- OLG-HAMM, 14.07.2009, 3 Ws 9/08
1. Wer selbst die gebotene Anhörung vereitelt und sich ohne Angabe einer neuen Anschrift ins Ausland absetzt, kann sich nicht auf die Verletzung rechtlichen Gehörs berufen.
2. In diesem Fall ist die nach § 453 Abs. 1 S. 3 StPO gebotene Anhörung nach §§ 33a StPO nachträglich zu gewähren.
- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 07.07.2009, 19 B 1028/07
Die strafrichterliche Weisung gemäß § 57 Abs. 3 i. V. m. § 56 c Abs. 2 Nr. 1 StGB, sich an einem bestimmten Ort im Bundesgebiet aufzuhalten, begründet aus sich keine ausländerrechtlichen Ansprüche auf weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet.
- BFH, 15.01.2009, VI R 37/06
1. Das Abzugsverbot des § 12 Nr. 4 EStG greift nicht, wenn das Strafgericht dem Steuerpflichtigen zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine Geldauflage nach § 56b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB erteilt.
2. § 12 Nr. 4 EStG begründet nur für Auflagen und Weisungen ein Abzugsverbot, die als strafähnliche...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 30.12.2008, 1 AR 1831/08 - 2 Ws 642/08
Der Senat hält an seiner Ansicht fest, daß das bisherige Fehlen einer Auslieferungsbewilligung für das Verfahren, in dem der Widerruf der Strafaussetzung beantragt ist, den Widerruf nicht verhindert, sondern erst der Vollstreckung entgegensteht.
- OLG-CELLE, 01.10.2008, 1 Ws 500/08
Wird gegen den Verurteilten in anderer Sache eine Maßregel nach § 64 StGB vollzogen, kann die Entscheidung über den Widerruf einer Strafaussetzung nicht bis zum Abschluss der Maßregel zurückgestellt werden - anders als in Fällen einer Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG.
- OLG-HAMM, 26.06.2008, 2 Ws 179/08
Es ist nur dann bei der Entscheidung über einen Bewährungswiderruf in der Regel geboten, sich der Prognose des letzten Tatgerichts anzuschließen, wenn diesePrognose auf einer nachvollziehbaren Auseinandersetzung mit den Gründen, die zur erneuten Strafaussetzung zur Bewährung geführt haben, beruht.
- OLG-HAMM, 20.05.2008, 5 Ws 173/08
Von einem Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter erheblicher Beschaffungsdelikte eines Drogenabhängigen ist abzusehen, wenn eine durchgeführte Langzeittherapie erfolgversprechend erscheint und ein zukünftig straffreies Leben des Verurteilten erwarten lässt.
- OLG-HAMM, 20.05.2008, 5 Ws 172/08
Von einem Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter erheblicher Beschaffungsdelikte eines Drogenabhängigen ist abzusehen, wenn eine durchgeführte Langzeittherapie erfolgversprechend erscheint und ein zukünftig straffreies Leben des Verurteilten erwarten lässt.
- OLG-FRANKFURT, 10.04.2008, 3 Ws 331/08
Wird die Bewährungszeit in zulässiger Weise nach Ablauf der zunächst festgesetzten Frist verlängert, so können Straftaten, die zwischen dem Ende der ursprünglichen Bewährungszeit und dem Erlass des die Bewährungszeit verlängernden Beschlusses begangen werden, nicht als Anlasstaten nach § 56 f 1 Nr. 1 StGB gewertet werden.
- OLG-HAMM, 06.03.2008, 3 Ws 90/08
Ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot kann grundsätzlich Gegenstand einer zulässigen Weisung nach § 56 c StGB sein, wenn der Verurteilte im Zusammenhang mit dem Halten und Betreuen von Tieren bereits Straftaten begangen hat und nur mit ihrer Hilfe dem Verurteilten eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann. Der Umstand,...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 28.02.2008, (1) 1 Ss 237/07 (24/07)
Es ist rechtsfehlerhaft, wenn im Rahmen der gemäß § 56 Abs. 2 StGB erforderlichen Gesamtabwägung Straftaten nach §§ 167, 167a, 303 StGB, die im konkreten Fall mit Freiheitsstrafen sanktioniert wurden, als lästige "Störungen" zu bagatellisiert werden, die keine Gefahr für Leib und Leben anderer Menschen ausgelöst haben. Denn...
- OLG-STUTTGART, 26.02.2008, 1 Ws 46/08
1. Einem Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung steht die zwischenzeitliche Unterbringung eines Verurteilten in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB wegen einer in der Bewährungszeit begangenen Straftat nicht mit der Erwägung entgegen, bereits die Unterbringung begründe eine positive Prognose.
2. Nach erfolgreich...
- OLG-OLDENBURG, 21.01.2008, 1 Ws 44/08
Die in einen Bewährungsbeschluss aufgenommene Anweisung, jeden Wohnungswechsel dem Gericht mitzuteilen, ist in aller Regel keine Weisung im Sinne von § 56c StGB. Verstößt der Verurteilte hiergegen, so ist deshalb und weil sich aus dem Verstoß regelmäßig keine Besorgnis neuer Straftaten gewinnen lässt, eine Verlängerung der...
- OLG-HAMM, 13.12.2007, 3 Ws 688/07
Auch bei einer Reststrafenaussetzung zur Bewährung kann zur Genugtuung für begangenes Unrecht die Zahlung eines Geldbetrages auferlegt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Genugtuungsinteresse aufgrund der bedingten Entlassung und wegen des Verbleibs bei dem Verurteilten sonst nicht hinreichend genügt würde.
- OLG-HAMM, 20.11.2007, 1 Ss 241/07
Zur Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Strafzumessungsentscheidung und der Bewährungsentscheidung.
- OLG-HAMM, 19.11.2007, 2 Ws 341/07
Die Nachtragsentscheidung nach § 56 f StGB ist an andere Voraussetzungen geknüpft als die Entscheidung über eine bedingte Reststrafenaussetzung im Rahmen des § 57 Abs. 1 StGB. Danach ist es ohne Belang, ob die Verurteilten ggf. vorgeworfenen Straftaten bereits rechtskräftig abgeurteilt sind.
- OLG-HAMM, 05.11.2007, 3 Ws 605/07
Der Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung rund ein Jahr nach Ende der Bewährungszeit ist weiter unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung des Vertrauensschutzgrundsatzes noch des Beschleunigungsgebotes unzulässig, wenn ein schutzwürdiges Vertrauen des Verurteilten, dass ein Widerruf nicht mehr erfolgen würde, seit dem Ende...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 01.11.2007, 2 Ws 600/07
1. Nach § 56f Abs. 1 S. 2 StGB in Verbindung mit S. 1 Nr. 1 StGB in der Fassung des 2. Justizmodernisierungsgesetzes vom 22. Dezember 2006 kann die Strafaussetzung zur Bewährung auch widerrufen werden, wenn die Tat bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung in der Zeit zwischen der Entscheidung über die Strafaussetzung in einem...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 06.08.2007, 1 Ws 124/07
a. Nach § 56f Abs. 1 S. 2 StGB in Verbindung mit S. 1 Nr. 1 StGB in der Fassung des 2. Justizmodernisierungsgesetzes vom 22.12.2006 kann die Strafaussetzung zur Bewährung auch widerrufen werden, wenn die Tat bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung in der Zeit zwischen der Entscheidung über die Strafaussetzung in einem einbezogenen...
- OLG-HAMM, 08.05.2007, 4 Ss 166/07
Zur Strafrahmenverschiebung bei Annahme verminderter Schuldfähigkeit und zum Täter-Opfer-Ausgleich.