- OLG-KARLSRUHE, 10.02.2009, 2 Ws 19/09
Die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung eines Verurteilten, dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) gemäß § 67 d Abs. 6 StGB erledigt worden ist und der danach die zugleich verhängte Freiheitsstrafe verbüßt, kommt nach § 66 b Abs. 1 oder 2 StGB nicht schon in Betracht, weil seine...
- BGH, 07.10.2008, GSSt 1/08
1. Hat der Betroffene nach Erklärung der Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67d Abs. 6 StGB) noch Freiheitsstrafe zu verbüßen, auf die zugleich mit der Unterbringung erkannt worden ist, so steht dies der nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 66b Abs. 3 StGB...
- BGH, 19.06.2008, 4 StR 114/08
Werden Taten im Ausland abgeurteilt und sieht das maßgebliche ausländische Recht bei Tatmehrheit nicht die Bildung einer Gesamtstrafe, sondern die Verhängung einer einheitlichen Strafe ohne Festsetzung von Einzelstrafen vor, so ist - wie in den Fällen der Verurteilung zu einer einheitlichen Jugendstrafe - bei der Beurteilung der...
- BGH, 28.05.2008, 1 StR 192/08
Zur Vorverurteilung im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB.
- OLG-HAMM, 27.05.2008, 4 Ws 115/08
Zur Aufhebung der Sicherungsverwahrung.
- BGH, 15.04.2008, 5 StR 431/07
Zur Anwendbarkeit der Vorschrift des § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB.
- BGH, 15.04.2008, 5 StR 635/07
Nachträgliche Sicherungsverwahrung kann auch nach rechtskräftiger Nichteröffnung eines Hauptverfahrens, bei dessen Durchführung Sicherungsverwahrung hätte verhängt werden können, nicht angeordnet werden (Vorrang des Erkenntnisverfahrens, im Anschluss an BGHSt 50, 373).
- BGH, 28.08.2007, 1 StR 268/07
Wird die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für erledigt erklärt (§ 67d Abs. 6 StGB), so kann dies regelmäßig nur dann Grundlage nachträglicher Sicherungsverwahrung (§ 66b Abs. 3 StGB) sein, wenn der Betroffene andernfalls in die Freiheit zu entlassen wäre. Hat er dagegen im Anschluss an die Erledigung noch...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 04.07.2007, 1 Ws 137/07
a. Der Unterbringungsbefehl gemäß § 275a Abs. 5 S. 1 StPO setzt den dringenden Verdacht neuer Tatsachen im Sinne des § 66b Abs. 1 StGB voraus. Daran fehlt es im Falle einer von den Vollzugsbehörden behaupteten, im Vollzug neu hervorgetretenen Psychose des Betroffenen, wenn eine solche Erkrankung sachverständigerseits zwar nicht...
- OLG-CELLE, 19.06.2007, 1 Ws 251/07
Die Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB setzt nicht voraus, dass die maßgeblichen Strafen nur einer Verurteilung entstammen. Vielmehr können auch Strafen aus früheren Verurteilungen hierfür Berücksichtigung finden.
- BGH, 09.01.2007, 1 StR 605/06
Eine im Strafvollzug aufgetretene psychische Erkrankung des Verurteilten kann für sich genommen die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung gemäß § 66b StGB regelmäßig nicht begründen. Maßgebliches Kriterium ist, dass sich die Erkrankung während der Strafhaft in einer für die Gefährlichkeitsprognose relevanten...
- BGH, 21.12.2006, 3 StR 396/06
Zum notwendigen Umfang der Prüfung, ob Tatsachen für den Richter des Ausgangsverfahrens erkennbar waren, und zu den Anforderungen an die Darstellung im Urteil.
- BGH, 14.12.2006, 3 StR 269/06
§ 66 a Abs. 2 Satz 1 StGB ist keine bloße Ordnungsvorschrift. Die Einhaltung der Frist stellt vielmehr eine grundsätzlich verbindliche materiellrechtliche Voraussetzung für die Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung dar.
- BGH, 06.04.2006, 1 StR 78/06
Ein Verbrechen gegen die körperliche Unversehrtheit i.S.d. § 66b Abs. 1 StGB liegt nur vor, wenn der Tatbestand im Abschnitt "Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit" des Besonderen Teils des StGB enthalten ist.
Für die weiter in § 66b Abs. 1 StGB genannten Verbrechen gegen
- das Leben
- die persönliche Freiheit
- die...
- BGH, 22.02.2006, 5 StR 585/05
1. "Neu" im Sinne der Rechtsprechung zu § 66b StGB sind nur solche Tatsachen, die nach der letzten Möglichkeit, Sicherungsverwahrung anzuordnen, erkennbar wurden (Vorrang des Erkenntnisverfahrens).
2. Auch für die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 66b Abs. 2 StGB ist Voraussetzung die...
- OLG-KOBLENZ, 03.01.2006, 1 Ws 891/05
1. Eine Anordnung nach § 66b StGB setzt voraus, dass die nach Verurteilung und vor Haftentlassung erkennbar gewordenen Tatsachen schon für sich Gewicht haben und ungeachtet der notwendigen, aufgrund von zwei Sachverständigengutachten in der Hauptverhandlung durchzuführenden umfassenden Gesamtwürdigung aller Umstände auf eine...
- BGH, 25.11.2005, 2 StR 272/05
1. Ein zulässiger Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung setzt dessen Begründung voraus; diese muss insbesondere mitteilen, auf welche Variante des § 66 b StGB sich der Antrag stützt und welche neuen Tatsachen während der Strafvollstreckung erkennbar geworden sind, die Anlass zur...
- BGH, 09.11.2005, 4 StR 483/05
1. Tatsachen, die ein sorgfältiger Tatrichter hätte aufklären müssen, um entscheiden zu können, ob eine Maßregel nach §§ 63, 64, 66, 66 a StGB anzuordnen ist, waren erkennbar und sind daher nicht "neu" im Sinne des § 66 b StGB.
2. Die Frage der Erheblichkeit der "neuen Tatsache" für die Gefährlich-keitsprognose ist eine...
- BGH, 08.07.2005, 2 StR 120/05
1. Es ist nicht zulässig, Einzelstrafen, die schon zur Bildung einer Gesamtstrafe in einem noch nicht rechtskräftigen anderen Urteil gedient haben, in eine weitere Gesamtstrafe einzubeziehen, auch wenn sie für sich genommen rechtskräftig sind.
2. Der Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung setzt die Feststellung...
- BGH, 01.07.2005, 2 StR 9/05
1. Die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung scheidet nicht allein deswegen aus, weil der Verurteilte nach vollständiger Verbüßung der Freiheitsstrafe aus dem Ausgangsurteil wieder auf freien Fuß gelangt ist. Erforderlich ist in diesem Fall aber, daß dem Verurteilten zuvor mitgeteilt wurde, daß...