feststellung/" einer (rückwirkenden) /"Fehleinweisung von...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 15.06.2007, 2 Ws 376/07
1. Der Vollzug der im Strafurteil angeordneten Sicherungsverwahrung ist nur dann zulässig, wenn mit der gemäß § 67c Abs. 1 StGB gebotenen Prüfung der Erforderlichkeit rechtzeitig vor Strafende begonnen und das Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung binnen angemessener Frist zum Abschluß gebracht worden ist (Bestätigung von OLG...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 15.06.2007, 2 Ws 360/07
1. Der Vollzug der im Strafurteil angeordneten Sicherungsverwahrung ist nur dann zulässig, wenn mit der gemäß § 67c Abs. 1 StGB gebotenen Prüfung der Erforderlichkeit rechtzeitig vor Strafende begonnen und das Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung binnen angemessener Frist zum Abschluß gebracht worden ist (Bestätigung von OLG...